Lexipedia

Stump Doris · Nationalrat · 2008-03-12

Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit der Kommission und weist die beiden Vorlagen an den Bundesrat zurück. Wir tun dies nicht, weil wir glauben, dass mit der Lex Koller unsere siedlungspolitischen Probleme gelöst würden. Aber die Lex Koller hatte in den letzten Jahren zumindest eine nachfragedämmende Wirkung und behinderte eine unkontrollierte Entwicklung in die Landschaft hinaus.

Die Lex Koller wurde ursprünglich erlassen zur Abwehr der Überfremdung und in der Absicht, den Erwerb von Bauland für die schweizerische Bevölkerung erschwinglich zu machen oder zu erhalten. In den letzten Jahren jedoch wurde die Lex Koller vor allem im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit gelockert und hatte tatsächlich immer weniger Wirkung. Die Landschaft wird weiter zersiedelt. Leere Ferienwohnungen belasten die Tourismusgebiete, und die vielen Zweitwohnungen in den Städten erhöhen den Druck auf die Mieten. Eine Aufhebung der Lex Koller ohne griffige flankierende Massnahmen würde diesen Druck noch erhöhen, denn - wir haben es gehört - ausländische Investoren sind an Immobilien in der Schweiz interessiert. Deshalb hätte die Aufhebung der Lex Koller unabsehbare, möglicherweise aber sehr negative Wirkungen auf den schweizerischen Liegenschaftenmarkt. Ausländische Investoren wären vor allem an hohen Renditen interessiert. Die Mieten in den bereits teuren Städten würden noch mehr steigen.

Statt einer zahnlosen Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, wie sie vom Bundesrat vorgelegt wurde, fordert die SP eine umfassende Analyse der Probleme unserer Siedlungspolitik und unseres Wohnungsmarktes und, daraus abgeleitet, griffige Massnahmen, die die Probleme der Zersiedelung der Landschaft, der "kalten Betten" in den Tourismusgebieten sowie der steigenden Mieten in den Agglomerationen lösen können. Die SP ist bereit, die Lex Koller aufzuheben, wenn nachweislich griffige Massnahmen zur Begrenzung der Spekulation mit Schweizer Boden getroffen wurden, wenn griffige Massnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Mietzinserhöhungen bei Handänderungen umgesetzt und wenn zur Beschränkung der Ausweitung der Bauzonen und der Zunahme der Zweitwohnsitze bzw. der "kalten Betten" klare Massnahmen getroffen worden sind.

Da eine Totalrevision des Raumplanungsgesetzes in Vorbereitung ist, sollen diese raumplanerischen Massnahmen im Rahmen dieser Totalrevision getroffen werden, und es soll jetzt nicht vorgängig schnell eine Teilrevision durchgezogen werden. Die vom Bundesrat in der Vorlage zur Revision des Raumplanungsgesetzes vorgeschlagenen Massnahmen würden diese Ziele nie erreichen; deshalb müssen sie überarbeitet werden.

Die SP-Fraktion unterstützt deshalb die Mehrheit der Kommission und weist die beiden Vorlagen zurück.