Lexipedia

Rutschmann Hans · Nationalrat · 2008-03-12

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-12

Wortprotokoll

Bei der Lex Koller haben wir zwei Minderheiten. Der Antrag der Minderheit I (Cathomas) fordert wie der Antrag der Kommissionsmehrheit eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Im Gegensatz zur Fassung der Mehrheit ist diese Rückweisung aber nicht mit drei konkreten Aufträgen verbunden. Es geht beim Antrag der Minderheit I jedoch ebenfalls um die Ausarbeitung und Ausgestaltung von flankierenden Massnahmen.

Die Minderheit II (Messmer) lehnt eine Rückweisung an den Bundesrat ab und unterstützt damit die Aufhebung der Lex Koller. Ähnlich ist die Situation bei der Vorlage zur Änderung des Raumplanungsgesetzes. Die Minderheit II lehnt auch hier die Rückweisung ab.

Die Ablehnung der Rückweisung bedeutet, dass in der vorberatenden Kommission als nächster Schritt die Detailberatung durchgeführt werden müsste. Bei der Lex Koller empfindet die Kommissionsmehrheit aber ein zu grosses Unbehagen im Falle einer ersatzlosen Aufhebung der Einschränkungen beim Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland, als dass das Gesetz ersatzlos, ohne nochmalige vertiefte Überprüfung, aufgehoben werden könnte. Es ist auch sinnvoll, bei der Rückweisung dem Bundesrat einen möglichst konkreten Auftrag zu erteilen. Darum finden Sie im Antrag der Kommissionsmehrheit drei konkrete Aufträge. Dabei ist die Einführung einer Mindestwohnsitzfrist eine mögliche Lösung und zumindest prüfenswert. Herr Cathomas findet das zwar falsch. Uns geht es aber darum, dass im Rahmen einer Auslegeordnung auch eine Mindestwohnsitzfrist zumindest ernsthaft geprüft wird.

Sodann ist es für die Mehrheit der Kommission auch wichtig, dass uns der Bundesrat zur Lösung der Problematik bei den Zweitwohnungen Varianten vorlegt, die die jeweiligen Vor- und Nachteile aufzeigen. Herr Messmer sprach zwar von einer Chance für den Tourismus und die Wirtschaft bei einer ersatzlosen Aufhebung der Lex Koller. Für die betroffenen Gemeinden, Regionen und Kantone ist es unseres Erachtens aber eine noch grössere Chance, vor einer Aufhebung der Lex Koller noch bessere Lösungen zu prüfen.

Sinnvoll ist es ebenfalls, die Vorlagen im Zusammenhang mit den Tandem-Initiativen nochmals anzuschauen. Diese beiden Initiativen - sie betreffen eine ähnliche Problematik - wurden immerhin mit über 100 000 Unterschriften eingereicht. Das Parlament muss sich ohnehin ebenfalls mit diesen Vorlagen, mit dieser Problematik befassen.

Ich bitte Sie deshalb, bei beiden Vorlagen alle Minderheitsanträge abzulehnen und mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen.