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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2011-06-14

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-06-14

Wortprotokoll

Vor dreieinhalb Jahren haben wir hier im Parlament die neue Spitalfinanzierung beschlossen. Die entsprechende Revision des Krankenversicherungsgesetzes ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft, und seither wird sie schrittweise umgesetzt. Die Umsetzung der Revision muss bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.

Nun kommen die ständerätliche SGK und die Mehrheit des Ständerates um fünf vor zwölf und wollen mit einem dringlichen Bundesbeschluss noch Korrekturen an der Vorlage vornehmen. Das geht schon aus grundsätzlichen Erwägungen nicht. Man kann die Spielregeln nicht in der 85. Minute des Spiels ändern. Anerkennenswert hingegen ist die Absicht des Ständerates, alles zu tun, damit die Revision der Spitalfinanzierung ohne ungerechtfertigte Mehrkosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung eingeführt werden kann. So darf es beim Systemwechsel keine versteckten Tariferhöhungen geben, die mit der Revision an und für sich nichts zu tun haben. Es ist durchaus berechtigt und auch nötig, in diesem Bereich genau hinzuschauen und entsprechende Absichten zu unterbinden.

Bei der Tarifstruktur ist aber auch zu berücksichtigen, dass das bisherige Tarifsystem nicht mit den neuen Fallpauschalen vergleichbar ist. Der Übergang vom alten Tarifsystem zu den neuen Fallpauschalen wird sicher noch einiges Kopfzerbrechen bereiten. Aber generell Tariferhöhungen zu untersagen, wie dies vom Ständerat verlangt wird, ist kaum umsetzbar. Wichtig ist, dass es beim Systemwechsel nicht zu versteckten und ungerechtfertigten Tariferhöhungen kommt.

Wir müssen aber klar sehen, dass die Kantone ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der neuen Spitalfinanzierung im Allgemeinen nachgekommen sind. So beteiligen sie sich zu 55 Prozent an den Spitalfinanzierungen - oder sie sind auf dem besten Weg dazu: Es ist auch hier nicht auszuschliessen, dass es einzelne schwarze Schafe gibt; es liegt aber an den Vollzugsorganen, die Gesetzesvorgaben korrekt und fristgerecht umzusetzen.

Es gilt auch zu bedenken, dass in der neuen Spitalfinanzierung neue Finanzierungselemente geregelt werden. So werden die Investitionskosten der öffentlichen und der öffentlich subventionierten Spitäler in die leistungsbezogenen Pauschalen einbezogen. Ebenfalls neu sind die Mitfinanzierung aller auf der Spitalliste des Kantons aufgeführten Spitäler und die Mitfinanzierung von Aufenthalten in ausserkantonalen Spitälern. Durch diese neuen Regelungen werden die Anteile von OKP, Kantonen und Zusatzversicherungen an der Finanzierung der Leistungen verändert.

Wir von der BDP fordern eine konsequente Umsetzung der vor dreieinhalb Jahren beschlossenen Spitalfinanzierung. Dazu braucht es aber keine neuen dringlichen Bestimmungen. Die BDP-Fraktion ist daher klar gegen Eintreten auf die Vorlage.

Wir bitten Sie, für Nichteintreten zu stimmen.