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Maissen Theo · Ständerat · 2011-09-29

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29

Wortprotokoll

Die Artikel 24 und 24a gehören zusammen. Da geht es um Folgendes: Der Bundesrat hat mit Artikel 24 vorgeschlagen - und der Ständerat hat sich dem angeschlossen -, dass die Zulassung zu universitären Hochschulen und die Zulassung zu pädagogischen Hochschulen gemeinsam in einer relativ einfachen Form geregelt werden.

Der Nationalrat ist nun der Auffassung, dass man die Zulassung zu universitären Hochschulen von der Zulassung zu pädagogischen Hochschulen trennen sollte, und er hat in einem neuen Artikel 24a detailliertere Regelungen beschlossen. Es ist grundsätzlich so, dass die Lehrerausbildung Sache der Kantone ist. Aus diesem Grund haben wir Ihnen bis anhin beantragt, am Konzept Bundesrat/Ständerat festzuhalten. Der Nationalrat hat nun die Haltung eingenommen, dass es gerechtfertigt sei, in einem Gesetz über den gesamten Hochschulbereich - damit sind die universitären Hochschulen, die Fachhochschulen und die pädagogischen Hochschulen gemeint - gewisse Vorgaben für die Zulassung festzulegen. Deshalb hat er beschlossen, in dieses Gesetz auch präzisere Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf die Zulassung zu den pädagogischen Hochschulen aufzunehmen.

Wie Sie auf der Fahne sehen, hat er allerdings aufgrund unserer Ablehnung dieses Vorschlages bei der letzten Differenzbereinigungsrunde gewisse Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen gehen dahin, dass er in Artikel 24a Absatz 1 Litera b bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen der gymnasialen Maturität eindeutig Priorität einräumt. In Artikel 24a Absatz 2 wird festgehalten, dass es neben den Richtlinien über die Gleichwertigkeit auch noch Abmachungen zur Qualitätssicherung geben soll, welche vom Hochschulrat zu erlassen seien.

Nun muss man sehen, wenn man an sich in einen Regelungsbereich der Kantone eingreift, wie weit man überhaupt von der Realität abweicht. Ist das, was der Nationalrat hier vorschlägt, etwas völlig Neues, das von den Kantonen neu eingeführt werden müsste? Das ist nicht so. Die Realität ist so, dass in den Kantonen die hier vorgesehenen Zulassungsregelungen bereits weitgehend gelten. Es wurde von der Verwaltung abgeklärt, wieweit die neuformulierte Bestimmung des Nationalrates heute schon praktiziert wird. Das Ergebnis ist folgendes: Sechzehn Kantone mit sechs pädagogischen Hochschulen wenden diese Regelung für die Vorstufe und für die Primarstufe schon heute an, drei weitere Kantone - Zürich, Schaffhausen und Graubünden - praktizieren diese Regelung nur für die Vorstufe; in den Kantonen Waadt, Wallis und Tessin ist heute gar keine solche Regelung vorgesehen. Im Kanton Bern ist es etwas komplizierter, weil Bern diese Zulassung für die pädagogische Hochschule in der Westschweiz akzeptiert, für den deutschen Teil aber nicht. Der Kanton Genf führt die Lehrerbildung nur an der Universität durch, ist somit von dieser Regelung gar nicht betroffen, da die gymnasiale Matura - wegen der Erteilung des Unterrichts an der Universität - dort generell vorgesehen ist.

Wir sind also auch zum Schluss gekommen, dass man diesem Beschluss des Nationalrates in der abgeänderten Form zustimmen kann, und bitten Sie, hier der Kommission des Ständerates zu folgen.