preparatory:AB 152609
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-06-16
Wortprotokoll
Bei Artikel 66 geht es um die Frage, ob der Bundesrat in bestimmten Bereichen selbstständig völkerrechtliche Verträge abschliessen kann oder ob die Bundesversammlung jeden Staatsvertrag genehmigen muss. Der Minderheitsantrag will, dass sämtliche Staatsverträge der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden. Der bundesrätliche Entwurf führt die bisherige Regelung aus dem Universitätsförderungsgesetz weiter, nicht mehr und nicht weniger. Damit kann der Bundesrat in abschliessend definierten Bereichen wie der Mobilität, der Studienstrukturierung und der Anerkennung von Diplomen weiterhin Staatsverträge abschliessen. Neu wirken bei der Vorbereitung dieser Staatsverträge die Rektorenkonferenz und der Hochschulrat aktiv mit. Damit wird die Bundesversammlung von technischen Vertragsgeschäften entlastet und die Handlungsfähigkeit des Bundes gegenüber dem Ausland erhöht.
Ich kann Sie auch in finanzieller Hinsicht beruhigen: In keinem Fall kann der Bundesrat Staatsverträge mit finanziellen Auswirkungen abschliessen, die nicht von bereits durch das Parlament bewilligten Krediten in der BFI-Botschaft abgedeckt sind. Diese pragmatische Lösung garantiert uns, dass der Bundesrat die Hochschullandschaft Schweiz optimal im europäischen und internationalen Hochschulraum positionieren und auch schnell reagieren kann. Derselben Lösung haben Sie im kürzlich teilrevidierten Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz zugestimmt. Auch dort kann der Bundesrat in bestimmten Bereichen ohne Genehmigung der Bundesversammlung selbstständig Staatsverträge abschliessen.
Ich empfehle Ihnen, den Antrag der Minderheit abzulehnen und der bundesrätlichen Vorlage zu folgen.
Lassen Sie mich auch ganz kurz zum Antrag Egger zu Artikel 80 Absatz 4 Stellung nehmen. Mit diesem Antrag soll die Gültigkeit des HFKG auf acht Jahre befristet werden. Ich muss eingestehen, dass ich Mühe habe, diesen Antrag zu verstehen. Wir ordnen und positionieren mit dem HFKG die Hochschullandschaft neu und schliessen eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit den Kantonen ab. Die Kantone richten ein neues Hochschulkonkordat ein. Gemeinsam passen wir die Finanzierungsmechanismen an und gewähren den Hochschulen mehr Autonomie. Wie soll das gehen, wenn acht Jahre nach Inkrafttreten das mit grossem Aufwand zusammen Vereinbarte per Gesetz wieder infrage gestellt wird? Das kann es nicht sein. Das würde ja bedeuten, dass [PAGE 1225] wir kaum nach Inkrafttreten schon wieder an die Überarbeitung gehen müssten. Wir könnten nicht einmal eine Wirkungsanalyse durchführen. Allein eine solche Analyse nimmt schon mehr als acht Jahre in Anspruch. Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz zu den Anträgen zur Änderung des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes und des Raumplanungsgesetzes Stellung nehmen. Ich sehe hier keinen Sachzusammenhang zum HFKG. Das HFKG regelt weder die Infrastrukturförderung im Forschungs- und Innovationsbereich noch die Förderung des Baus von Solaranlagen. Es wäre sachgerecht, den Antrag Wehrli zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz im Rahmen der parlamentarischen Beratung über die Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes einzubringen und zu behandeln. Der Antrag Schmid-Federer zum Raumplanungsgesetz kann in der bevorstehenden Debatte zur Revision des Raumplanungsgesetzes eingebracht werden. Am 15./16. August wird der Gesetzentwurf zur Teilrevision in der Kommission des Nationalrates beraten. Ich bitte Sie deshalb, beide Anträge abzulehnen.
Ich fasse zusammen: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, den Minderheitsantrag Pfister Theophil zu Artikel 66 abzulehnen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit und somit der Fassung des Bundesrates zuzustimmen. Ich bitte Sie auch, den Antrag Egger zu Artikel 80 Absatz 4 abzulehnen und im Sinne der Kommissionsmehrheit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Schliesslich empfehle ich Ihnen, die Anträge zur Änderung des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes und des Raumplanungsgesetzes abzulehnen.
Wir sind am Schluss einer intensiven Diskussion. Herr Pfister, ich rufe Ihnen zu: Das HFKG, wie jetzt beraten, basiert auf der Bundesverfassung. Ich bin nicht Ihrer Meinung, dass es ein Top-down-Diktat ist, ganz im Gegenteil, es ist ein Bottom-up-Konzept.
Ich bedanke mich bei Ihnen für die ausführliche und konstruktive Arbeit, die sich über viele Jahre hinweggezogen hat - es war ein langer Weg. Das HFKG ist kein einfaches Gesetz, aber so, wie es jetzt nach der Beratung vorliegt, ist es zukunftsorientiert und erfolgsversprechend umsetzbar. Sie haben viele Verbesserungen eingebracht, auch dafür danke ich Ihnen sehr herzlich. Der Hochschulraum Schweiz hat damit eine zusätzliche Perspektive. Das Wichtigste bei diesem Gesetz wird sein, dass wir es, wie jetzt diskutiert, miteinander umsetzen, mit dem Ziel, unsere Position als wettbewerbsfähigstes und innovativstes Land zu erhalten.
Ich rufe Ihnen zu, haben Sie den Mut, dieses Gesetz bei der Schlussabstimmung zu akzeptieren. Ich bin überzeugt, dass es uns in der Zukunft viele guten Dienste erweisen und mithelfen wird, dass wir unsere heute so ausgezeichnete Position verteidigen können.