Fetz Anita · Ständerat · 2012-12-13
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen. Alles, was Kollegin Bruderer gesagt hat, steht eben nicht in dieser Motion, und das ist das Problem.
Zwei Hauptgründe bewegen mich dazu, Ihnen die Ablehnung beliebt zu machen:
Der erste Grund lautet: Die Motion verlangt Marktpreise für den Strom, der in diesem System ohne Markt, in diesem wettbewerbsfreien System, das bis jetzt die Stromwirtschaft noch darstellt, abgesetzt wird. Alleine und ausschliesslich Marktpreise sollen noch gelten, und das in einem geschlossenen System. Nun sind Marktpreise in einem geschlossenen, d. h. marktfremden System auch im Plural schlicht eine Absurdität. Denn als KMU oder Privathaushalt haben Sie gar keine Wahl bezüglich des Anbieters, der Ihnen den Strom liefert. Als KMU oder als Privathaushalt gelten Sie als "Endverbraucher mit Grundversorgung", wie es in der Verordnung heisst. Die freie Wahl des Stromanbieters ist heute nicht gegeben, das liegt in der Zukunft; dagegen habe ich nichts, aber heute ist es nicht so. Gerade deshalb haben administrierte Preise ihre Berechtigung, denn sonst würden die kleinen Stromkonsumenten die Grossen und ganz Grossen, und dazu gehören die meisten KMU nicht, subventionieren. Das ist das Ergebnis, das diese Motion erreichen würde. Denn die ganz Grossen können sich im internationalen Markt zu günstigen Preisen bedienen. Wenn Sie diese Motion annehmen, benachteiligen Sie, das müssen Sie wissen, ganz direkt alle KMU in der Schweiz, und das kann angesichts der heutigen Wirtschaftslage nicht sein.
Der zweite Grund, weshalb ich die Ablehnung unterstütze, ist folgender: Die Motion verlangt ausschliesslich Marktpreise als Bemessungsgrundlage. Ich betone: ausschliesslich. Ich habe nichts dagegen, dass man die Marktpreise stärker wertet. Aber lesen Sie die Motion genau, lesen Sie ganz genau, um was es hier geht: Die Motion verlangt eben gerade nicht die stärkere Gewichtung der Marktpreise, sie verlangt ausschliesslich die Marktpreise als Grundlage. Wenn die Marktpreise massiv über den Gestehungskosten liegen, dann soll hier ein Stromunternehmen eine Monopolrendite abschöpfen dürfen. Um das geht es bei dieser Motion. Auf Baseldeutsch sagen wir: Das ist ein klassischer Unterzug.
Ich lese hier in dieser Motion nichts davon, dass diese Rendite dann in den Energieumbau gehen muss, so wie das der Titel suggeriert - schon wieder ein Unterzug. Es ist nicht auszuschliessen; die Rendite könnte in den Energieumbau gehen, aber sie muss es nicht. Ich kann Ihnen sagen: Sie wird es auch nicht. Stromversorgungsunternehmen sind keine Wohltätigkeitseinrichtungen; Dividenden sind auch dort kein Fremdwort. Ich glaube, es ist kein Zufall, dass der Motionär kein Unbekannter im Stromversorgungsgeschäft ist. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren: Da will sich ein unter Druck geratenes Stromunternehmen auf Kosten der KMU und der Konsumenten Luft verschaffen.
Wie gesagt, das Problem liesse sich mit einer stärkeren Gewichtung der Marktpreise lösen, aber das steht nicht in dieser Motion. Es lässt sich nicht lösen mit der Erhebung von Marktpreisen in einem Monopolsystem, das keinen Markt kennt, aber dafür Monopolrenditen zulasten der KMU und der privaten Haushalte generiert. Es ist etwas anderes, wenn wir dieses Problem in einer Gesamtstrategie - die uns der Bundesrat ja mit der Energiewende 2050 vorlegen wird - lösen. Dafür bin ich dann wieder zu haben. Ich bin nicht prinzipiell gegen höhere Strompreise, aber diese Anpassung muss in einem Gesamtsystem erfolgen. Hier wird das einfach herausgezogen.
Deshalb ist die Motion schlicht eine Schlaumeierei. Wenn Sie echte KMU-Vertreter sind - das behaupten Sie ja immer -, dann können Sie die Motion unmöglich annehmen und das erst noch mit der EU-Strategie begründen. Meines Wissens ist die Schweiz nicht Mitglied der EU.