Bieri Peter · Ständerat · 2012-12-13
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-13
Wortprotokoll
Es bleibt zu erwähnen, dass im Vorfeld der Behandlung dieser Motion in der Kommission und jetzt auch im Vorfeld der heutigen Diskussion vonseiten der privaten Medien Vorbehalte angemeldet wurden. Ich glaube, es gilt diese ernst zu nehmen, wollen wir doch auch in Zukunft über eine breite Medienvielfalt verfügen. Es ist eine Tatsache, dass die SRG aufgrund ihres Sonderstatus bessere Möglichkeiten hat als die privaten Medien. Es liegt deshalb in der Verantwortung des Parlamentes und dann insbesondere auch des Bundesrates - im Rahmen der Verordnung und der Konzessionserteilung -, darauf Rücksicht zu nehmen. Deshalb hat der Bundesrat ja auch nicht einfach generell Ja zu dieser Motion gesagt, sondern Einschränkungen vorgenommen. Ob diese Einschränkungen abschliessend sind, ob sie die ganze Palette der Möglichkeiten umfassen, bleibe im Moment dahingestellt.
Wir müssen beachten, dass es Entwicklungen in der Medienwelt gibt, die wir nicht einfach bremsen und der SRG vorenthalten können. Die Gesellschaft wird sich auch in diesem Bereich weiterentwickeln. Wir benutzen das Internet heute auch zum Fernsehen und zum Radiohören. Man kann nicht hingehen und sagen, das komme für die SRG nicht infrage. Die Fragen, die offenbleiben, sind, wie wir die Konzession ausgestalten, welche Möglichkeiten wir der SRG geben wollen, wie wir die SRG verpflichten, mit den Privaten zusammenzuarbeiten und ihnen in gewissen Bereichen den Zugang zu den Produkten der SRG zu ermöglichen.
Die privaten Medien haben uns in ihrem Schreiben Einschränkungen vorgeschlagen: Die Sendungen müssten zeitgleich erfolgen; sie müssten kostenfrei, ohne Kommentar, logo-frei sein, und sie müssten sich auf politische Themen beschränken. Mir scheinen diese Einschränkungen gar weit zu gehen. Ich kann mir vorstellen, dass mit dem Internet Medienbedürfnisse befriedigt werden können, die nur von einer kleinen Zahl von Zuschauern nachgefragt werden. Ich denke dabei an den lokalen Kulturbereich, vielleicht auch an gewisse Musiksparten oder an gewisse Fragen, die nur wenige interessieren. Aber diejenigen, die sich dafür interessieren, möchten diese Möglichkeit nutzen. Deshalb sollte der Bundesrat bei der Konzessionserneuerung auf diese Entwicklungen und Bedürfnisse Rücksicht nehmen.
Wenn wir dieser Motion so zustimmen, gehen wir auf Entwicklungen ein, die sich aus diesen neuen Möglichkeiten ergeben. Es macht auch Sinn, wie der Kommissionssprecher es gesagt hat, dass zum Beispiel grosse Sportveranstaltungen, bei welchen sich nur ein kleiner Teil der Zuschauer für eine bestimmte Sparte interessiert, auf dem Internetkanal verfolgt werden können. Vielleicht handelt es sich um ein Ereignis, das nur wenige anspricht, aber dafür haben diese ein grosses Interesse. Eine zweite Möglichkeit scheint sich bei regionalen Kleinveranstaltungen bzw. kulturellen Veranstaltungen zu ergeben, die nur wenige interessieren.
In diesem Sinne können wir dieser Motion so zustimmen, ohne dass wir der SRG einen Freipass geben. Es liegt am Bundesrat, dass er in der Verordnung die entsprechenden Regelungen vornimmt, damit nicht einseitige Marktverzerrungen entstehen. Das wollen wir nicht. Wir wollen keinen SRG-Einheitsbrei in der Medienwelt. Aber wir wollen auch nicht, dass der SRG Entwicklungen vorenthalten bleiben.
In dem Sinne und mit dieser Einschränkung können wir der Motion Allemann zustimmen.