Riklin Kathy · Nationalrat · 2008-03-12
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-12
Wortprotokoll
Das Verbandsbeschwerderecht wird je länger, je mehr zum Sündenbock; dies zu Unrecht. Das Verbandsbeschwerderecht ist ein wichtiges Element unserer Gesetzgebung. Es wurde als weises Instrument vor rund vierzig Jahren vorwiegend von Freisinnigen und Liberalen ins Natur- und Heimatschutzgesetz eingefügt. Heimatschutz, Denkmalpflege und Naturschutz sind echt bürgerliche Anliegen. Ich verstehe die FDP und die SVP nicht, die ständig gegen diese urschweizerischen Anliegen der Natur- und Landschaftserhaltung kämpfen. Wann nimmt dies endlich ein Ende? Schweiz Tourismus müsste die Prospekte neu drucken, wenn es das Verbandsbeschwerderecht nicht gäbe. Unsere Vorzeigekalenderbilder - die Engadiner Seenlandschaft und das Aletschgebiet beispielsweise - sähen anders aus.
Ich durfte zwölf Jahre lang die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) präsidieren. Vor mir waren alt Bundesrat Ludwig von Moos, Ständerat Kurt Bächtold (FDP Schaffhausen) und Nationalrat Emil Schaffer (FDP Bern) Präsidenten dieser ausserparlamentarischen Fachkommission. Wir haben viele Gutachten im Rahmen des Natur- und Heimatschutzes bei Bundesaufgaben und bei Projekten in BLN-Gebieten, den landschaftlichen Perlen der Schweiz, erstellt und die Projekte in sachlich-konstruktiver Arbeit zusammen mit den Projektierenden verbessert. Unsere Kommission konnte die Entscheide, die mit den 15 Kommissionsmitgliedern - viele freisinniger Provenienz - gefällt wurden, darunter ausgewiesene Architekten, Bauingenieure, Denkmalpfleger, Biologen, nicht verordnen. Als Ultima Ratio konnte das Verbandsbeschwerderecht unseren Entscheiden Gewicht geben. Einsprachen mussten von einer Vereinigung wie Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Rheinaubund usw. ergriffen werden. Diese Verbände brauchen das Instrument mit grosser Vorsicht. Entsprechend hoch ist daher ihre Erfolgsquote vor Bundesgericht. Wie erwähnt, eine Beschwerde muss meist gar nicht ergriffen werden. Das Verbandsbeschwerderecht - ich betone: Recht! - hatte und hat eine präventive Wirkung.
Fazit: Landschaftsschutz und Verbandsbeschwerderecht hängen voneinander ab. Denn bei grossen Infrastrukturprojekten und im hochalpinen Bereich gibt es meist keine Nachbarn, die sich für unsere Naturwerte mit Verstand und Augenmass einsetzen. Ohne Verbandsbeschwerderecht hätte die Greina, die einzigartige Hochebene im Bündner Oberland mit Übergang ins Tessin, nicht erhalten werden können. Die Bolle di Magadino mit ihrem einmaligen Vogelbestand wäre durch einen grossen Kiesabbau zerstört worden. Die Halbinsel Merlischachen wäre heute überbaut.
Bei Bahn- und Strassenprojekten werden in Zusammenarbeit mit den Projektierenden Brücken und Tunnels für das Wild und landschaftlich angepasste Trassees gesucht und gefunden. Bei vielen Flussläufen konnten Auen revitalisiert werden und gleichzeitig erst noch ein sinnvoller Hochwasserschutz erreicht werden. Die terrassierten Rebberge bei Salgesch wären heute gerodet und zerstört. Es gibt noch x weitere Beispiele.
Wollen Sie denn wieder zum alten System zurückkehren: die Nachbarn als Einsprecher; die Verbände, die einen Anwohner suchen, der für sie die Einsprache macht? Nein danke. Wann suchen Sie sich einen anderen Sündenbock?
Die parlamentarische Initiative Schibli ist klar abzulehnen. Sie ist rein populistisch. Auch die Initiative der Zürcher FDP unter den beiden Damen Doris Fiala und Carmen Walker Späh ist auf dem Holzweg. Ihre Initiative verdient keine Unterstützung.