Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-12-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-12-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist hier ganz anderer Meinung; er beantragt Ihnen weiterhin die Ablehnung der Motion.
Wir haben uns im Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs immer an den EU-Richtlinien orientiert. Es macht Sinn, dass man hier gemeinsame Regeln erstellt. In der EU besteht nach wie vor die Richtlinie, Herr Ständerat Jenny, dass bei solchen Fahrten für zweiachsige Gesellschaftswagen ein Gewicht nicht über 18 Tonnen vorgesehen ist. Wir orientieren uns daran; das ist sinnvoll. Sie alle sind ja auch immer dafür, dass man nicht Schweizer Vorschriften erstellt, die dann zu Handelshemmnissen und zu Barrieren führen.
Wir sind zudem der Meinung, es sei nicht ohne, dass dieses zusätzliche Gewicht auch zusätzliche Schäden und Kosten verursacht. Natürlich sind unsere Strassen auf eine höhere Last ausgelegt, aber Sie müssen die gesamte Belastung der Strasse betrachten und nicht den Einzelfall. Wenn Sie unsere Strassen permanent mit höheren Gewichten belasten, auch mit viel mehr Verkehr, dann führt das zu viel kürzeren Unterhaltszyklen, und das heisst: mehr Kosten. Das wissen Sie, Herr Ständerat Jenny, als Bauunternehmer sehr gut. Deshalb zählen nicht der Einzelfall und die Maximallast, sondern die permanente Durchschnittslast. Wir sehen nicht ein, weshalb wir für den kleinen Gewinn, den man hätte, diese Zusatzkosten auf uns nehmen sollten.
Wenn solche Gesellschaftswagen tatsächlich viel mehr Kapazitäten brauchen, Herr Ständerat Theiler, damit sie mehr Leute befördern können, dann steht mit den dreiachsigen Gesellschaftswagen eine Alternative zur Verfügung. Das ist auch unbestritten; man nimmt keine Einschränkung vor. In Fällen, in denen effektiv mehr Kapazität oder mehr Gewicht nötig ist, hat man eine Alternative.
Wir wehren uns ja auch gegen Gigaliner. Wenn man das Signal gibt: Es ist möglich, immer mehr Lasten, immer grössere Lasten zuzulassen, weil es technisch möglich ist, dann wird ein Rattenschwanz von weiteren Forderungen auf uns niederprasseln. Deshalb meinen wir, die Erhöhung sei nicht nötig, denn Nutzen und Aufwand stehen in einem Missverhältnis.
Wir bitten Sie deshalb, die Motion abzulehnen, wie es auch die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt.