Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2011-06-16
Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16
Wortprotokoll
Es ist nicht einzusehen, weshalb dieses Gesetz bzw. letztlich der Hochschulrat die Voraussetzungen zur Zulassung für die pädagogischen Hochschulen festlegen soll. Wir haben eine Vielfalt von pädagogischen Hochschulen, teils findet die Lehrerausbildung an Universitäten statt, auch für die Primarlehrerausbildung. Wir haben Lehrerausbildungen für den Kindergarten und die Primarstufe an Institutionen, die analog zu Fachhochschulen stehen, und wir haben Institutionen mit autonomem Status. Selbst Bundesrat und Verwaltung betonen, dass dies Sache der Kantone sei und somit auch die gegenseitige Anerkennung durch die Kantone erfolge. Wir zwingen damit die EDK, ihre entsprechenden Anerkennungsreglemente zu ändern. Ist es vielleicht Absicht, über die Gesetzgebung in die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung einzugreifen, damit Harmos letztlich besser umgesetzt werden kann? Der Antrag der Mehrheit geht viel zu weit und wird wiederum dazu beitragen, dass die Autonomie beschnitten und auch eine künftige andere Entwicklung im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung verhindert wird. Viele Kantone haben zudem die Zeichen der Zeit erkannt und kennen mittlerweile auch andere Zulassungsbedingungen für eine pädagogische Ausbildung. Auch das ist kein Grund für eine Festlegung im Gesetz.
Deshalb bitten wir Sie, dem Antrag der Minderheit Pfister Theophil zu folgen und den zusätzlichen Artikel 24a zu streichen; allenfalls könnte man auf den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates zurückkommen.
Bei Artikel 25, welcher mit Artikel 73 in Zusammenhang steht, bitten wir Sie, bei Absatz 1 Buchstabe d der Mehrheit [PAGE 1202] zu folgen und den Minderheitsantrag Gilli abzulehnen. Eine solche Detaillierung könnte höchstens auf Verordnungsstufe erfolgen.
Ebenso bitten wir Sie mit der Minderheit Pfister Theophil, Absatz 2 ersatzlos zu streichen. Hier befürchten die Berufsverbände eine weitere, stärkere Verakademisierung des Fachhochschulbereichs, da der künftige Hochschulrat wohl eher aus Vertretungen der Akademien als aus Vertretungen der Fachhochschulen zusammengesetzt sein wird. Die bisherige Zulassung durch Bundesrat und die entsprechende Verwaltungsebene hat sich bewährt.
Einzelne Berufsschulen fürchten auch um ihre Absolventen für die Berufsmaturität, wenn dann dereinst der Zugang über eine gleichwertige Vorbildung möglich sein sollte. Wir setzen damit die als Erfolgsgeschichte berühmte Berufsmaturität aufs Spiel. Wollen Sie das? Diese Art der Maturität hat sich als Angebot für leistungsstarke Jugendliche etabliert und sollte nun nicht durch unnötige Gesetzesänderungen Schwierigkeiten erhalten. Aber was heisst das eigentlich, eine "gleichwertige Vorbildung"? Eine solche Formulierung ist gar nicht nötig. Wenn die nationale Dachorganisation FH Schweiz mit ihren 40 000 Mitgliedern klare Bedingungen für die Zulassung zu den Hochschulen fordert und diese auch definiert, ist diesem Anspruch nachzukommen. Es ist festzustellen, dass schon heute über 40 Prozent der jungen Leute, welche die Berufsmaturität absolvieren, dies nach der beruflichen Ausbildung tun, um den Zugang zu den Fachhochschulen zu erlangen. Die Ausnahmefälle müssten ebenfalls in der Verordnung geregelt werden.
Wir bitten Sie deshalb, Artikel 24a zu streichen und bei Artikel 25 Absatz 1 dem Bundesrat zu folgen und Absatz 2 ebenfalls ersatzlos zu streichen. Sie unterstützen damit die Bemühungen für eine hohe Qualität unseres dualen Berufsbildungssystems.