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Stamm Luzi · Nationalrat · 2008-03-12

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-12

Wortprotokoll

Es stehen heute 35 Einzelredner auf der Rednerliste; viel wurde bereits gesagt. Ich beschränke mich deshalb auf vier Punkte:

1. Der erste Punkt richtet sich stark auch an die bürgerlichen Parteien. Im Grunde genommen sind das Elend und die Missstände des Verbandsbeschwerderechtes zu einem grossen Ausmass ein Missstand der Gerichte; wenn die Gerichte schnell entscheiden würden, hätten wir diese Diskussionen wahrscheinlich gar nicht. Ich stelle selbst bei komplexesten Fragen fest, dass ein Richter, wenn er sich am Montagmorgen hinter die Akten klemmt, den Fall spätestens am Freitagnachmittag durchgearbeitet hat und entscheiden könnte. Wenn sich ein Gericht auf einen Rechtsschriftenwechsel beschränken würde und der Richter speditiv arbeiten würde, könnten Sie sogar drei Instanzen in relativ kurzer Frist entscheiden lassen, und wir hätten fast keine Missstände. Unerträglich aber ist der Status quo, bei welchem Betroffene jahrelang auf die Entscheide warten müssen; dies ist skandalös. Das ist der erste Punkt, den ich Ihnen mitteilen wollte.

2. Die Person, die dies gesagt hat, ist jetzt zwar nicht mehr im Saal, aber ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, in der Schweiz werde pro Sekunde ein Quadratmeter Boden verbaut, wir hätten eine einmalige Pflanzen- und Tierwelt und einen einmaligen Reichtum, wir müssten zur Ökologie schauen. Wie können Sie das sagen, wenn Sie gleichzeitig für die Personenfreizügigkeit sind? Sie werden wissen, dass wir unter den Industriestaaten die grösste Zuwanderung der Welt haben; wir haben sogar den grössten Bevölkerungszuwachs - kein Wunder, dass pro Sekunde ein Quadratmeter oder wie viel auch immer verbaut wird! Ich sage Ihnen: Unabhängig davon, ob Sie nun bei diesem System, das wir jetzt haben, ein ausgedehntes Verbandsbeschwerderecht haben oder nicht: Wenn Sie in zwanzig Jahren mit dem Flugzeug über unser Mittelland fliegen, werden Sie feststellen, dass wir zu einer einzigen städtischen Agglomeration geworden sind. Da können Sie sich um das Verbandsbeschwerderecht zu Tode streiten, solange Sie wollen.

3. Ich bin Vertreter des Kantons Aargau. Die Standesinitiative wird später behandelt, aber ich stelle fest: Einige Anliegen dieser Initiative werden auch vom Parlament des Kantons Aargau gewünscht. Auch das ist für mich ein Argument, die Initiative zu unterstützen.

4. Das Verbandsbeschwerderecht war vor allem in früheren Zeiten notwendig, als man bei den kantonalen und kommunalen Verwaltungen eigentlich noch gar kein Umweltempfinden entwickelt hatte. Aber die Verwaltungen werden immer professioneller. Auch die Kantone wissen, dass es ihr Job ist, für eine intakte Umwelt zu sorgen, und ich stelle fest, dass sich in dieser Beziehung natürlich vieles gebessert hat.

In der heutigen Zeit werden Pro und Kontra auch bereits von den kantonalen oder kommunalen Verwaltungen beachtet - von Volksabstimmungen ganz zu schweigen. Auch das ist ein Grund, weshalb das Verbandsbeschwerderecht eigentlich an Bedeutung verloren hat. Man braucht keine speziellen Verbände mehr, die einen Kanton darauf aufmerksam machen, dass man in diesen oder jenen Punkten auch ökologisch denken muss.

Zusammengefasst: Ich bitte Sie, aus diesen vier Gründen und vielen anderen, die wir von anderen Referenten gehört haben, diese Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.