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Messmer Werner · Nationalrat · 2008-03-12

Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

Wenn ich Vertreter von Tourismuskantonen und von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) reden höre, dann reden sie von der Aufhebung der Lex Koller als Chance für die Tourismusorte. Sie sprechen davon, dass die Lex Koller die touristische Entwicklung heute behindere. Das sind Aussagen der Vertreter der betroffenen Regionen. Und es ist wirklich so: Die Wirkung der Lex Koller ist vorbei, das schleckt keine Geiss weg.

1. Es gibt in der Schweiz zum heutigen Zeitpunkt rund 420 000 Zweitwohnungen. Davon sind aber rund 83 Prozent im Besitz von Schweizerinnen oder Schweizern.

2. Die Zersiedelung und der damit einhergehende Flächenverbrauch konnten durch die Lex Koller nicht aufgehalten werden. Diese Probleme und die Lex Koller haben nichts miteinander zu tun.

3. Die berechtigte Auseinandersetzung mit dem Problem der sogenannt kalten Betten ist eben nicht mit der Lex Koller zu koppeln. Das hat mit der Lex Koller nichts zu tun, denn wir haben heute generell eine grosse Nachfrage nach solchen Zweitwohnungen und Ferienwohnungen. Wie schon gesagt, sind 83 Prozent aller Besitzer und Besitzerinnen Schweizer. Wir wissen, dass Schweizer Besitzer ihre Wohnungen viel weniger vermieten als ausländische Besitzer.

Im Gegenteil: Ich meine, die Lex Koller steht heute einem dringend notwendigen Strukturwandel gerade in Tourismusregionen eindeutig im Weg. Fachleute haben festgestellt, dass in neuen Beherbergungsformen eine Möglichkeit unter anderen Massnahmen bestehen könnte, um zum Beispiel dem Problem der "kalten Betten" begegnen zu können. Diese neuen Beherbungsformen werden aber durch die Lex Koller stark behindert oder sogar verunmöglicht. Die sogenannt hybriden Beherbergungsformen, die eine Mischform zwischen vermieteter Wohnung und Hotel darstellen und eben eine erhöhte Auslastung der Infrastrukturen bedeuten würden, sind nur durch die Aufhebung der Lex Koller realisierbar; zumindest wird dieser Strukturwandel durch die Lex Koller stark behindert. Wenn dieser Strukturwandel nun aber nicht wie gewünscht und nicht, wie es möglich ist, stattfinden kann, werden unsere Tourismusorte das Ziel, langfristig attraktive und wertschöpfungsstarke Tourismusdestinationen zu werden, eben nicht erreichen.

Das Interesse von Ausländern an Investitionen in Resorts und Hotels in schweizerischen Tourismusorten ist derzeit gross. Diese Investoren bringen aber nicht nur Geld, sondern vor allem auch Know-how, internationale Distributionssysteme, und - was am wichtigsten ist - sie bringen Gäste.

Mit der Aufhebung der Lex Koller leisten wir ebenfalls einen grossen Beitrag, administrativen Aufwand und entsprechende Belastungen abzubauen. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Liberalisierung der schweizerischen Wirtschaftsordnung und zu einer Positionierung der Schweiz als dynamischem und im internationalen Wettbewerb attraktivem Wirtschaftsstandort. Eine Studie des renommierten Büros Wüest & Partner hat zudem ergeben, dass nicht mit einem Anstieg der Mieten zu rechnen ist - im Gegenteil. Wenn schon, profitiert hier voraussichtlich die Bauwirtschaft, was ja an und für sich eine löbliche Entwicklung wäre, allerdings mit der Folge, dass, je mehr Wohnungen auf den Markt kommen, auch die Mietpreise entsprechend unter Druck kommen.

Noch ein Wort zum Thema der sogenannten kalten Betten und zur Zersiedelung. Dieses Problem ist, wie schon angedeutet, nun einmal nicht mit der Lex Koller zu lösen, sondern ist in erster Linie ein raumplanerisches Thema. Raumplanerische Massnahmen dürfen aber nicht vom Bund uniform über die ganze Schweiz gelegt werden. Dies gehört in die Kompetenz der Kantone, ja sogar, davon bin ich fest überzeugt, auch in die Kompetenz der Gemeinden. Die Probleme der einzelnen Tourismusorte sind zu unterschiedlich und müssen darum individuell und situationsgerecht angepasst bearbeitet werden.

Es ergibt zudem absolut keinen Sinn, die Lex Koller aufzuheben und gleichzeitig über den Weg des Raumplanungsgesetzes strengere Auflagen und Vorschriften, also neue Hindernisse, einzuführen. Linke Kreise verlangen sogar Eingriffe in das Mietrecht. Der Vorschlag des Bundesrates ist in dieser Beziehung absolut genügend. Er lässt die individuelle Lösungsmöglichkeit, die Lösungssuche offen und respektiert die Hoheit der betroffenen Kantone, ja sogar der einzelnen Tourismusregionen.

Darum bitte ich Sie, meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen. Machen wir jetzt vorwärts mit der Aufhebung der Lex Koller! Die Verschleppungstaktik, die im Moment stattfindet, [PAGE 253] wieder mit einer unheiligen Allianz aus den Linken und der SVP, behindert den Fortschritt und eine zeitgemässe Anpassung an unsere Bedürfnisse, aber vor allem an die Bedürfnisse unserer Tourismusregionen zugunsten eines Fortschritts unserer Wirtschaft und von uns allen, auch von uns Gewerblern.

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