Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-06-14
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-14
Wortprotokoll
Die einzige Differenz, die bei der Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs verbleibt, ist die bei Artikel 8 zur Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen.
Ich möchte nochmals wiederholen, dass allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im heutigen Wirtschaftsleben und angesichts der steigenden Anzahl von Innominatkontrakten eine sehr wichtige Rolle spielen. Die standardisierten Vertragsbedingungen erlauben nämlich eine Rationalisierung von gleichartigen Vertragsabwicklungen. Das spart Kosten und Bürokratie auf beiden Seiten, sowohl aufseiten der Unternehmung als auch aufseiten des Kunden. Zudem schaffen die AGB Rechtssicherheit, indem die für die jeweilige Vertragsform relevanten Fragen umfassend geregelt werden.
Der Nationalrat hat sowohl in der Frühjahrssession als auch zu Beginn der Sommersession den Entscheid gefällt, an der bisherigen Bestimmung festzuhalten. Der Ständerat hat daraufhin einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet, der das Schutzbedürfnis von Konsumentinnen und Konsumenten höher gewichtet als jenes beim Geschäftsverkehr unter Firmen. In der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates wurde nun eine Modifizierung der ständerätlichen Fassung von Artikel 8 vorgeschlagen, die wie folgt lautet: "Unlauter handelt insbesondere, wer in missbräuchlicher Art und Weise allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet; allgemeine Geschäftsbedingungen sind missbräuchlich, wenn sie zusammen mit den übrigen Vertragsbestimmungen in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten verursachen."
Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates hat mit 15 zu 8 Stimmen beschlossen, diesem Kompromissvorschlag gegenüber der ständerätlichen Fassung - er ist also sozusagen der Kompromiss zum Kompromiss - den Vorzug zu geben.
Ich bitte Sie, der deutlichen Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen und diesem Vorschlag zuzustimmen.