Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2011-06-14
Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-14
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist für Eintreten auf das HFKG und lehnt den Rückweisungsantrag der Minderheit ab.
Wir haben in der Schweiz hervorragende Hochschulen; sie gilt es zu erhalten und für die Zukunft fit zu machen. Das ist notwendig, denn die internationale Konkurrenz schläft nicht - denken Sie an die Exzellenz-Initiative von Deutschland oder Frankreich und natürlich auch an die Entwicklungen im gesamten asiatischen Raum. Das Gesetz setzt den Rahmen für die notwendige Koordination des gesamtschweizerischen Hochschulstandortes durch Bund und Kantone. Zentral ist dabei auch für unsere Fraktion, dass das Gesetz die dafür notwendigen Organe bestimmt und ein einheitliches Akkreditierungssystem schafft. Zudem werden die Rahmenbedingungen für die Planung und die Aufgabenteilung in den besonders kostenintensiven Bereichen geschaffen sowie die gemeinsamen Grundsätze für die Finanzierung festgelegt.
All diese Neuerungen wurden in einem Kompromiss erarbeitet und sind für die Zukunft der Hochschullandschaft Schweiz von zentraler Bedeutung. Ich möchte zwei wesentliche übergeordnete Aspekte hervorheben: Erstens tragen verschiedene Faktoren zum Erhalt eines starken Hochschulraumes bei. Es sind die Organisations- und Koordinationsfragen, wie wir sie in dieser Vorlage diskutieren, und es ist selbstverständlich die Bildung in unserem Land als Ganzes, die die Qualität unserer Hochschullandschaft prägen; es sind aber auch die Mittel, die wir in Forschung und Bildung investieren, Mittel, wie wir sie im Rahmen der BFI-Botschaften jeweils beschliessen und eben beschlossen haben. Besonders diesbezüglich schläft die internationale Konkurrenz nicht. Ich hoffe, wir sind uns dessen im Hinblick auf die nächste Vierjahresperiode, auf die nächste BFI-Botschaft, alle bewusst.
Zweitens scheint mir eminent wichtig, dass wir bei unseren Bestrebungen nach einem starken Hochschulstandort, sei das bei der Exzellenz im Forschungswesen oder bei der Stellung der Wirtschaft in den Gremien der Hochschullandschaft, die verschiedenen Aufgaben der Hochschulen und Universitäten in unserem Land nicht aus den Augen verlieren. Es ist dies die Ausbildung von Nachwuchskräften für unsere Wirtschaft, z. B. Ingenieure, und es ist dies die Forschung, und dazu gehören die Grundlagenforschung, aber auch die angewandte Forschung an Fachhochschulen und an Universitäten. Die Hochschulen müssen auch in Zukunft imstande sein, auf komplexe Fragestellungen, beispielsweise zu den Folgen des Klimawandels, Antworten für unser Land zu liefern. Dazu gehören nicht nur Modelle, die sich international gut publizieren lassen, sondern auch konkrete Antworten auf Herausforderungen für unser Land im Sinne einer Dienstleistung. Und schliesslich sind die Hochschulen auch ein Denk- und Reflexionsplatz, den jede Gesellschaft dringend braucht.
Diese Gesamtschau darf bei allem berechtigten Streben nach international normierter Exzellenz und trotz Wirtschaftsnähe nicht vernachlässigt werden. Der Einbezug der Wirtschaft ist selbstverständlich richtig und wichtig, die Ideen und Bedürfnisse der Arbeitswelt müssen einfliessen. Ihr Einbezug ist aber mit der Vorlage des Bundesrates und des Ständerates gewährleistet. Mit der Schaffung des ständigen Ausschusses mit beratender Stimme trägt sie diesem Anliegen Rechnung. Es ist deshalb nach unserer Auffassung nicht richtig, wenn die Plenarversammlung um vier Mitglieder der Arbeitswelt ergänzt wird. Und es ist auch falsch, wenn nur Vertreter der Arbeitswelt als Einzige ein Antragsrecht erhalten. Eine gewisse Unabhängigkeit des Forschungs- und Denkplatzes ist für das Gleichgewicht eines Staates und einer Gesellschaft zentral. Diese Unabhängigkeit kommt unter anderem wegen des Kampfes um Drittmittel zunehmend unter Druck. Ein verstärkter Einbezug ist deshalb abzulehnen.
Wettbewerb ist wichtig und hat unsere Hochschulen stark gemacht. Aber auch in der Hochschullandschaft können nicht alle Probleme über den Wettbewerb gelöst werden. Zudem fliessen öffentliche Gelder in einem beträchtlichen Umfang. Da ist eine Steuerung im öffentlichen Interesse richtig, schliesslich geht es ja um unsere Bildung. Wir benötigen beispielsweise genügend Mediziner oder Ingenieure oder eine Qualitätssicherung über die Akkreditierung. Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist überzeugt, dass es eine Steuerung braucht und dass der Wettbewerb in der Bundesratsvorlage genügend Beachtung gefunden hat.
Wenn wir die Hochschulen fit machen für die Zukunft, dürfen wir auch die Schweizer Realitäten nicht aus dem Auge verlieren. Die Schweiz und damit ihre Hochschullandschaft sind, positiv gesagt, fein strukturiert. Einen für uns willkürlichen Ausschluss von gewissen Kantonen von der Entscheidfindung - zahlen sollen sie aber trotzdem - lehnen wir ab.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist der Meinung, dass der heute zu diskutierende Gesetzentwurf einen Ausgleich zwischen den genannten Eckwerten schafft und dabei dem vom Volk verabschiedeten Verfassungsartikel gerecht wird. Wir lehnen den Rückweisungsantrag aus der SVP-Fraktion ab.