Hofmann Urs · Nationalrat · 2008-03-12
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-12
Wortprotokoll
Wir wissen es alle: Die eidgenössischen Räte haben die gesetzlichen Grundlagen für das Verbandsbeschwerderecht erst vor Jahresfrist einer tiefgreifenden Überarbeitung unterzogen. Zurzeit ist der Bundesrat daran, die einschlägige Verordnung anzupassen. Der Inhalt der FDP-Initiative war während der Gesetzgebungsarbeit allen bekannt; jedem Ratsmitglied stand es frei, gleichlautende Anträge zu stellen. Schliesslich resultierte in diesem Saal ein auch für die Umweltverbände gerade noch annehmbarer Kompromiss. Ein Rückzug der Volksinitiative lag deshalb eigentlich auf der Hand. Leider haben wir bis heute vergeblich darauf gewartet.
Was sich vor Kurzem im Kanton Aargau abspielte, war mehr als erstaunlich: Vor zwei Wochen gelangte bei uns eine von der Jungen SVP eingereichte Volksinitiative, die eine weitere Schwächung des Verbandsbeschwerderechtes auf kantonaler Ebene anstrebte, zur Abstimmung. Sie wurde mit 64 Prozent Neinstimmen wuchtig verworfen, zu Recht. Bemerkenswert waren die Argumente, die - vor allem auch von den freisinnigen Exponentinnen und Exponenten - gegen die Initiative vorgetragen wurden. Unsere neue Ratskollegin, Frau Corina Eichenberger etwa, sagte klipp und klar, das Verbandsbeschwerderecht sei soeben eingeschränkt worden, das müsse genügen. Und der freisinnige Baudirektor, Peter C. Beyeler, meinte zusammen mit seinem ebenfalls freisinnigen Vorgänger, alt Ständerat Thomas Pfisterer, das Verbandsbeschwerderecht sei ein langjährig bewährtes Instrument, das im Kanton Aargau grundsätzlich verantwortungsbewusst genutzt werde. Erkannte Mängel seien 2007 durch das Bundesgesetz behoben worden. Bitte führen Sie sich diese Wort zu Gemüte. Was vor drei Wochen gesagt wurde, gilt selbstverständlich auch heute noch.
Aber auch inhaltlich ist zu sagen: Man muss nicht juristisch gebildet sein, um zu erkennen, dass diese Initiative für alle, denen die Rechtsgleichheit in unserem Land noch etwas wert ist, unannehmbar ist. In einem Rechtsstaat müssen die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass sich auch die öffentliche Hand, seien es Gemeinden, sei es der Kanton, sei es der Bund, an die für alle geltenden Gesetze zu halten hat. Stimmt ein Bauvorhaben mit den Umweltvorschriften überein, so darf es realisiert werden, unabhängig davon, ob es sich beim Bauherrn um die öffentliche Hand oder um einen Privaten handelt. Verstösst es jedoch gegen das materielle Umweltrecht, ist die Baubewilligung ohne Rücksicht auf die Bauherrschaft und ohne Rücksicht darauf, wie der Baubeschluss zustande gekommen ist, zu verweigern.
Da der Staat sich die Baubewilligung notgedrungen selbst erteilt, kommt den Umweltverbänden gerade dort, wo Grossvorhaben der öffentlichen Hand im Baubewilligungsverfahren zu beurteilen sind, eine besondere Bedeutung zu. Gerade in diesen Fällen müssen die Verbände die Möglichkeit haben, eine höhere Instanz anzurufen, um die Übereinstimmung mit dem materiellen Umweltrecht überprüfen zu lassen. Hier zweierlei Recht zu schaffen verstiesse gegen elementare Grundregeln eines liberalen Staatsverständnisses. Jeder Private müsste sich zu Recht fragen, weshalb er sich noch an die Gesetze halten soll, wenn der Staat für sich und seine Bauvorhaben Sonderrechte schafft.
Es ist denn auch so - anders als Kollege Killer das vorher dargelegt hat -, dass auch in unserem Kanton schon zahlreiche Baubewilligungen der öffentlichen Hand von übergeordneten Instanzen, wie dem kantonalen Gericht oder dem Bundesgericht, aufgehoben werden mussten, weil sie trotz Volksentscheid, der dahinterstand, nicht mit dem materiellen Recht übereinstimmten.
Für diese Initiative gilt - um noch einen freisinnigen Exponenten zu zitieren -, was der freisinnige Stadtammann von Aarau, auch Präsident des Schweizerischen Städteverbandes, vor einigen Wochen zur SVP-Initiative im Aargau meinte: "Diese Initiative ist eine Zwängerei, das Verbandsbeschwerderecht wurde bereits 2007 gründlich überarbeitet."
Weisen somit auch wir, wie das Aargauer Volk, diese Zwängerei zurück, und lehnen wir diese populistische Initiative ab! Es ist eine Initiative, die Rechtsungleichheit schafft und den Staat gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern zu Unrecht privilegiert. Den freisinnigen Promotoren der Initiative aus Zürich sei empfohlen, für einmal die Ratschläge ihrer Aargauer Parteifreunde zu befolgen, ihre eigene Zwängerei einzustellen und die Initiative noch rechtzeitig zurückzuziehen.