Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-06-16
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-16
Wortprotokoll
Bei der Revision des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist uns in der Differenzbereinigung ein strittiger Artikel verblieben, das ist Artikel 8. Ich möchte kurz die Geschichte dieses Artikels rekapitulieren.
Der Bundesrat hat bei der Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen eine neue Formulierung vorgeschlagen, die auch eine abstrakte inhaltliche Kontrolle seitens der Gerichte ermöglichen würde. Der Nationalrat seinerseits hat am geltenden Recht festgehalten, dies in zwei Beschlüssen und mit deutlichen Mehrheiten. Der Ständerat hingegen hat einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet, der nur die Konsumentinnen und Konsumenten, nicht aber den Geschäftsverkehr erfasst. Von uns, das heisst von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, wurde ein weiterer Kompromissvorschlag formuliert - er wurde dann auch von einer deutlichen Mehrheit dieses Rates angenommen -, der dem Ständerat Entgegenkommen signalisierte.
In der Einigungskonferenz, die gestern Morgen mit der RK-SR und einer Delegation der RK-NR stattfand, hat schliesslich die ständerätliche Fassung mit 15 zu 10 Stimmen obsiegt. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dem Beschluss der Einigungskonferenz zu folgen.