Flach Beat · Nationalrat · 2014-06-12
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-06-12
Wortprotokoll
Mit deutlichem Mehr hat das Volk diesen dringlichen Massnahmen im Asylbereich zugestimmt. Es gibt für uns keinen Grund, jetzt von diesem eingeschlagenen Weg abzuweichen. Die dringlichen Änderungen sind jetzt angelaufen, und dieses Notpaket, das wir hier dem Bundesrat in Auftrag gegeben haben, wird laufend erweitert und überprüft.
Es geht dabei erstens einmal um die Auswirkungen dieser verkürzten Verfahren auf die Verfahrensbeteiligten, auf die Anwälte, aber auch auf die betroffenen Personen selbst und auf die Gerichte von der ersten bis zur letzten Instanz.
Es geht zweitens darum zu prüfen, wie sich die Qualität dieser Verfahren und des Ablaufs der Phasen aufgrund dieser verkürzten Fristen und Verfahren entwickelt. Es war von Anfang an unser Wille, nicht die Qualität zu senken. Wir haben vielmehr immer gesagt, dass es möglich ist, diese Verfahren bei gleicher oder sogar besserer Qualität schneller ablaufen zu lassen. [PAGE 1042]
Wir wollen drittens prüfen, wie diese Phasen von der Vorbereitung bis hin zum Vollzug ablaufen. Hier ist nicht nur der Bund gefragt, gefragt sind auch die Kantone, die Gemeinden und die Organisationen, die beauftragt werden, gewisse Massnahmen zu vollziehen und Unterkünfte zu organisieren.
Viertens, und das ist nicht das Unwichtigste, geht es auch um die Kosten, die beim Bund anfallen. Wir sprechen hier von Investitionskosten von etwa 320 Millionen Franken. Wir gehen davon aus, dass ab dem siebten Jahr dann quasi wieder Geld zurückfliesst, dass wir hier einen Return-Effekt haben.
Alle diese Entwicklungen müssen wir überprüfen und sorgfältig anschauen. Darum ist es notwendig, dass wir diese Phasen jetzt auch weiter überprüfen und anschauen, was kommt. Geradezu quer in der Landschaft steht darum der Einzelantrag Schwander auf Rückweisung und sofortige Einbettung in ein definitives Gesetz. Dafür ist es einfach noch zu früh. Wir müssen erst einmal abwarten, was das alles kostet und wie es sich auswirkt. Dann können wir in Ruhe legiferieren und das Sondergesetz im normalen Gesetzgebungsprozess in die Vorlage 2 einbauen.
Dann komme ich zum Zeitablauf: Wir sind klar der Meinung, dass wir dem Bundesrat eine sportliche Vorgabe gegeben haben. Er hat diese sportliche Vorgabe aufgenommen und zusammen mit den Kantonen bis jetzt schon Grosses geleistet. Wir haben gehört, dass fast in allen Problembereichen eine einvernehmliche Lösung, ein guter Weg gefunden wird. Darum ist es jetzt vor allen Dingen an uns, sobald die Resultate vorliegen, möglichst schnell die Vorlage 2 umzusetzen, das Gesetz zu bauen und fertigzumachen. Darum brauchen wir unseres Erachtens uns selbst dann nicht eine allzu lange Frist zu geben. In diesem Sinne können Sie auch den Minderheitsantrag Bäumle, hier vertreten von Herrn Glättli, quasi als Ergänzung aufnehmen und sagen: Ja, wir wollen die Verfahren tatsächlich fixieren, wir wollen es schnell machen. Wir geben uns selbst etwas weniger Zeit, wir schütten das Kind aber nicht mit dem Bade aus.
Darum bitte ich Sie einzutreten, die Rückweisung abzulehnen und der Minderheit Bäumle zuzustimmen und so uns selbst etwas Druck zu machen, statt ständig nur vom Bundesrat zu fordern.