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Killer Hans · Nationalrat · 2008-03-12

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-12

Wortprotokoll

Wir haben gestern zum gleichen Thema viele formaljuristische Gründe gehört, warum die Initiative abzulehnen sei. Ich bitte Sie, die vorliegende Initiative zur Annahme zu empfehlen, also dem Antrag der Minderheit Kaufmann zuzustimmen.

Ich möchte Ihnen dies wie folgt begründen: Stellen Sie sich eine Gemeindeversammlung, einen Einwohnerrat oder sogar eine Gemeinde oder eine Stadt vor, die mit einem Entscheid an der Urne einem Projekt zustimmt. Dabei wurde allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern klargemacht, um was für ein Projekt es sich handelt, welche Tragweite das Vorhaben hat, welche Auswirkungen von diesem ausgehen könnten. Das Projekt hat als gesamtes Dossier aufgelegen und konnte von allen Interessierten eingesehen werden; alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben Einblick in das Gesuch nehmen können. Die Mehrheit der Stimmbürger ist mit den Konsequenzen, die das Projekt auslösen wird, einverstanden; man ist mehrheitlich der Meinung, das Vorhaben trage den Anforderungen der Leute aus lokaler Sicht Rechnung. Sie finden, aus der Sicht der Betroffenen sei diesem Vorhaben zuzustimmen; sie wissen gut, was für ihre Gegend richtig ist.

Wer ausser den lokal in einem solchen Vorhaben Betroffenen soll dies besser beurteilen können? In aller Regel ist die Stimmbürgerschaft in der Lage, alle Aspekte der Ansprüche aus naturschützerischer, umweltschützerischer und verkehrsbeeinflussender Sicht zu beurteilen. Die baugesetzlichen Belange werden von Verwaltung und Behörde obligatorisch und seriös abgeklärt und beurteilt. Alle Baugesetze und Bauordnungen geben in genügender Weise vor, was bezüglich Verkehrsbeeinflussung bei einem Projekt beachtet werden muss. Auch die Aspekte des Natur- und Umweltschutzes werden als Rahmenbedingung von der Behörde und von der Verwaltung obligatorisch abgeklärt und auf Erfüllung überprüft. Sie hat die Aufgabe, das Recht anzuwenden. [PAGE 261]

Wir dürfen also getrost davon ausgehen, dass alle Aspekte der gesetzlichen Vorgaben im Vorfeld eines Volksentscheides in genügender Weise abgeklärt und beurteilt werden. Ebenfalls dürfen und müssen wir davon ausgehen, dass die lokale Einwohnerschaft am Ort des Vorhabens in sehr guter Weise beurteilen kann, wie in ihrem Lebensbereich ein neues Projekt auf Umwelt, Natur und Verkehrsaufkommen einwirken kann, was also gut und verträglich für sie ist. Wir dürfen also mit gutem Gewissen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ebenfalls die Kompetenz zur abschliessenden Beurteilung in allen Belangen eines Vorhabens geben. Dabei geht es nicht darum, das Beschwerderecht auszuhebeln, sondern das Bau- und Umweltschutzrecht formell und behördlich kontrolliert anzuwenden. Soweit die Begründung, was auf Stufe Gemeinde abläuft.

Die Volksinitiative fordert einen Verzicht auf das Beschwerderecht auch im Falle von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen. Auch hier ist doch nach unserem Demokratieverständnis davon auszugehen, dass ein Entscheid einer Mehrheit auf kantonaler oder eidgenössischer Ebene höher zu gewichten ist als ein Verbandsinteresse. Der Kanton Aargau hat mit Beschluss des Grossen Rates am 25. November 2004 eine Standesinitiative eingereicht, welche nebst anderem im Bereich des Verbandsbeschwerderechtes die Klärung der Berechtigung, der Legitimität verlangt. Auch dort wird verlangt, dass Verbandsbeschwerden nicht eingereicht werden können, wenn rechtskräftige Volksentscheide vorliegen. Die hier zum Entscheid vorliegende Initiative regelt eben gerade diesen Punkt der aargauischen Standesinitiative, über die wir hier zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten haben werden.

Der positive Entscheid zur heutigen Vorlage regelt aber in guter Art einen Teil der Aargauer Anliegen. Auch das aargauische Parlament war beim Beschluss zur Überweisung der Standesinitiative der klaren Meinung, mit dem Verfahren bis zu einem positiven Entscheid eines Souveräns seien alle Meinungen, alle Aspekte zu allen Themen, die über das Verbandsbeschwerderecht aufgegriffen werden können, eingebracht worden. Alle Betroffenen eines Projektes hätten die Möglichkeit gehabt, sich zu allen denkbaren Themen einzubringen, und damit sei allen Gesetzen nachgelebt worden.

Wenn Mehrheitsentscheide des Volkes nicht mehr abschliessend sind, dann bewegen wir uns demokratisch auf sehr dünnem Eis. Schaffen wir hier Klarheit, und empfehlen wir die Initiative zur Annahme!