Pfister Theophil · Nationalrat · 2011-09-22
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-22
Wortprotokoll
Ich spreche für die SVP-Fraktion: Bei den Artikeln 24 und 24a geht es um die nicht unwichtige Frage, ob die Zulassung zu den kantonalen pädagogischen Hochschulen neu vom Bund oder vom nationalen Hochschulrat festzulegen ist. Nicht mehr zur Diskussion steht die logische und bisher gültige Variante, dass es die Kantone sind, die über die Zulassung befinden, und dass diese Bestimmungen dann in einem Konkordat verfeinert und harmonisiert werden können.
Wenn wir nun zwischen Hochschulrat und einer Bestimmung hier in diesem Gesetz entscheiden müssen, wählen wir das kleinere Übel, nämlich die Festlegung im Gesetz. Warum? Der erste Grund: Mit der Festlegung im Gesetz bleibt die Verantwortung wenigstens einem Parlament, nämlich unserem Bundesparlament, vorbehalten. Im anderen Fall, bei der Variante Hochschulrat, fallen diese wichtigen Entscheidungen in die Kompetenz eines Rates, dessen Typisierung kaum fassbar ist. Wir als Parlament dürfen solche Entscheide in zentralen Fragen nicht delegieren, es sei denn, wir könnten sie im föderalistischen Sinne an die Kantone und ihre Parlamente abgeben, aber dies ist heute nicht mehr möglich, da die pädagogischen Hochschulen nun fälschlicherweise in dieses Gesetz aufgenommen worden sind.
Es gibt einen zweiten Grund: Für die Mehrheit der Kommission ist es wichtig, dass die Zulassung von Berufsleuten mit einer Berufsmaturität zu den pädagogischen Hochschulen offen ist und offen bleibt. Das ist möglich, wenn wir es hier in Artikel 24a explizit so verankern. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein Hochschulrat diesem wichtigen Anliegen und auch weiteren Grundbestimmungen keine Bedeutung mehr zumisst. Es gibt starke Bestrebungen in unserem Land, den Zugang zu den pädagogischen Hochschulen von einer akademischen Matura abhängig zu machen. Die Kommission unseres Rates hat diese wichtige Frage bewusst in der Kompetenz des Parlamentes behalten. Damit verbunden ist die Möglichkeit, das bewährte duale Bildungssystem mitzugestalten. Angesichts der Tatsache - wir erinnern uns daran -, dass sich das Parlament bisher ganz klar für eine sich abgrenzende, berufsorientierte Fachhochschule eingesetzt und auch die dazu erforderlichen Gesetze gestaltet hat, ist es nicht abwegig, wenn das Parlament auch in dieser Frage seine Position klar festlegt.
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, hier der Mehrheit der Kommission des Nationalrates zu folgen. Unsere erfolgreiche berufliche Bildung braucht die Kontrolle durch das Parlament, das haben alle bisherigen Erfahrungen gezeigt.
Zum Antrag Wasserfallen: Kollege Wasserfallen versucht mit einem Einzelantrag zu Artikel 24a, den Bedenken verschiedener Kreise gegen eine Regelung in diesem Gesetz Rechnung zu tragen. Die Differenz zur Lösung des Nationalrates ist nicht sehr gross. Die SVP-Fraktion kann dem Antrag Wasserfallen zustimmen.
Grundsätzlich ist die Situation so, dass sich die Kantone nicht gegen die Einbindung der pädagogischen Hochschulen in dieses Gesetz wehrten. Das hatte zur Folge, dass unser Rat vor die Entscheidung gestellt wurde, das wichtige Element der Zulassung im Gesetz zu regeln oder es an einen schwer einschätzbaren Rat, den Hochschulrat, zu übertragen. Angesichts der Bedeutung des beruflichen Bildungswesens ist in dieser Situation eine Festlegung im Gesetz der richtige Weg.