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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2008-03-12

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-12

Wortprotokoll

Wir verfügen heute in der Schweiz über gute rechtliche Grundlagen im Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzbereich. Das ist erfreulich. Mängel bestehen jedoch, wie in vielen Bereichen, im Vollzug. Das Verbandsbeschwerderecht trägt wesentlich dazu bei, dass unseren Umwelt- und Naturschutzgesetzen bei der Realisierung von Projekten angemessen Rechnung getragen wird. Genau deshalb ist das Verbandsbeschwerderecht ein absolut sinnvolles und unerlässliches Instrument. Es wird nicht etwa reguliert, sondern schlicht für eine korrekte Umsetzung gesorgt.

Das Verbandsbeschwerderecht ist überaus erfolgreich. 2007 mussten in 76 Prozent der Beschwerdefälle Korrekturen zugunsten von Natur und Umwelt vorgenommen werden. Nur in 16 Prozent der Fälle wurde Beschwerden der Verbände nicht Recht gegeben.

Werden Projekte sauber, basierend auf unseren rechtlichen Grundlagen, geplant, muss das Beschwerderecht gar nicht zur Anwendung kommen. Die Missbrauchsbehauptung der Initianten ist somit schlicht falsch. Ich habe im Rahmen meiner Tätigkeit als Wissenschafterin an der ETH Zürich zahlreiche Fälle untersucht, in welchen das Verbandsbeschwerderecht im Natur- und Landschaftsschutz zur Anwendung kam. Wir haben im Rahmen eines Forschungsprojektes die Erfolgsfaktoren der Natur- und Landschaftspolitik der Schweiz ergründet. Es liegt auf der Hand, dass es selten nur einen Erfolgsfaktor gibt, sondern es ist stets eine bunte Mischung, die schlussendlich einen Erfolg ermöglicht. Es ist jedoch offensichtlich, dass die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, und somit auch an vorderster Stelle das Verbandsbeschwerderecht, einen wesentlichen Erfolgsfaktor darstellen. Deutlich kam dies z. B. bei der Verkabelung einer Hochspannungsleitung am Rande eines BLN-Objektes westlich von Kreuzlingen zum Ausdruck. Dank der Beschwerdemöglichkeit konnte ein unsauber geplantes Vorhaben, welches auf Kosten der Landschaft gegangen wäre, berichtigt, die Verkabelung der Starkstromleitung korrekt durchgeführt und somit die Erhaltung einer intakten Landschaft erreicht werden. Zahlreiche solcher Beispiele finden wir insbesondere im alpinen Gebiet.

Unsere relativ intakte Natur und Landschaft ist eines unserer wertvollsten Güter. Die touristische Attraktivität der Schweiz beruht hauptsächlich auf ihrer einzigartigen Landschaft. 76 Prozent der Schweizer nennen Natur und Landschaft als Reisemotiv. Bei den ausländischen Gästen beträgt diese Quote sogar 83 Prozent. Eine Studie des Seco hat gezeigt, dass der landschaftliche Nutzen für den Schweizer Tourismus mindestens 2,5 Milliarden Franken pro Jahr beträgt. Bei einer Verschlechterung der landschaftlichen Qualitäten im Vergleich zu den umliegenden Ländern müsste der Schweizer Tourismus also mit erheblichen Einbussen rechnen.

Wir müssen uns ehrlich fragen, ob wir diesen emotionalen und monetären Preis bezahlen und das Verbandsbeschwerderecht abschaffen wollen. Ich bin überzeugt, dass die Schweizer Bevölkerung dies dezidiert nicht will. Die Abstimmung vom 24. Februar im Kanton Aargau war ein deutliches Signal dafür: Zwei Drittel der Aargauer Bevölkerung wollen keine weiteren Einschränkungen des Verbandsbeschwerderechtes.

Die Volksinitiative der FDP will die Demokratie über den Rechtsstaat stellen. Die Abwägung von Demokratie und Rechtsstaat ist in vielen Bereichen eine Gratwanderung. Es ist aber absolut klar, dass direktdemokratische Entscheide nicht bis ins Letzte verherrlicht werden können. Die rechtsstaatlichen Eckwerte und Instrumente sind über Jahrhunderte gewachsen und sollen und können zum Glück nicht mittels einzelner Volksentscheide über Bord geworfen werden. Wird die Verherrlichung direktdemokratischer Entscheide auf die Spitze getrieben, kann die Demokratie sich selbst abschaffen. Dass diese Logik den Initianten als Basis für ihre Argumentation dient, zeigt bereits den Mangel an Verhältnismässigkeit dieser Initiative.

Massnahmen, welche die Beschwerdeprozesse beschleunigen, sind absolut angebracht. Es kann jedoch nicht sein, dass sie die Beschwerdemöglichkeiten der Umwelt- und [PAGE 271] Naturschutzverbände einschränken, sorgen diese doch einzig und allein dafür, dass das Umweltschutzgesetz eingehalten wird.

Dass die Initiative der FDP primär auf die Beschwerdemöglichkeiten der Umweltverbände abzielt, welche ausschliesslich zugunsten der Umwelt Beschwerde führen, und nicht auf die Privateinsprecher, welche oft Verhinderungspolitik betreiben - das Stadion in Zürich ist das beste Beispiel dafür -, mutet meines Erachtens geradezu zynisch an.

Ich bitte Sie aus den genannten Gründen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.