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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2011-09-29

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-29

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative verlangt, dass in der beruflichen Vorsorge die Verwaltungskosten auf Stufe Versicherer neu ex ante im Versicherungsvertrag vereinbart werden, dass für die Festlegung der Legal Quote die sogenannte ertragsbasierte Methode ins Gesetz geschrieben und dass die Höhe der Legal Quote überprüft und allenfalls angepasst wird.

Der Nationalrat hat dieser Initiative der SGK-NR Folge gegeben, und wir haben sie in der Kommission ausführlich diskutiert. Auch wir sind der Meinung, dass die Lage der beruflichen Vorsorge nicht in allen Teilen zu befriedigen vermag. Nach eingehender Prüfung empfehlen wir Ihnen aber trotzdem in einer Mehrheit, der Initiative keine Folge zu geben.

Gemäss Ziffer 1 der Initiative, ich habe das bereits erläutert, sollen die Verwaltungskosten künftig ex ante im Versicherungsvertrag festgehalten werden. Sie mögen sich erinnern, wir haben bereits in diesem Rat am Dienstag über diese Forderung gesprochen, nämlich bei der Motion Rechsteiner-Basel 09.3262, die genau dasselbe verlangt. Wir haben diese Motion damals abgelehnt. Noch einmal kurz zu den Gründen: Unklar blieb der Kommission, welche Verwaltungskosten ex ante definiert werden müssten, sind doch nicht alle Kosten im Voraus feststellbar. Gemäss Ihrer Kommission könnte die Transparenz durch eine ex-ante-vertragliche Abmachung möglicherweise verbessert werden. Sie geht aber davon aus, dass damit die Lebensversicherer und deren Sammelstiftung kostendeckende Verwaltungskostenbeiträge ausrichten müssten, dies aber für autonome und teilautonome Vorsorgeeinrichtungen nicht vorgesehen ist. Dies - und das ist der Punkt - würde zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Angebotsformen führen. An einem Ort würden die Kosten von den Versicherungen bezahlt, am anderen nicht, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. Dies waren wohl auch die Gründe, weshalb Sie diese Forderung bereits bei der Motion Rechsteiner-Basel, die wir am Dienstag behandelt haben, abgelehnt haben.

Dann zu Ziffer 2: Die Diskussion, ob die Berechnung der Legal Quote auf der ertragsbasierten oder auf der ergebnisbasierten Methode beruhen soll, ist nicht neu. Ein grosser Teil des Parlamentes war bei der Gesetzgebung der Ansicht, es sei eine ergebnisorientierte Methode angebracht. Der Bundesrat hat dann aber in der Verordnung eine ertragsbasierte Methode umgesetzt. Seither ist die Methodendiskussion auch immer wieder im Parlament geführt worden. Eine Subkommission des Nationalrates setzt sich seit bald ewiger Zeit mit dieser Frage auseinander und kommt anhand mehrerer Berichte und nach Prüfung der Zahlen über diverse Jahre zur Ansicht, dass die Methode des Bundesrates, die in der Verordnung vorgesehen ist - die ertragsbasierte Methode -, eigentlich die richtige ist. Sie möchte sie künftig im Gesetz festhalten.

Die Kommission hat natürlich Verständnis dafür, dass damit der Methodendiskussion ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben würde. Weil aber bereits in der Verordnung die ertragsbasierte Methode festgehalten ist, weil die Methode konsequent Anwendung findet und die Subkommission ja auch zum Schluss gekommen ist, dass das die richtige Methode ist, drängt sich nach der Meinung der Mehrheit der Kommission keine Änderung auf.

Dann noch zu Ziffer 3: Hier wird verlangt, dass die Höhe der Legal Quote überprüft und allenfalls angepasst wird. Gemäss den Aussagen der Finanzmarktaufsicht in unserer Kommission hat sich die Legal Quote bewährt. Die Versicherer konnten in den guten Jahren etwas mehr als 90 Prozent ausschütten. Dabei ist inzwischen auch weitgehend Transparenz geschaffen worden, und die Zahlen sind bei der Finma für jedermann einsehbar. Dank der erhöhten Transparenz und der freien Wahlmöglichkeit können die KMU bestimmen, wo sie ihre Vorsorge durchführen möchten. Die Überprüfung der Höhe und eine allfällige Anpassung der Legal Quote würden nach Ansicht der Mehrheit der Kommission in der Praxis wohl im besten Fall eine Beibehaltung der bisherigen Höhe bedeuten, mutmasslich aber zu einer Erhöhung führen. Dadurch würden die Bildung und Erhaltung des Solvenzkapitals und dessen marktgerechte Verzinsung erheblich erschwert.

Beim Konzept, das dem heutigen Modell zugrunde liegt, wurde davon ausgegangen, dass Krisenjahre, in denen keine Ausschüttungen möglich sind, etwa alle 25 Jahre vorkommen. Die Mehrheit vertritt die Auffassung, dass sich zum heutigen Zeitpunkt eine Überprüfung im Sinne der Initiative nicht aufdrängt. Eine Überprüfung würde sich aber dann aufdrängen, wenn sich die Jahre, in denen keine Ausschüttung möglich wäre, in rascher Abfolge aneinanderreihen würden.

Die Kommission empfiehlt Ihnen aus all diesen Gründen mit 8 zu 4 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit - sie wird von Frau Egerszegi vertreten - will der Initiative Folge geben.

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