Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2011-09-13
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-13
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, dem Nationalrat zu folgen. Dieser war mit 102 zu 53 Stimmen klar der Ansicht, dass Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a mit Ziffer 7 ergänzt werden soll. Entsprechend soll bei der institutionellen Akkreditierung nicht nur überprüft werden, ob die Institution ihren Auftrag erfüllt, sondern die Hochschulen sollen zusätzlich über ein Qualitätssicherungssystem verfügen, das es erlaubt, die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Absolventinnen und Absolventen zu evaluieren.
Ich erinnere Sie daran, dass diese Frage in diesem Rat bereits in der ersten Lesung diskutiert wurde. Ein gleichlautender Antrag wurde mit 17 zu 14 Stimmen abgelehnt. Deshalb habe ich mir auch gestattet, Sie hier zu bitten, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen, der ja eigentlich das aufnimmt, was wir nur sehr knapp abgelehnt haben.
Das heutige Hochschulsystem der Schweiz kann sich im internationalen Vergleich sehen lassen. Die intensiven Diskussionen rund um das Hochschulförderungsgesetz zeigen auch, dass es uns allen ein Anliegen ist, die Qualität des Systems nicht nur zu erhalten, sondern sogar zu verbessern. Ein wichtiges Qualitätssicherungselement stellt die künftige institutionelle Akkreditierung dar. Bei dieser soll überprüft werden, ob die Hochschule über ein Qualitätssicherungssystem verfügt, das bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zentral ist sicherlich, dass die Hochschulen für eine hohe Qualität bei der Lehre und der Forschung sorgen. Wir sind dem Bundesrat ja gefolgt und wollen, dass das Qualitätssicherungssystem der Hochschulen weitere Punkte [PAGE 744] berücksichtigen muss, so etwa die Gleichstellung von Mann und Frau oder die Mitwirkungsrechte der Hochschulangehörigen.
Für das Verständnis des Akkreditierungsverfahrens ist es in meinen Augen entscheidend, darauf hinzuweisen, dass die Akkreditierungsagentur nicht direkt die Qualität der Lehre überprüft. Dies wäre in einem Akkreditierungsverfahren von zwei bis drei Tagen auch gar nicht möglich. Die Akkreditierungsagentur überprüft lediglich, ob das Qualitätssicherungssystem der Hochschule funktioniert und ob die Informationen erhoben werden, die nötig sind, damit die Qualität verbessert werden kann. So weit sind wir uns wohl alle einig.
Nun komme ich zu der für mich entscheidenden Frage: Ist es nicht zwingend, dass die Hochschule auch die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Absolventinnen und Absolventen überprüft? Ist es für die Hochschule nicht eine entscheidende Information, ob sie mit ihrer Ausbildung die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abdeckt? Es geht nicht darum, dass die Akkreditierungsagentur überprüfen muss, wie es um die Beschäftigungsfähigkeit steht und ob diese gut oder schlecht ist. Es geht darum, ob die Hochschule über ein Qualitätssicherungssystem verfügt, das die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Absolventinnen und Absolventen in Erfahrung bringt. Sie wissen es, viele unserer Hochschulen machen das bereits. Denn das liefert ihnen wertvolle Informationen zur künftigen Ausgestaltung der Studiengänge.
Bitte beachten Sie, dass die Beschäftigungsfähigkeit je nach Ausbildungsstufe und Studiengang unterschiedlich ist. Bei einem Programm in Evolutionsbiologie ist wohl die Beschäftigung als Forscher oder Forscherin an Hochschulen im In- und Ausland oder in der Privatindustrie relevant. Bei einem Fachhochschul-Bachelor in Wirtschaftswissenschaften werden die Wirtschaft oder die öffentliche Verwaltung den Arbeitsmarkt ausmachen. Welcher Markt für die Hochschulabgängerinnen und -abgänger relevant ist, bestimmt die Hochschule selber.
Stimmen Sie diesem Antrag zu, werden Hochschulen veranlasst, über den eigenen Tellerrand hinauszusehen. Das scheint mir eben wichtig. Sie überprüfen selber die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Absolventinnen und Absolventen. In diesem Sinne bitte ich Sie, hier dem Nationalrat zu folgen und den Minderheitsantrag aus der ersten Runde wieder aufzunehmen, den wir damals sehr knapp abgelehnt haben, und ihm diesmal zuzustimmen.