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Bäumle Martin · Nationalrat · 2008-03-12

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-12

Wortprotokoll

Die Volksinitiative der FDP Zürich greift in das fragile Gleichgewicht zwischen Demokratie und Rechtsstaat ein. Grundsätzlich kann es in einem Rechtsstaat nicht sein, dass zum Beispiel eine Gemeindeversammlung einen Gestaltungsplan genehmigt, welcher materielles Umweltrecht des Bundes verletzt, und die Umweltverbände dabei der Möglichkeit der Überprüfung der Rechtmässigkeit beraubt werden. Das nationale Umweltrecht ist in diesem Fall klar das höhere Gut, welches es auch gegenüber einer demokratischen Entscheidung zu überprüfen und zu schützen gilt.

Die oft als Alternative genannte Behördenbeschwerde kann die Verbandsbeschwerde nicht ersetzen, da die Behörden weder die Kapazitäten noch die Ortskenntnisse haben, um die Fälle zu beurteilen. Für einen echten materiellen Ersatz der Verbandsbeschwerde durch die Behördenbeschwerde müssten die Behörden massiv Personal aufstocken - mit den entsprechenden Folgekosten für den Staat. Zudem müsste dieses Budget unabhängig vom ordentlichen Budget finanziert werden, weil diese Fragen sonst Spielball der jeweiligen Budgetdebatten würden. Somit ist die Verbandsbeschwerde ein massvolles und kosteneffizientes Instrument zur korrekten Handhabung des Umweltrechtes.

Übrigens war die Verbandsbeschwerde bei ihrer Einführung eigentlich eine Abschwächung der früheren Beschwerdemöglichkeiten, denn früher standen die Beschwerdemöglichkeiten allen und nicht nur betroffenen Nachbarn offen. Die immer wieder kritisierten Verzögerungen, zum Beispiel im Stadion-Fall, werden mutwillig und wider die Fakten dem VCS angelastet, der übrigens seit 2004 nicht mehr im Verfahren ist. Die primäre Verzögerung kam wegen einer politischen Fehleinschätzung des Zürcher Stadtpräsidenten zustande. Eine weitere Verzögerung verursachte die Bauherrin selber, weil diese einen Entscheid angefochten hat. Und jetzt sind es private Anwohner, welche ihre Rechte wahrnehmen. Wollte die FDP einen Stadion-Fall vermeiden, müsste sie also die nachbarrechtlichen Beschwerdemöglichkeiten abschaffen, was aber niemand ernsthaft will.

Die faktische Abschaffung der Verbandsbeschwerde durch die Initiative der Zürcher FDP würde also vor allem Verbände treffen, welche sich zum Beispiel für die Erhaltung einer Landschaft ausserhalb der Bauzonen einsetzen, wo es keine betroffenen Anwohner gibt. Von Missbrauch kann bei den Umweltverbänden und auch beim VCS keine Rede sein. Anderslautende Behauptungen sind böswillige Unterstellungen. Hingegen ist es richtig, dass der VCS vor allem bei verkehrsintensiven Nutzungen genau hinschaut und dort mit seiner Tätigkeit schon massive Verbesserungen zugunsten der Umwelt und insbesondere der Luftqualität und des Klimas bewirkt hat.

Wachstum muss insgesamt nachhaltig sein. Das heisst, es darf nicht nur wirtschaftlich sein, es muss auch sozial und ökologisch nachhaltig sein. Die Verbandsbeschwerde ist ein richtiges und wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Umweltrechtes und zur Abwägung dieser Interessen im Sinne der Nachhaltigkeit - insbesondere dann, wenn die Behörden ihre Pflicht nicht wahrnehmen und Projekte zum Nachteil der umweltrechtlichen Situation bewilligen. Oftmals sind es gerade die Behörden, die unangenehme Entscheide nicht selber fällen wollen und zugunsten der Bauwilligen nachgeben, aber hinter vorgehaltener Hand froh sind, dass die Umweltverbände die unangenehme Arbeit machen.

Mit der Verbandsbeschwerde konnten so schon viele Projekte ökologisch optimiert und ökologische Sündenfälle vermieden werden, was auch volkswirtschaftlich sinnvoll ist.

Mit der in Flims verabschiedeten Verschärfung bei der Verbandsbeschwerde wurde ein Kompromiss erzielt, welchen ich mit wenig Begeisterung mitgetragen habe. Aber weitere Schritte sind weder nötig noch sinnvoll. Hingegen ist für mich unbestritten, und da stimme ich mit Herrn Stamm überein, dass Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren an den Gerichten Sinn machen würden. Doch dazu scheint der politische Wille noch zu fehlen.

Die Grünliberalen werden, in Übereinstimmung mit der CVP/EVP/glp-Fraktion, die Volksinitiative der Zürcher FDP ohne Gegenvorschlag ablehnen und sind gerne bereit, diese Frage in einem Abstimmungskampf mit dem Volk zu diskutieren. Auch mit der CVP/EVP/glp-Fraktion zusammen lehnen die Grünliberalen die parlamentarische Initiative Schibli 04.421 klar ab. Wir können weiter der Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates 08.3004, "Forderung nach besserer Koordination zwischen Raumplanung und Umweltschutz", zustimmen; und wir würden auch Vorschlägen zur Beschleunigung der Verfahren an den [PAGE 270] Gerichten zustimmen. Hingegen lehnt die Grünliberale Partei die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates 08.3003, "Forderung nach Wirkungseffizienz", zusammen mit dem Bundesrat ab. Und wir lehnen auch die Motion des Ständerates (Hofmann Hans) 07.3418 ab, welche faktisch das materielle Umweltrecht abschwächen will, was in der heutigen Zeit ein falsches Signal zulasten der Umwelt und des Klimas setzen würde.