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preparatory:AB 152920

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29

Wortprotokoll

Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Ich gebe Ihnen eine kurze Begründung, weshalb die Schlussabstimmung über die Vorlage 2 vorgezogen wird. Der Ständerat und der Nationalrat haben am 28. Februar bzw. am 28. September 2011 den Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" sowie den Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke angenommen. Beim Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke geht es um den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative. Gemäss Artikel 101 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes findet die Schlussabstimmung über einen direkten Gegenentwurf spätestens acht Tage vor dem Abschluss der Session vor Ablauf der Behandlungsfrist der Volksinitiative statt. Die Frist für die Behandlung der Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" läuft am 10. März 2012 ab. Daher müsste die Bundesversammlung spätestens in der Wintersession die Schlussabstimmung durchführen.

Falls Ständerat und Nationalrat heute den Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke annehmen, kann bereits morgen die Schlussabstimmung über den Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" stattfinden. Es wäre möglich, dass der Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke in einem Rat abgelehnt würde, was Auswirkungen auf die Volksinitiative hätte. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, die Schlussabstimmung über den Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke vorzuziehen. - Sie sind damit einverstanden.

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