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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2014-06-12

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-12

Wortprotokoll

Ich vertrete die Minderheit Bäumle, die Ihnen vorschlägt, hier einen Kompromiss einzugehen zwischen dem, was der Bundesrat vorschlägt, und dem, was in der Kommission auch noch vorgeschlagen wurde, aber von keiner Minderheit aufrechterhalten wird.

Zur Diskussion stehen, nachdem wir diese dringliche Gesetzgebung ursprünglich für zwei Jahre angesetzt hatten, nun zwei Vorschläge. Einer ist, nochmals drei Jahre draufzupacken; das will die Minderheit Bäumle. Der andere ist, noch vier Jahre draufzupacken; das wollen der Bundesrat und die [PAGE 1041] Mehrheit. Mir scheint das Ganze ein wenig nach dem Motto eines Kinderspiels zu gehen, das ich gerne gespielt habe, das aber hier, wo es doch um wichtige Rechtsgüter geht, nicht unbedingt die beste Antwort ist: Eile mit Weile. Es konnte damals in der SPK nicht schnell genug gehen, bis das neue beschleunigte Verfahren durchgesetzt war. Man sagte, man müsse unbedingt die Bundesrätin gewissermassen in die Zwangsjacke nehmen, damit sie vorwärtsmache, obwohl damals von den meisten hinter vorgehaltener Hand das Szenario, das wir jetzt haben, dass nämlich zwei Jahre nicht reichen, als wahrscheinlich angesehen wurde.

Gut, dann müssen wir die Gültigkeit verlängern. Wir dürfen meines Erachtens aber nicht vom einen Extrem, nämlich viel zu kurz, ins andere Extrem, viel zu lange, gehen! Wenn tatsächlich drei Jahre - diese Frist ist anderthalbmal so lang wie jene, die wir eigentlich vorgesehen hatten - nicht reichen sollten, dann hätten wir die Möglichkeit, nochmals eine Verlängerung zu beantragen. Das ist zwar selten, es ist aber auch schon vorgekommen.

So, wie es die Mehrheit will, geben wir hingegen den Gang der Dinge etwas aus der Hand. Wir sagen: Ja, wir warten noch locker zwei Jahre und schauen dann, wie diese Versuche gehen! Man könnte sagen, dass es vielleicht auch vernünftig sei, inhaltlich mehr Material zu haben. Ich hoffe, dass man sich dann wirklich auch die Zeit nimmt, diese Resultate sorgfältig zu analysieren. Ich möchte aber doch daran erinnern, dass es hier nicht um ein paar beliebige dringlich durchgesetzte Massnahmen geht, sondern dass wir als Parlament dem Bundesrat das Recht geben, von der geltenden Gesetzgebung abzuweichen. Es handelt sich dabei nicht um Peanuts, sondern um eine sehr weitreichende Ermächtigung.

Ich finde es etwas sonderbar, dass jetzt gerade jene Kreise, die der Bundesrätin immer vorgeworfen haben, sie verzögere die ganze Geschichte und sie meine es ja mit dieser Beschleunigung der Asylverfahren sowieso nicht ernst, dafür plädieren, dass es nochmals vier Jahre dauern soll, bis dann das neue Gesetz endlich steht. Man kann, unabhängig davon, ob man gegenüber diesen beschleunigten Verfahren inhaltlich positiv oder negativ eingestellt ist, eigentlich nur für den Antrag der Minderheit wirklich Argumente finden. Für diejenigen nämlich, die schnell das neue Verfahren wollen, garantiert der Minderheitsantrag zumindest, dass es nicht noch vier, sondern höchstens noch drei Jahre geht. Und für jene, die Zweifel haben, ob es denn in dieser Zwischenphase wirklich korrekt laufe und ob das, was komme, denn etwas Gutes sei, gibt es wenigstens die Sicherheit, dass es schneller zu einer Entscheidung kommt.

Ich glaube, dass wir das letztlich auch unserer Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung schulden. Wie oft habe ich hier alarmistische Rufe gehört, jetzt müsse aber etwas geschehen, sofort müsse alles ändern; es dürfe keinen Tag mehr dauern ohne eine Lösung! Die Gleichen sagen jetzt aber: Ja und? Vier Jahre länger, das sei auch recht. Kommen Sie dann wenigstens nicht mehr mit diesen alarmistischen Rufen, wenn Sie jetzt der Mehrheit zustimmen.