Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-14
Wortprotokoll
Die SNB gibt im Rahmen ihrer Berichterstattung auch über die Goldbestände Auskunft. Diese bilden einen wichtigen Bestandteil der Reserven, die zur Führung einer glaubwürdigen Geldpolitik benötigt werden. Per 31. Mai 2011 betrugen die Goldbestände insgesamt 1025,1 Tonnen. Der überwiegende Teil der Goldreserven wird heute im Inland aufbewahrt. Einen Teil des Goldes lagert die SNB aus Diversifikationsgründen im Ausland.
Die SNB überprüft die geografische Verteilung ihrer Goldreserven periodisch und passt sie den aktuellen Entwicklungen an. Für die Aufbewahrung im Ausland kommen grundsätzlich nur Länder mit hoher politischer und wirtschaftlicher Stabilität infrage, und auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung über Immunität in Gerichts- und Vollstreckungsverfahren spielen eine wichtige Rolle. Zudem muss ein rascher Marktzugang mit einem liquiden Goldmarkt gewährleistet sein. Schliesslich werden auch politische Gefahren berücksichtigt.
Im Einklang mit anderen Zentralbanken gibt die SNB die exakten Lagerstandorte des Goldes nicht bekannt. Bei einer Bekanntgabe der Standorte müsste auch über Veränderungen informiert werden, die aufgrund der periodischen Überprüfung der SNB notwendig würden. Jede Information über einen Abzug von Gold aus einem bestimmten Land könnte internationale Aufmerksamkeit erregen und zu Instabilitäten an den Finanzmärkten führen. Zudem wären auch die sicherheitstechnisch heiklen Goldtransporte gefährdet, wenn die Lagerorte öffentlich bekannt wären. Die Einführung eines öffentlichen Inventars im Sinne des Fragestellers erachtet der Bundesrat daher nicht als zweckmässig.
Im Allgemeinen erachtet der Bundesrat die Aufsicht über die SNB als angemessen. Vom kürzlichen Rücktritt des geschäftsführenden Direktors des IWF, Dominique Strauss-Kahn, erwartet der Bundesrat keine negativen weltwirtschaftlichen Auswirkungen. Die Funktionsfähigkeit der Institution ist auch während des Übergangs zu einer Neubesetzung gewährleistet.