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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2011-06-16

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion empfiehlt Ihnen, alle Minderheitsanträge zu den Artikeln 12, 13, 19 und 21 abzulehnen.

Zu Artikel 12: Da geht es um die Kompetenzen des Hochschulrates, um den Entscheid über die Gewährung von Bundesbeiträgen. Es geht hier eben nicht um quasi die Sprengung der Kompetenzen im Bereich der Finanzen, sondern es geht darum, dass der Hochschulrat in sehr trägernahen Bereichen, nämlich bei den projektgebundenen Beiträgen, seine Entscheide fällen kann. Deswegen ist diese Streichung, die Herr Pfister Theophil wünscht, abzulehnen.

Zu Artikel 13: Herr Malama fordert den Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt in der Hochschulkonferenz. Weiter fordert er, dass es eine neue Kategorie in dieser Hochschulkonferenz gibt, nämlich diejenige der Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitswelt mit beratender Stimme, die zusätzlich auch ein Antragsrecht haben. Dabei wird in der Argumentation immer wieder behauptet, dass die Organisationen der Arbeitswelt ohne dieses Antragsrecht eben zu wenige Mitbestimmungsrechte hätten. Das stimmt aber nicht. Sie sagen nicht, dass sie im Akkreditierungsrat sehr klar und gut vertreten sind und dass im gleichen Artikel, in dem Sie jetzt zusätzlich das Antragsrecht für die beratende Stimme fordern, eben auch von Ausschüssen die Rede ist. Und in den Ausschüssen, auch in den ständigen Ausschüssen, ist die Arbeitswelt mit Stellungnahmen und mit Antragsrecht zuhanden der Hochschulkonferenz vertreten. Es erübrigt sich deshalb, hier eine neue Kategorie zu schaffen, wie sie Herr Malama im Sinne einer Ausnahmebevorzugung der Organisationen der Arbeitswelt fordert, was nicht demokratisch zu legitimieren und auch nicht kohärent in der Gesetzgebung wäre.

Zu Artikel 19, Herr Schenk, zum Einbezug der Bundesversammlung: Hier bin ich etwas überrascht, dass die SVP-Fraktion ihre eigenen parlamentarischen Rechte auf eine spezifische Information schwächen will. Wichtige Entwicklungen im Hochschulbereich werden speziell unter Einbezug des Parlamentes diskutiert, so auch die kostenintensiven Bereiche, in denen wir seit Langem eine klare Aufgabenteilung fordern. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diesen Minderheitsantrag ebenfalls abzulehnen. [PAGE 1196]

Bei Artikel 21, den Aufgaben und Kompetenzen der Rektorenkonferenz, werden zwei Ergänzungen vorgeschlagen: 1. Die Rektorenkonferenz ist autonom in den übrigen Bereichen, d. h. in den Bereichen, die hier nicht explizit erwähnt sind. Das ist eine Selbstverständlichkeit, und deswegen ist dieser Zusatz völlig überflüssig. 2. Die Rektorenkonferenz wählt ihre Vertretung im Hochschulrat selber. Dieser Zusatz ist ebenfalls überflüssig, weil bereits vorher genannt wird, wer die Rektorenkonferenz vertritt. Falls sie nicht überflüssig sein sollte, weil noch an weitere Vertreter und Vertreterinnen aus der Rektorenkonferenz gedacht wird, welche nicht explizit erwähnt werden, wäre dies innerhalb dieser Gesetzgebung widersprüchlich und nicht konsistent.

Ich bitte Sie deshalb, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.