Freysinger Oskar · Nationalrat · 2011-06-16
Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie namens der SVP-Fraktion, die Artikel 36 bis 40 zu streichen.
Erinnern wir uns: Im Jahr 2006 hat das Stimmvolk mit über 80 Prozent Zustimmung beschlossen, dass künftig Bund und Kantone gemeinsam für die Hochschulfinanzierung sorgen sollen. Diesem Volksauftrag wird dieses Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz aber - das zeigen gerade die Artikel 36 bis 40 betreffend "Gesamtschweizerische hochschulpolitische Planung und Aufgabenteilung" - nicht gerecht. In diesem Teil wird die vorgesehene partnerschaftliche Zusammenarbeit von gleich zu gleich, die Austarierung der Interessen zwischen Bund und Hochschulkantonen, aufgegeben. Neu soll nämlich der Bund als Oberinstanz die Prozesse leiten und zum Befehlsgeber werden, auch in Fragen der Finanzierung. Damit wird die bislang sinnvolle, effiziente Kooperation der Hochschulkantone und der einzelnen Hochschulen gefährdet. Der Hochschulrat wird mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet, der bewährte Bildungsföderalismus wird weitgehend missachtet. Dies bedeutet für die einzelnen Hochschulen Einbindung, Nivellierung statt Zulassung unterschiedlicher innovativer Projekte; der Trend des Niveaus zeigt nach unten.
Dabei ist es eine höchst anspruchsvolle Aufgabe, unsere Hochschulen in Zukunft im internationalen Wettbewerb gut zu positionieren. Dabei sollen die einzelnen Institutionen, die ETH des Bundes und die kantonalen Universitäten, eng zusammenarbeiten, sei das durch übergreifende Grossprojekte oder sei das durch Schwerpunkte in Forschung und Lehre. Das alles hat in den letzten Jahren bestens geklappt und wurde von der Universitätskonferenz und der Rektorenkonferenz gut bewältigt. Es bedarf keines zusätzlichen gesetzlichen Korsetts, um den Verfassungsartikel für die Universitätskoordination umzusetzen. Bei aller Unterstützung der Hochschulkooperation sind die Artikel 36 bis 40 nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich. Sie würden das bewährte System der Selbstregulierung unter den Hochschulen überregulieren und damit den Hochschulen schaden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Artikel 36 bis 40 zu streichen.