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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-12

Wortprotokoll

Ich habe heute den Premierminister von Jordanien getroffen. Wir haben uns über die Situation in Jordanien unterhalten. Die Ecopop-Initiative war kein Thema. Trotzdem habe ich während dieses Gesprächs immer wieder an diese Initiative gedacht. Diese Initiative will ja, dass die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz im dreijährigen Durchschnitt nicht um mehr als 0,2 Prozent pro Jahr wachsen darf. Das heisst, wir sprechen konkret von einer Nettozuwanderung von rund 17 000 Personen pro Jahr inklusive Flüchtlinge. Zum Vergleich: Jordanien, ein Land mit rund 8 Millionen Einwohnern wie die Schweiz, hat in den letzten Jahren 900 000 Flüchtlinge aus Irak aufgenommen. Es zählt 3 Millionen palästinensische Flüchtlinge. Und in Jordanien leben 1,4 Millionen Syrer, davon 650 000 UNHCR-anerkannte Flüchtlinge. Wenn Sie in der Schweiz von Überbevölkerung sprechen, bitte ich Sie, sich jeweils an diese Zahlen zu erinnern.

Ihr Rat hat sich in der Diskussion über die Initiative "Stopp der Überbevölkerung", so soll man sie nämlich nennen, das steht auch im Titel so, nicht nur materiell mit ihr auseinandergesetzt, sondern sich auch ausführlich mit der Frage der Gültigkeit beschäftigt, wie das der Bundesrat auch gemacht hat. Ich denke, diese intensive Auseinandersetzung mit der Frage der Gültigkeit hat auch damit zu tun, dass in letzter Zeit verschiedene Volksinitiativen eingereicht oder angenommen wurden, deren Umsetzung mit grösseren Schwierigkeiten verbunden war. Da zum Beispiel die Ausschaffungs-Initiative gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstiess, standen der Bundesrat und jetzt auch das Parlament bei der Umsetzung vor der Frage: Setzt man den neuen Verfassungstext wortgetreu um, oder hält man sich an die Menschenrechte? Beides zusammen geht nicht. Diese schwierige Ausgangslage hat in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates dazu geführt, dass man die Frage der Gültigkeit von Volksinitiativen generell vertieft prüfen will, und zwar mit dem Ziel, solche Situationen in Zukunft zu verhindern, weil sie das Parlament in ein unlösbares Dilemma stürzen und damit letztlich auch der direkten Demokratie schaden.

Bei der Durchsetzungs-Initiative hat sich eine andere Frage gestellt als bei der Initiative "Stopp der Überbevölkerung". In der Durchsetzungs-Initiative wird das zwingende Völkerrecht definiert, und zwar erst noch in einer einschränkenden Form. Das verstösst gegen die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts gemäss Artikel 139 Absatz 3 der [PAGE 1035] Bundesverfassung. Deshalb hat Ihnen der Bundesrat die Teilungültigkeit der Durchsetzungs-Initiative beantragt, und Sie sind diesem Antrag gefolgt.

Ein drittes Beispiel: Mit der Annahme der Pädophilen-Initiative steht der Bundesrat ebenfalls vor einer anspruchsvollen Fragestellung: Diese Initiative verstösst gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip, das heisst gegen eines der wichtigsten Prinzipien unseres Rechtsstaates. Auch hier wird der Bundesrat und werden später dann auch Sie vor dem Dilemma stehen, ob man den neuen Verfassungstext wortgetreu umsetzen oder dem Verhältnismässigkeitsprinzip im Grundsatz Rechnung tragen soll. Beides geht nicht.

Diese Beispiele zeigen: Die Frage der Ungültigkeit von Volksinitiativen ist komplex, und es lohnt sich, diese Frage zu vertiefen. Aber aus Sicht des Bundesrates ist es nicht sinnvoll, anhand von konkreten Einzelfällen die Spielregeln zu definieren oder die Spielregeln allenfalls sogar während des Spiels zu ändern. Gerade was die heute zur Diskussion stehende Volksinitiative anbelangt, ist der Bundesrat der Meinung, dass sie nicht geeignet ist, um die Frage der Gültigkeit grundsätzlich anzugehen.

Das Hauptargument betreffend die Einheit der Materie, das ich im Verlauf dieser Debatte gehört habe, war, dass es zwischen der massiven Reduktion der Zuwanderung in die Schweiz und der freiwilligen Familienplanung in Drittweltländern keinen erkennbaren Zusammenhang gebe, weil beide Massnahmen für die langfristige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen nichts brächten. Auch der Bundesrat hat grosse Zweifel an der Wirksamkeit dieser Massnahmen. Aber wenn es um die Einheit der Materie geht, dann stellt sich die Frage anders. Die Initianten der Initiative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" erkennen in der weltweiten Bevölkerungszunahme eine Bedrohung für die natürlichen Lebensgrundlagen. Das ist die Problemanalyse - nicht jene des Bundesrates, aber jene der Initiantinnen und Initianten. Ausgehend davon konzentriert sich die Initiative auf ein Ziel, nämlich die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sicherzustellen, und zwar in der Schweiz und in anderen Staaten. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen die Initianten die Bevölkerungszahl stabilisieren, und zwar mit zwei konkreten Massnahmen: erstens mit einer Begrenzung der Zuwanderung in die Schweiz und zweitens mit der Förderung der freiwilligen Familienplanung in Drittweltländern. Das heisst, beide Massnahmen verfolgen das gleiche Ziel.

Ich verstehe die Kritiker, wenn sie fragen: Was hat denn diese Zuwanderungsbegrenzung in der Schweiz mit der freiwilligen Familienplanung im Ausland zu tun? Wo ist da der Zusammenhang? Aber diese Frage stellt sich nicht, weil die beiden Massnahmen nicht im direkten Vergleich, also untereinander, sachlich zusammenhängen müssen. Die Einheit der Materie ist gegeben, wenn die Massnahmen, wie das hier der Fall ist, auf das gleiche Ziel ausgerichtet sind.

Man kann sich natürlich weiter fragen, ob die Förderung der freiwilligen Familienplanung für das Erreichen des erklärten Ziels überhaupt etwas bringt. Diese Frage ist berechtigt. Ich habe diesbezüglich auch grösste Zweifel. Aber die Frage, ob eine Initiative wirkt, ist für die Beurteilung, ob die Einheit der Materie gegeben ist, nicht entscheidend.

Die Frage nach der Einheit der Materie wurde schliesslich auch mit dem Argument verneint, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stünden in einem Ja/Nein-Dilemma. Jemand wolle vielleicht die eine Massnahme, aber die andere nicht. Eine Initiative, die zwei oder mehrere Massnahmen gleichzeitig vorschlägt, ist die Regel - und nicht etwa die Ausnahme. Denken Sie an die Abzocker-Initiative, denken Sie an die Masseneinwanderungs-Initiative und an viele weitere Initiativen.

Es ist auch richtig, dass verschiedene Massnahmen vorgeschlagen werden können. Die politische Wirklichkeit ist kompliziert. Im politischen Alltag behauptet niemand ernsthaft, es genüge eine einzige Massnahme, um ein politisches Ziel zu erreichen; oft sind es ja ganze Massnahmenbündel. Jedenfalls verlangt das Gebot nach der Einheit der Materie nicht, dass jeweils nur eine Massnahme in den Initiativtext aufgenommen werden darf.

Die Prüfung der Ungültigkeitsgründe ist eine rechtliche Aufgabe. Diese Aufgabe müssen wir, auch wenn das manchmal nicht einfach voneinander zu trennen ist, grundsätzlich unabhängig davon vornehmen, ob wir inhaltlich hinter der Initiative stehen oder nicht.

Materiell hat der Bundesrat deutlich gesagt, dass er die Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung" ablehnt. Viele Argumente gegen diese Initiative wurden von Ihnen genannt. Die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen ist zwar in der Tat eine ausserordentlich wichtige Aufgabe; schon im geltenden Verfassungsrecht ist dieses Ziel an mehreren Stellen verankert. Aber wenn es darum geht, wirklich einen Beitrag zu leisten, dann fangen wir damit nicht an, indem wir andere aussperren, sondern dann beginnen wir damit, den eigenen Ressourcenverbrauch deutlich zu senken - mit unserer Umweltpolitik, mit der Raumplanung, mit der Verkehrspolitik, mit der Landwirtschaftspolitik und schliesslich auch noch mit unserem eigenen privaten Verhalten. Damit entscheiden wir, wie gross der ökologische Schweizer Fussabdruck ist. Wir wissen es längst: Mit unserem ökologischen Fussabdruck leben wir weit über unseren Verhältnissen. Bevor wir aber andere belehren und bevormunden, wischen wir besser vor der eigenen Haustür, jeder und jede für sich und wir alle gemeinsam in der Schweiz.

Die Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung" hätte mit ihrem Ziel einer massiven Zuwanderungsreduktion ausserdem beträchtliche wirtschaftliche Auswirkungen für unser Land. Auch wenn wir bei der Förderung unseres inländischen Potenzials alles, was wir haben, in die Waagschale werfen - diese Reduktion ginge so weit, dass kein inländisches Potenzial mehr genügen könnte. Deshalb muss diese Initiative, gerade auch aus gesamtwirtschaftlichem Interesse, entschieden abgelehnt werden.

Was die freiwillige Familienplanung anbelangt, mache ich nur die folgende Bemerkung: Die Zeiten, in denen der Norden entscheidet, was für den Süden gut ist, sind hoffentlich definitiv vorbei. Schliesslich gibt es eine ganz einfache Erkenntnis, wenn es um die Senkung der hohen Geburtenrate geht. Diese ist übrigens nicht in erster Linie für die Umwelt ein Problem; ein riesiges Problem ist sie vor allem für die betroffenen Frauen. Die Bildung von Mädchen und Frauen steht in einem direkten Zusammenhang mit der Geburtenrate. Eine hohe Geburtenrate ist meist nichts anderes als ein Ausdruck davon, dass Kinder die einzige Form von Lebensversicherung und Altersvorsorge sind, dass es diesbezüglich nichts anderes gibt. Wenn Mädchen und Frauen dank einer Ausbildung zum Familienunterhalt beitragen können, verringert sich der Druck, und die Geburtenrate geht zurück.

Konzentrieren wir uns in der Entwicklungszusammenarbeit also weiterhin darauf, den Menschen - den Männern, den Frauen, den Kindern und den Jugendlichen - eine Perspektive zu geben. Damit tun wir letztlich auch etwas für die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Weil der Bundesrat die in dieser Initiative vorgeschlagenen Massnahmen für schädlich und für bevormundend hält, bittet er Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.