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preparatory:AB 153142

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-13

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen aus der WBK noch zu berichten, dass wir uns im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz auch mit zwei Petitionen der Jugendsession 2010 befasst haben.

Es geht einerseits um die Petition betreffend Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieses neuen Gesetzes. In der Petition wird das neue Gesetz sehr begrüsst, aber es wird verlangt, die Kantone dazu zu verpflichten, einheitliche minimale Rahmenbedingungen festzulegen. Hier kann man darauf hinweisen, dass wir insbesondere in den Artikeln 18 und 26 des Gesetzes die Formen der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen geregelt haben, sodass im Grunde genommen diese minimalen Rahmenbedingungen als Pflicht der Kantone über die Zusammenarbeit geregelt sind.

Bei der zweiten Petition der Jugendsession 2010 geht es um die Schaffung einer jährlichen Konferenz, die man im Rahmen dieses Gesetzes regeln solle. Hier sind wir der Auffassung, dass mit Artikel 20 des neuen Gesetzes das Bundesamt für Sozialversicherungen die Aufgabe hat, die Massnahmen zu koordinieren, und das Bundesamt hat auch die Verantwortung, einen Erfahrungsaustausch zu machen. So sind wir der Meinung, dass mit der neuen Gesetzgebung auch diese zweite Petition der Jugendsession 2010 erfüllt ist.

Wir bitten Sie, davon Kenntnis zu nehmen.

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