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Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-06-12

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-12

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten. Wie Sie wissen, wollen Bundesrat und Parlament das Asylverfahren beschleunigen. Dazu haben wir das Asylgesetz revidiert und mehrere Massnahmen für dringlich erklärt. Es geht jetzt um die sogenannte Vorlage 3.

Die Änderungen traten am 29. September 2012 in Kraft und sind in der Referendumsabstimmung vom 9. Juni 2013 von 78 Prozent der Stimmbevölkerung angenommen worden. Die dringlichen Änderungen sind ein wichtiger Schritt für eine grundlegende Neustrukturierung des Asylbereichs und haben sich aus Sicht des Bundesrates bewährt. Sie sind bis zum 28. September 2015 gültig. Ihre Gültigkeit soll nun um vier Jahre, nämlich bis zum 28. September 2019, verlängert werden. Anschliessend sollen sie in die Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs und so definitiv ins ordentliche Recht aufgenommen werden. Es geht darum, sie in die sogenannte Vorlage 2 zu integrieren. Zum heutigen Zeitpunkt steht indes nicht fest, ob diese Vorlage bis am 28. September 2015 verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann. Wäre dies nicht möglich, würden die dringlichen Änderungen wegfallen, und das frühere Recht käme zur [PAGE 1040] Anwendung. Um dies zu vermeiden, will der Bundesrat nun die Gültigkeit wie gesagt um vier Jahre verlängern.

Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, wie sie in der Volksabstimmung beschlossen wurden, schaffen bekanntlich das Botschaftsasyl ab, sie ermöglichen die Unterbringung renitenter Asylsuchender in speziellen Zentren, sie erleichtern die Nutzung bundeseigener Anlagen und Bauten zur Unterbringung Asylsuchender ohne vorgängiges Nutzungs- und Baubewilligungsverfahren, sie ermöglichen die finanzielle Unterstützung der Standortkantone bei deren Sicherheitsmassnahmen und Beschäftigungsprogrammen, und sie lassen sogenannte Testphasen zu, in welchen verkürzte und beschleunigte Asylprüfungsverfahren ausprobiert werden. Seit dem 6. Januar 2014 testet das Bundesamt für Migration - befristet auf zwei Jahre, wie im dringlichen Erlass vorgesehen - in Zürich das neue beschleunigte Verfahren. Sollten sich die getesteten Verfahren in rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich als geeignet erweisen, könnte der Bundesrat die Testphasenverordnung bis zur Inkraftsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs anwenden und in der Zwischenzeit eine Vorlage erarbeiten, mit der die Testphase ins ordentliche Recht integriert wird.

Die SPK Ihres Rates stimmte der Vorlage mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.

Wir haben in der Kommission einen Antrag diskutiert, der die Verlängerung auf das Jahr 2018 beschränken will. Dieser Antrag ist mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt worden, in der Meinung, dass es darum geht, die voraussichtlich notwendige Verlängerungsdauer zu beschliessen. In der SPK Ihres Rates sind wir mehrheitlich der Auffassung, dass dazu eben diese vier Jahre nötig sind und dass drei Jahre nicht genügen. Es wäre aus heutiger Sicht nicht sinnvoll, nur drei Jahre zu beschliessen, angesichts dessen, dass dann wahrscheinlich wieder ein Beschluss für eine Verlängerung bis zum Jahr 2019 gefasst werden müsste. Wir machen das gemäss Ansicht der Mehrheit der Kommission am besten gleich auf einmal.

Der Rückweisungsantrag Schwander hat uns in der Kommission nicht vorgelegen. Er würde, wenn ich das so interpretieren darf, bedeuten, dass mit der Überführung der dringlichen Massnahmen die jetzige Testphase von zwei Jahren nicht vollständig ausgeschöpft werden könnte. Damit würde natürlich der Zweck der Testphase hinfällig, weil eben das Verfahren nicht während zwei Jahren getestet werden könnte. Die Kommission konnte dazu nicht Stellung nehmen, weil ihr der Rückweisungsantrag wie gesagt nicht vorlag. Aus unserer Sicht aber wäre die Konsequenz, dass die Testphase nicht vollständig ausgeschöpft werden könnte.

Den Minderheitsantrag Bäumle empfehlen wir Ihnen wie gesagt mit 15 zu 10 Stimmen zur Ablehnung und bitten Sie, der Verlängerung um vier Jahre zuzustimmen.