Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2001-10-04
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Sie erinnern sich wahrscheinlich noch an den Herbst 1973. Damals verordnete der Bundesrat als Folge der Ölkrise dem Schweizervolk drei autofreie Wochenenden. Wir alle hier sind in einem Alter, in dem wir uns an diese drei Sonntage zurückerinnern können. Wir haben sie erlebt, und ich glaube, alle von uns haben sie in guter Erinnerung. Es herrschte damals so etwas wie ein spezielles Lebensgefühl in der Schweiz: Es gab kurzfristig einen Gewinn an Bewegungsfreiheit und Lebensqualität. Seither hat sich die Idee autofreier Sonntage in den Köpfen der Schweizerinnen und Schweizer eingenistet, und sie ist aus diesen Köpfen auch nicht mehr zu vertreiben gewesen.
Der Bundesrat hätte aufgrund des geltenden Rechtes eigentlich die Kompetenz, so viele autofreie Sonntage zu verordnen, wie er möchte. Aber der Bundesrat nutzt diese Kompetenz nicht, die ihm das Strassenverkehrsgesetz einräumt, weil er keine autofreien Sonntage will. Wenn wir also wollen, dass es in Zukunft so etwas geben soll, dann müssen wir die Rechtsgrundlage ändern.
Aus dieser Erkenntnis heraus hat es seit 1973 immer wieder auf den verschiedensten Ebenen Vorstösse gegeben, um die Rechtsgrundlage zu ändern. Es gab z. B. Initiativen der Kantone Bern und Basel-Landschaft; es gab eine Petition der schweizerischen Jugendsession; es gab die bekannte - ich würde sogar sagen berühmte - Burgdorfer Initiative, eine Volksinitiative, die zwölf autofreie Sonntage verlangte, und [PAGE 1381] es gab die Parlamentarische Initiative Teuscher aus dem Jahre 1996, die zwei autofreie Sonntage verlangte.
All diesen Vorstössen ist eines gemeinsam: Sie wurden von den jeweils zuständigen Instanzen abgelehnt. Diese Serie von Niederlagen hat dazu geführt, dass bei jeweils neuen Vorstössen die Zielsetzung kontinuierlich heruntergeschraubt wurde. Von den ursprünglich zwölf autofreien Sonntagen sind bei der vorliegenden Initiative noch vier übrig geblieben, die Parlamentarische Initiative Teuscher sah deren zwei vor, und der indirekte Gegenvorschlag, den wir Ihnen heute unterbreiten, sieht sogar nur noch einen autofreien Sonntag vor.
Damit bin ich bei der Sonntags-Initiative gelandet. Sie wurde am 1. Mai 1998 mit gut 110 000 Unterschriften eingereicht. Sie sieht vier autofreie Sonntage pro Jahr oder einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit vor. Sie sieht einen Versuchsbetrieb während vier Jahren vor, der dann mit einem definitiven Beschluss abgeschlossen bzw. fortgesetzt werden soll. Die Initiative verlangt ein Fahrverbot für alle Motorfahrzeuge mit Ausschluss des öffentlichen Verkehrs. Sie verlangt, dass alle Strassen an diesen autofreien Sonntagen zum Gemeingebrauch freigegeben werden sollen.
Die wichtigsten Ziele der Initiative sind: Erlebnistage zu ermöglichen; der Bevölkerung zu ermöglichen, motorfreie Mobilität zu erproben; im Land Ruhe einkehren zu lassen; den öffentlichen Raum einmal den Menschen statt den Fahrzeugen zur Verfügung zu stellen; den öffentlichen Verkehr als Alternative zu privaten Automobilen kennen zu lernen. Ich gestatte mir an dieser Stelle einen Hinweis auf das umliegende Ausland: In den Nachbarländern hat die Idee autofreier Sonntage in den letzten Jahren sehr viel an Zuspruch gewonnen. Es gibt heute in Deutschland, vor allem aber auch in Italien und sogar in Frankreich regelmässig autofreie Tage, vor allem in den grossen Städten und Agglomerationen.
Der Bundesrat hat der Initiative ein schroffes Nein entgegengesetzt, weil er viel mehr Nachteile als Vorteile erkannt hat. Er sieht wirtschaftliche Nachteile, z. B. im Bereich des Tourismus. Er sieht aussenpolitische Nachteile im Umgang mit unserem Transitverkehr. Er sieht Nachteile für abgelegene Gebiete. Er sieht die Verkehrssicherheit gefährdet, wenn man Strassen zum Gemeingebrauch freigibt und trotzdem eben Ausnahmeverkehr zulässt.
Der Ständerat ist in seiner Haltung ursprünglich nicht so weit gegangen. Er hat beschlossen, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dieser sah zwei statt vier autofreie Sonntage vor. Der Ständerat hat zum Gegenvorschlag eine breit angelegte Vernehmlassung durchführen lassen. Das Ergebnis war: mehrheitliche Ablehnung durch die Kantone, Ablehnung durch die Wirtschaftsverbände, mehrheitliche Ablehnung durch die politischen Parteien. Das Ergebnis war aber auch: teilweise Zustimmung durch immerhin neun Kantone, durch die Umweltverbände und durch einzelne politische Parteien. Dennoch hat sich der Ständerat vom Ergebnis dieser Vernehmlassung so beeindrucken lassen, dass er dem Bundesrat schliesslich gefolgt ist, die Initiative zur Ablehnung empfohlen und auf einen Gegenvorschlag verzichtet hat.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates, also Ihre Kommission, hat dennoch am gleichen Punkt angesetzt wie ursprünglich die ständerätliche Kommission. Das heisst, sie hat auch versucht, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, aber einen anderen: nämlich einen Gegenvorschlag, der sowohl die Bedenken und Einwände des Bundesrates als auch die Ergebnisse der Vernehmlassung aufnimmt und versucht, dem Rechnung zu tragen. Darum sieht der Gegenvorschlag, der Ihnen heute vorliegt, in wesentlichen Punkten anders aus als der ursprüngliche Beschluss der ständerätlichen Kommission.
Ich möchte auf diese Unterschiede eingehen:
Statt zwei autofreien Sonntagen schlagen wir nur noch einen autofreien Sonntag vor. Das Datum selber wird im Gesetz nicht fixiert. Der autofreie Sonntag muss nicht beispielsweise am Bettag oder an irgendeinem anderen Tag stattfinden, sondern wir lassen den Bundesrat darüber entscheiden, wann - innerhalb eines bestimmten Zeitraumes - er ihn ansetzen möchte. Der Bundesrat kann damit auf die unterschiedlichen Verhältnisse in den Kantonen und Landesteilen Rücksicht nehmen.
Ein ganz wesentlicher Unterschied zur Initiative besteht auch darin, dass wir die Strassen nicht mehr zum Gemeingebrauch freigeben. Es gibt also nur noch Fahrverbote. Das ist ein wesentlicher Unterschied, der das Argument des Bundesrates berücksichtigt, wonach die Verkehrssicherheit oder die Sicherheit der Leute, die dann die Strassen benutzen, gefährdet sei. Damit haben wir diesem Argument Rechnung getragen.
Wir haben auch den Bedenken aus touristischen Gebieten Rechnung getragen, indem wir als Ausnahme nicht mehr nur den öffentlichen Verkehr zulassen, sondern auch den gewerblichen Verkehr mit Gesellschaftswagen oder - vielleicht etwas gebräuchlicher formuliert - den Carreiseverkehr. Damit sollten auch auf diesem Weg touristische Ziele angefahren werden können. Damit ist auch dem Argument Rechnung getragen worden, wonach Randgebiete, die mit dem öffentlichen Verkehr nicht sonderlich gut erschlossen sind, angefahren werden können.
Wie die Initiative bleiben wir bei einem Versuchsbetrieb über vier Jahre und dem sich daran anschliessenden neuen Beschluss.
Der Gegenvorschlag ist also in wesentlichen Punkten anders als die Initiative. Der Gegenvorschlag trägt den bundesrätlichen Einwänden in wesentlichen Punkten Rechnung. Wir sind der Meinung, dass die Reaktion noch positiver ausfallen würde als beim ursprünglich von der ständerätlichen Kommission beabsichtigten Gegenvorschlag, wenn man mit diesem Gegenvorschlag nochmals eine Vernehmlassung durchführen würde. Wir gehen auch davon aus, dass der Bundesrat heute eine mildere Haltung zum Gegenvorschlag einnehmen kann als damals zur Initiative.
Wir mussten, damit noch von einem Gegenvorschlag gesprochen werden kann, zentrale Teile der Initiative beibehalten. Das ist insbesondere die Bestimmung, dass der autofreie Sonntag landesweit am gleichen Tag stattfinden muss. Schliesslich haben wir festgelegt, dass der Fortsetzungsbeschluss am Ende der Versuchsphase ein referendumsfähiger Beschluss sein muss, dass man die unbeschränkt gültige Bestimmung also noch einmal zur Volksabstimmung bringen kann.
Zum Schluss möchte ich Sie darauf aufmerksam machen - das ist nicht einmal ein unwesentliches Argument, wenn auch ein formelles -: Das Initiativkomitee lässt Sie mit dem gelben Blatt, das heute verteilt wurde, wissen, dass es die Initiative zurückziehen würde, wenn unser Rat und auch die anderen zuständigen Instanzen den Ihnen vorgelegten indirekten Gegenvorschlag beschliessen würden. Das ist aus unserer Warte ein grosses Entgegenkommen der Initianten. Wenn es uns gelingen könnte, auf diesem Wege eine Volksabstimmung zu vermeiden, wäre das wahrscheinlich auch nicht schlecht.
Wir stellen Ihnen folgende Anträge - ich tue dies im Namen der Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen:
1. Wir beantragen Ihnen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
2. Wir beantragen Ihnen, dem indirekten Gegenvorschlag, also der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes, zuzustimmen.
Ich bitte Sie, diesen Anträgen zu folgen, und ich bitte Sie, in Ihrer Entscheidungsfindung noch einmal an das Jahr 1973 und an das, was diese autofreien Sonntage damals bei Ihnen ausgelöst haben, zurückzudenken.