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Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2011-06-14

Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2011-06-14

Wortprotokoll

Im Spitalbereich haben die Kantone bis heute eine Mehrfachrolle inne: Sie sind Spitalplaner, Spitalbetreiber, Spitalzulassungsbehörde bzw. Spitalaufsichtsbehörde. Diese Rolle nimmt die Kantone gewaltig in die Pflicht, denn einerseits sind die Erwartungen der Bevölkerung an die Spitalversorgung gross, andererseits sollen Spitäler weder die Prämien- noch die Steuerzahlenden zu sehr belasten. Die Kantone bewegen sich ständig auf einer Gratwanderung. Um nicht abzustürzen, ist langfristiges Planen und Budgetieren absolut notwendig.

Die Mehrfachrolle der Kantone hatte auch im Kontext der Vorbereitungsarbeiten zur Einführung der neuen Finanzierung der Akutspitäler nach sogenannten DRG, diagnosebezogenen Fallkosten, grosse Bedeutung. Der Übergang zum Fallpauschalensystem fordert sie auf allen Ebenen heraus, gerade auch, weil das komplexe DRG-System noch viele offene Komponenten hat, die sich zum heutigen Zeitpunkt nicht genau beziffern lassen. Diese Voraussetzung erleichtert langfristiges Planen und Budgetieren nicht. Doch die Kantone haben bei den Vorbereitungsarbeiten mit grossem Einsatz mitgespielt, bei der Gründung der Swiss DRG AG Führungsverantwortung übernommen und insbesondere auch ihre kantonalen Gesetzgebungen weitestgehend angepasst. Sie haben aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben geplant und budgetiert, die notabene für die Kantone eine Übergangsregelung für die Jahre 2012 bis und mit 2016 vorsehen, welche es ihnen erlaubt, ihren Kostenanteil schrittweise von 45 auf 55 Prozent anzupassen.

Was jetzt in Form dieser parlamentarischen Initiative präsentiert wird, ist ein Dolchstoss in den Rücken der Kantone, die ihre Hausaufgaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben; man kann keinem Kanton vorhalten, sich gesetzeswidrig verhalten zu haben. Die Übergangsregelung, wie sie im heute gültigen Gesetz ausformuliert ist, war vom Gesetzgeber so gewollt.

Die grüne Fraktion bittet Sie aus folgenden Gründen, nicht auf die Vorlage einzutreten:

1. Es ist unseriös, wenn sechs Monate vor der Systemänderung in Sachen Finanzierung der Akutspitäler die Spielregeln geändert werden, ohne dass vorher die Konsequenzen für alle Akteure im Detail abgeklärt wurden.

2. Es widerspricht nicht nur Treu und Glauben, sondern auch rechtsstaatlichen Grundsätzen - auf die wir in der Schweiz doch besonders grossen Wert legen -, in einem Umsetzungsprozess, der seit mehreren Jahren läuft, fundamentale Voraussetzungen infrage zu stellen, ohne den ordentlichen Gesetzgebungsweg einzuhalten.

3. Der Wortlaut der Initiative ist unklar und interpretationsbedürftig. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung könnte dazu führen, dass bisher günstige Spitäler bestraft und teure bevorzugt werden, wenn es, bezogen auf einzelne Spitäler, keine Tariferhöhungen mehr geben dürfte.

4. Die Kantone mussten den Kostenschlüssel festlegen, bevor die Tarifpartner die Tarife ausgehandelt hatten - eine denkbar ungünstige Voraussetzung für den Budgetprozess in den Kantonen.

Fazit: Verpflichteten wir die Kantone, den neuen Soll-Wert des Kostenschlüssels sofort zu übernehmen, würden die Versicherer und die Prämienzahler bevorzugt, währenddessen die Kantone bzw. die Steuerzahler das Nachsehen hätten. Da Prämienzahler auch Bürgerinnen und Bürger mit [PAGE 1086] Erwartungen an die Spitalversorgung sind, käme es unweigerlich zu Konflikten, wenn die Kantone aufgrund dieser nichteingeplanten Gesetzesänderung kurzfristig Spitäler schliessen müssten. Es ist eine Illusion zu glauben, dass die Steuerzahler bzw. die Kantonsparlamente kurzfristig bereit wären, ihre Budgets für die Spitalfinanzierung nochmals erheblich zu erhöhen, was allenfalls nur mit einer Steuererhöhung machbar wäre. Schon heute werden mit dem Systemwechsel in jedem Kanton mehr Steuergelder in die Spitalfinanzierung gebracht; insgesamt dürfte es eine Milliarde Franken sein.

Der Systemwechsel soll keine Mehrkosten verursachen. Die Tarifpartner haben es in der Hand, ob das Ziel erreicht wird oder nicht. Sie wurden vom Bundesrat verpflichtet, entsprechende Begleitmassnahmen vorzulegen, namentlich Instrumente zur Überwachung der Entwicklung der Kosten und Leistungsmengen - also ein Monitoring - sowie die erforderlichen Korrekturmassnahmen. Das ist der richtige Weg, nicht der vorliegende Schnellschuss.

Die Fraktion der Grünen bittet Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten.