Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2008-03-12
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-12
Wortprotokoll
Gestern habe ich beim Eintreten gesagt: Die FDP ist an einem Tiefpunkt angelangt. Warum habe ich das gesagt? FDP und CVP waren ganz massgebliche Mitgestalterinnen und Promotorinnen unserer heutigen Natur- und Umweltschutzgesetzgebung, die ja vor allem in den Achtzigerjahren unter dem CVP-Bundesrat Egli einen starken Ausbau erfuhr. FDP und CVP gehörten damals auch zu den überzeugten Befürwortern der Verbandsbeschwerde, damit Natur und Umwelt eine Stimme und in den beschwerdeberechtigten Organisationen einen Anwalt haben, wenn grosse, einschneidende Projekte Natur- und Umweltwerte betreffen.
Das Verbandsbeschwerderecht hat sich nun über 41 Jahre bewährt. Wenn eine Verbandsbeschwerde ergriffen wurde, kam es in drei von vier Fällen dazu, dass die Projekte angepasst und Verstösse gegen Umweltrecht behoben werden konnten. Diese unglaublich hohe Erfolgsquote ist leider kein Grund zur Freude. Zum einen zeigt sie, dass Projekte und auch Baubewilligungen der zuständigen Behörden noch allzu oft nicht den rechtlichen Vorschriften entsprechen, also ungesetzlich sind. Zum andern hat die hohe Erfolgsrate die Bauherrschaften und die Investoren verärgert. Nicht die Verbandsbeschwerde, nicht die Verbände haben das eine oder andere Projekt verzögert - wie es hier immer wieder gesagt worden ist -, sondern diejenigen, die mit ihren Projekten nicht nur an den Rand des gesetzlich Erlaubten gingen, sondern auch darüber hinaus.
Statt sich über die eigenen Fehler zu ärgern, haben Bauherren- und Investorenkreise, die von den Gerichten in den Senkel gestellt wurden, nach und nach begonnen, eine nun seit Jahren andauernde, fast systematische Kampagne gegen das Verbandsbeschwerderecht zu fahren. Dabei wird mit allen Mitteln - leider auch mit Unwahrheiten, Verzerrungen der Sachverhalte und Unterschlagung von unbequemen Wahrheiten und Fakten - gearbeitet. Das Ziel ist klar: Mit der politischen Denunzierung des ungeliebten Instruments zur Durchsetzung des Umweltrechtes soll die politische Basis geschaffen werden, der Verbandsbeschwerde und damit einem der wichtigsten Instrumente zur Durchsetzung des Umweltrechtes auch noch die letzten Zähne zu ziehen. An diesem Punkt stehen wir heute mit der Volksinitiative der Zürcher FDP. Diese verdient eine deutliche Abfuhr.
Ich erinnere an vier Punkte, die wir heute nochmals bedenken müssen:
1. Das Verbandsbeschwerderecht ist dort, wo Schwierigkeiten entstanden sind, in einem dreijährigen Prozess durch beide Kammern der eidgenössischen Räte modifiziert und erheblich eingeschränkt worden.
2. Es sind verschiedene zusätzliche Erschwernisse eingeführt worden. Auch in den Verordnungen sind Hürden eingebaut worden, die neue Einschränkungen bedeuten. Insbesondere sollen durch die Verordnungen weniger Bauten umweltverträglichkeitspflichtig werden; damit fallen auch allfällige Beschwerden gegen sie weg.
3. Die Volksinitiative soll nun die Verbandsbeschwerde immer ausschliessen, wenn zum fraglichen Projekt positive Entscheide eines Parlamentes oder einer Volksabstimmung vorliegen. Wir wissen aber, dass gerade bei grossen Projekten, die massive Eingriffe in Natur und Umwelt bringen können, solche Entscheide nötig sind und dann oft auch vorliegen. Das heisst also: Diese Volksinitiative wird die Verbandsbeschwerde auf einen kleinen Teil ihrer heutigen Wirkungsmöglichkeiten reduzieren.
4. Demokratisch gewählte Kantons- oder Gemeindeparlamente können sich mit ihren Entscheiden nicht über das übergeordnete Bundesrecht hinwegsetzen. Frau Fiala, das hat mit Demokratieverständnis absolut nichts zu tun. Denn die Rechtsstaatlichkeit - nicht das Demokratieverständnis - verlangt, Frau Fiala, dass übergeordnetes Bundesrecht von den unteren Stufen unseres Staates, also von Kantonen und Gemeinden, bei ihren Entscheiden zu berücksichtigen sind und dass die Gestaltungsfreiheit von Kantonen und Gemeinden nur so weit geht, wie das Bundesrecht dies zulässt. Das muss jeder Jusstudent spätestens im dritten Semester wissen, sonst segelt er haushoch durch die Zwischenprüfung.
Lehnen Sie diese populistische, rechtsstaatlich unmögliche und auch der Sache keinesfalls dienende Volksinitiative ab. Das einzig Gute an ihr ist, dass sich das Volk endlich einmal äussern kann. Ich bin zuversichtlich, dass es mit seinem Entscheid der jahrelangen Zwängerei in diesem Rat und auch ausserhalb unseres Bundeshauses endlich ein Ende bereiten und das Beschwerderecht einmal mehr bestätigen wird.