Imoberdorf René · Ständerat · 2014-06-02
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-02
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dass ich mich als Vertreter eines Tourismuskantons zu den beiden Motionen äussere, welche die Lex Koller verschärfen wollen.
Genau vor sechs Jahren, in der Sommersession 2008, haben wir in diesem Rat über den Antrag des Bundesrates, die Lex Koller aufzuheben, debattiert; das wurde vorhin auch von Herrn Theiler erwähnt. Heute beraten wir über zwei Vorstösse, welche die Lex Koller verschärfen wollen. Der Bundesrat unterstützt diese Motionen, was mich, gelinde gesagt, schon etwas überrascht. Die Lex Koller ist ein veraltetes planwirtschaftliches Instrument, welches den Immobilienmarkt in der Schweiz, wenn überhaupt, nicht merklich zu regeln vermag. Trotzdem ist auch für mich klar, dass die Aufhebung der Lex Koller derzeit nicht opportun ist und politisch nicht durchsetzbar wäre.
Ich beziehe mich in meinen kurzen Ausführungen im Besonderen auf die Motion 13.3975. Die Motionärin sieht in dieser Motion, welche ausländische Investoren vom Erwerb von Betriebsliegenschaften ausschliessen will, auch Ausnahmen vor: Für den Erwerb von Hotelliegenschaften sollen Ausnahmen geprüft werden. Das könnte mich nun eigentlich freuen, und ich könnte an sich auf mein Votum verzichten, kämen wir ja in den Tourismus- und Bergregionen mit einem blauen Auge davon. Aber die Motion will hier zwar Ausnahmen prüfen, doch wie diese in der Realität aussehen und ob sie wirklich alle heutigen und zukünftigen Tatbestände erfassen, steht in den Sternen.
Doch es geht mir auch um etwas Grundsätzliches: Es mag an sich begrüssenswert sein, dass die Motionärin eine Ausnahme für die Hotellerie vorschlägt. Wir haben nämlich in den letzten Jahren nicht nur in meinem Kanton die Erfahrung gemacht, dass zuweilen sehr hohe Investitionen in mitunter riskante Tourismusprojekte eben nicht von Schweizer Investoren getätigt werden. Wir sind hier auf ausländische Investoren angewiesen, die allenfalls risikofreudiger sind und sich bewusst bei grossen Projekten engagieren wollen. Es sind also jeweils ausländische Investoren, die solche Vorhaben überhaupt ermöglichen. Allein schon deshalb wäre es eine völlig inkohärente Politik, sie bei den Gewerbeliegenschaften, bei Immobilienfonds und kotierten Immobiliengesellschaften auszuschliessen, ihnen aber dort Investitionen zu gestatten, wo wir selbst es jeweils nicht schaffen: Dort, wo sich Schweizer mangels Risikobereitschaft und weil eine zu tiefe Rendite zu erwarten ist, zurückhalten, sollen es die Ausländer richten! Das ist schlussendlich auch eine Art Rosinenpickerei, die uns schlecht ansteht.
Wenn wir die Lex Koller schon nicht aufheben wollen, sollten wir wenigstens darauf achten, dass wir hier nicht ein Flickwerk veranstalten und nicht nach Belieben ständig am Gesetz schrauben, um Ziele zu erreichen, die so oder so nicht via Lex Koller erreicht werden können. Wenn wir für den heimischen Wohnungsmarkt etwas tun wollen, müssen wir anderswo ansetzen und notabene weniger beschränkende Bau- und Zonenordnungen erlassen, damit der Wohnungsmarkt nicht noch mehr ausgetrocknet wird. Da treffen sich dann Walliser und Stadtzürcher Interessen wieder. Für ausländische Investoren und für den Schweizer Tourismus ist die erst kürzlich modernisierte Lex Koller eine gute Lösung. Sie soll nicht für andere politische Ziele missbraucht werden.
Ich bitte Sie deshalb, die Mehrheit der Kommission zu unterstützen und die beiden Motionen abzulehnen.