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preparatory:AB 152461

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-06-16

Wortprotokoll

Beim Entscheid über die beiden hier zur Diskussion stehenden Konzepte haben wir es mit einer der zentralen Fragen dieser Vorlage zu tun. Dabei haben wir uns vorab an Artikel 63a der Bundesverfassung zu orientieren, der festhält, dass Bund und Kantone die Verantwortung gemeinsam tragen - der Bund und alle Kantone, nicht nur bestimmte einzelne Kantone und eben nicht nur die Hochschulkantone! Deshalb kann es hier auch nur einen richtigen Weg geben, nämlich der Kommissionsmehrheit und damit auch dem Bundesrat und dem Ständerat, der klar entschieden hat, zu folgen und den Antrag der Minderheit Wasserfallen abzulehnen. Dies ist aus verschiedenen Gründen wichtig:

1. Bund und Kantone, und zwar alle Kantone, tragen auch die Kosten gemeinsam. Auch Nichthochschulkantone finanzieren die Hochschulen mit. Es ist deshalb nur folgerichtig, wenn alle über entsprechende Mitsprache- und [PAGE 1189] Entscheidbefugnisse betreffend die wichtigen Rahmenbedingungen und die Finanzpolitik verfügen. Mit der Fassung der Minderheit der Kommission würden demgegenüber die Nichthochschulkantone zu reinen Zahlern, die überhaupt nicht mitreden könnten, was sogar noch einen Rückschritt hinter das geltende Gesetz bedeuten würde. Oder anders gesagt: Ein Ausschluss der Nichthochschulkantone würde gegen den Grundsatz von Artikel 63a der Bundesverfassung verstossen.

2. Als Plenarversammlung garantiert die Hochschulkonferenz die Mitwirkung des Bundes und der Kantone - ich sage es noch einmal: aller Kantone - in Koordinationsfragen und sorgt deshalb auch für mehr Abstimmung unter den Akteuren, ein wichtiges Anliegen gerade auch der jetzigen Revision.

3. Betrachtet man sodann die heutige Hochschullandschaft Schweiz, und zwar eben Universitäten und Fachhochschulen, dann stellt man fest, dass ohnehin die grosse Mehrheit der Kantone bereits in Trägerschaften einbezogen ist. Wenn wir Universitäten und Fachhochschulen nun also unter einem Dach regeln, dann ergibt sich der Einbezug aller Kantone auch daraus, als logische Konsequenz.

4. Ich möchte hier doch die Aussage der Präsidentin der EDK aus dem ständerätlichen Hearing wiederholen, welche bereits in der ständerätlichen Debatte zitiert worden ist:

"De la part des cantons, je peux vous dire ce qui doit figurer dans la loi pour que nous puissions la soutenir. Pour les cantons, certaines conditions sont importantes, notamment la participation de la totalité des cantons."

Fazit: Bei grundsätzlichen Entscheiden, wie strategischen und übergeordneten finanziellen Fragen, müssen alle Kantone und der Bund im Rahmen der Hochschulkonferenz einbezogen werden. Bei anderen Entscheiden können dann aber durchaus auch eingeschränkte Gremien zum Zuge kommen; so soll der Hochschulrat in erster Linie Geschäfte behandeln, die eben die Trägerkantone speziell betreffen.

Ich beantrage Ihnen deshalb, dem Konzept der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Wasserfallen abzulehnen.

Wir werden in diesem Sinne sodann bei Absatz 2 Buchstaben a und d auch dem Antrag der Minderheit Neirynck und dem Antrag der Minderheit Häberli-Koller, Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, zustimmen.

Noch kurz zu Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c: Die BDP-Fraktion wird hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen. Wir sind zwar der Meinung, dass es richtig ist, alle wichtigen Kreise und insbesondere auch die Organisationen der Arbeitswelt stärker und gezielt in den Hochschulraum einzubeziehen; wir begrüssen es auch, dass die Teilnahme der Organisationen der Arbeitswelt gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 13 sogar noch verstärkt werden soll. Die Anträge der Kommissionsminderheit hier und bei Artikel 13 sind hingegen systemfremd. Eine Antrags- oder gar Entscheidbefugnis kann unseres Erachtens nicht infrage kommen, haben diese Kreise doch auch keine politische oder finanzielle Verantwortlichkeit.

Zusammenfassend also noch einmal: Wir lehnen die Anträge der Minderheit Wasserfallen und der Minderheit Malama ab und stimmen den Anträgen der Minderheit Neirynck und der Minderheit Häberli-Koller zu. Oder mit anderen Worten: Wir wollen nicht ein einseitiges und begrenztes Konzept gemäss der Minderheit Wasserfallen, sondern stimmen der Kommissionsmehrheit und damit einem breitabgestützten Konzept zu, das unserem Land und seiner föderalistischen Struktur und unserem demokratischen System entspricht.