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Gross Jost · Nationalrat · 2001-10-04

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-10-04

Wortprotokoll

Was wir in den letzten Tagen erlebt haben, ist keine Realsatire, sondern der Super-GAU der Wirtschaftselite dieses Landes. Was ist zu tun, damit das Primat der Politik wiederhergestellt wird, dass die Handelsfähigkeit der Politikerinnen und Politiker, vor allem auch des von den Bankmoguln vorgeführten Bundesrates, wiederhergestellt wird? Die Politik darf nicht vor den von der Grossfinanz gesetzten vollendeten Tatsachen kapitulieren, denn der Verkauf der Crossair-Aktien ist noch keineswegs rechtsgültig.

1. Der Verkauf ist genehmigungsbedürftig durch die Sachwalterin im Nachlassverfahren. Der Verkauf kann an Bedingungen geknüpft werden, z. B. an die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes der Swissair und die Übernahme der damit verbundenen Betriebskosten, die der Bundesrat gestern mit dem Griff in die Bundeskasse vorgeschossen hat.

2. Der Verkauf der Aktien ist wegen Gläubigerbegünstigung anfechtbar, wenn kein dem realen Wert entsprechender Preis bezahlt wurde. Nötigenfalls sind sogar strafrechtliche Schritte wegen Konkursdelikten zu prüfen.

3. Schliesslich gilt bei der Übernahme von Unternehmungen oder Unternehmensteilen, auch durch den Erwerb von Aktien, Artikel 333 OR, insbesondere die Konsultationspflicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen, die solidarische Haftung des Übernehmers für die Arbeitnehmerforderungen. Diese Bestimmungen sind krass verletzt worden.

Dieser Verkauf ist in der Schwebe; er ist auch rechtlich in der Schwebe. Das Ganze schmeckt bedenklich nach Rechtsmissbrauch, nach Übervorteilung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Aktionäre, der Gläubiger - auch der ausländischen -, der Touristen, deren Vorauszahlungen schamlos in die Liquidationsmasse der privilegiert gesicherten Banken gelenkt wurden, der Öffentlichkeit, jeder Bürgerin und jedes Bürgers, deren Steuergelder heute oder gestern zur Finanzierung der Betriebskosten der neuen Flugherren eingesetzt werden müssen.

Wir stellen fest: Die Crossair und die Swissair haben eine Betriebsbewilligung und eine Konzession des Bundes, die offensichtlich mit Füssen getreten wurde. Weder Flugpläne noch Tarife wurden eingehalten, weder die Betriebs- noch die Beförderungspflicht wurden gewahrt, nein, sie wurden krass missachtet. Diese Konzessionen sind das Faustpfand des Bundes; sie sind mit einem klaren Leistungsauftrag zu versehen.

Wir haben, Herr Maurer, in den Artikeln 101 und 102 des Luftfahrtgesetzes sehr klare gesetzliche Grundlagen für Betriebsbeiträge an eine nationale Fluggesellschaft und für eine Bundesbeteiligung. Wir verlangen, dass diese Rechtsgrundlagen im nationalen Interesse und im Interesse der Arbeitnehmenden konsequent ausgeschöpft werden. Wir verlangen, dass die Bundesversammlung im Rahmen einer ausserordentlichen Session diesen politischen Spielraum nutzt und in einer "Lex Swissair" ein zukunftsträchtiges Programm verabschiedet. Dieses Programm ist besser als jenes, das wir jetzt haben, denn der Bankendeal verlängert nur das juristische Vakuum und befördert bzw. beschleunigt die mutwillige Zerstörung des Flugbetriebes.

Was muss in diesem dringlichen Bundesbeschluss verankert sein? Es muss ein nationaler Leistungsauftrag für eine nationale Fluggesellschaft, der bindend mit der Konzessionserteilung zu verknüpfen ist, darin verankert sein; ein Budgetbeschluss für eine substanzielle Beteiligung des Bundes an einer nationalen Fluggesellschaft; es dürfen keine A-fonds-perdu-Beiträge zur Entlastung der Grossbanken verankert sein; es muss der Einbezug aller, auch der gesunden Töchter in ein spezialgesetzliches Nachlassverfahren verankert sein; die Bestimmung der Sachwalterin durch den Bund; schliesslich die sofortige Geltendmachung der Verantwortlichkeitsansprüche gegen Verwaltungsrat und Geschäftsführung. Das ist nur möglich, Herr Blocher, weil der Bund noch Aktionär ist, sonst könnte er nicht einmal das tun. Schliesslich muss die Durchsetzung der Konsultationspflicht der Arbeitnehmervertretung darin verankert sein. Es darf kein Verkauf von Unternehmensteilen der Swissair ohne Mitsprache der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschehen und keine Genehmigung des Nachlassvertrages ohne bindende Sozialplanpflicht für die betroffenen Arbeitnehmenden, soweit Massenentlassungen unvermeidlich sind.

Es geht wie gesagt darum, das Primat der Politik wiederherzustellen, und auch international die Vertragsfähigkeit, das Ansehen und die Handlungsfähigkeit der Schweiz wiederherzustellen.