Jositsch Daniel · Nationalrat · 2011-06-14
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-14
Wortprotokoll
Bei den Artikeln 1 bis 4 geht es um die grundsätzlichen Bestimmungen. In Artikel 1 wird der Zweck des Gesetzes definiert. Die Minderheit Simoneschi-Cortesi beantragt Ihnen, die Version des Ständerates zu unterstützen. Der Unterschied ist zunächst rein sprachlicher Natur. Die Mehrheit möchte die verschiedenen Ziele des Gesetzes in einen hierarchischen Zusammenhang stellen. Ausserdem will sie den Aspekt des Wettbewerbs im Hochschulbereich als ersten Zweck definieren. Die Version des Ständerates orientiert sich dagegen am Verfassungsartikel und ist daher zweckmässiger. Die SP-Fraktion unterstützt deshalb bei Artikel 1 die Minderheiten Simoneschi-Cortesi und Neirynck.
Artikel 3 ist eine tragende Säule des Gesetzes und legt die Zielsetzung des Gesetzes fest. Litera a wie von der Mehrheit beschlossen sieht als erstes und oberstes Ziel des Gesetzes die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine Lehre und Forschung von hoher Qualität vor. Die Minderheit Pfister Theophil stellt daneben gleichberechtigt das Kriterium der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen. Dieser Antrag widerspricht jedem Verständnis moderner Hochschulbildung. Der Antrag der Minderheit zeugt von fehlendem Verständnis für die Forschung und ihren Wert. Lassen Sie der Lehre und Forschung das wichtigste Gut, das sie hat, ihre Freiheit, und lehnen Sie den Minderheitsantrag Pfister Theophil zu Buchstabe a ab. Die SP-Fraktion wird das geschlossen tun.
Der Minderheitsantrag Pfister Theophil zu Buchstabe b möchte primär, dass das Kriterium der Profilbildung der Hochschulen als Ziel des Gesetzes gestrichen wird. Die Profilbildung ist jedoch für eine moderne Hochschulpolitik von grosser Bedeutung. Es geht dabei nicht darum, dass der Bund die Profilbildung vornimmt und damit in die Hoheit der Kantone und der Hochschulen eingreift. Es geht darum, dass der Bund darauf hinwirkt, dass sich die Hochschulen ein Profil geben und sich damit bezüglich des gesamten Hochschulraumes eine Gesamtheit von Hochschulen ergibt, die, ihrer Qualität entsprechend, unterschiedliche Schwerpunkte setzen können. Die SP-Fraktion wird daher den Minderheitsantrag Pfister Theophil zu Buchstabe b ablehnen.
In Buchstabe d von Artikel 3 wird als Ziel eine kohärente Hochschulpolitik in Abstimmung mit der Forschungs- und Innovationsförderungspolitik des Bundes definiert. Die Minderheit Müri möchte dieses Ziel streichen. Das macht wenig Sinn. Die SP-Fraktion wird daher diesen Minderheitsantrag bei Buchstabe d ablehnen.
Buchstabe e legt die Mobilität der Studierenden als Zielsetzung fest. Das ist sicherlich zweckmässig und entspricht den Grundsätzen des Bologna-Systems. Der Minderheitsantrag Steiert will daran nichts ändern. Mobilität scheitert aber teilweise an den konkreten Umständen. Die Minderheit will deshalb die Mobilität konkret fördern. Auch dies entspricht modernen Studienmodellen und ist daher zu begrüssen. Die SP-Fraktion wird daher bei Buchstabe e die Minderheit Steiert unterstützen.
Die Mehrheit definiert in Buchstabe h von Artikel 3 die gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination und Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen als Zielsetzung des Gesetzes. Die Minderheit Pfister Theophil möchte hier die Tätigkeit des Bundes auf die Sicherstellung eines optimalen Mitteleinsatzes reduzieren. Damit würde sich eine Diskrepanz zwischen Gesetz und Verfassungstext ergeben, was nicht sinnvoll wäre. Ausserdem ist es zweckmässig, wenn dem Bund die Möglichkeit der Koordination gegeben wird, dies durchaus auch, um im Sinne der Minderheit einen optimalen Mitteleinsatz zu erreichen. Die SP-Fraktion lehnt daher bei Buchstabe h den Antrag der Minderheit Pfister Theophil ab.
Schliesslich ergänzt die Minderheit Prelicz-Huber den Zielsetzungsartikel mit zwei Aspekten, erstens mit dem Aspekt der Gleichstellung, der bei der Erfüllung der Aufgaben in Lehre und Forschung beachtet werden soll, zweitens sollen Forschung und Lehre mit Blick auf eine wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit erfolgen. Dadurch wird die Forschung nicht eingeschränkt, aber die Aktivität der Forscherinnen und Forscher wird mit zwei Rahmenbedingungen ergänzt, die einer modernen Gesellschaft entsprechen und so auch in unserer Verfassung verankert sind. Die SP-Fraktion wird daher bei Buchstabe j die Minderheit Prelicz-Huber unterstützen.