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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2011-09-22

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-22

Wortprotokoll

Es ist zwar unschön, dass wir ein Gesetz, das erst kürzlich gutgeheissen worden ist, nämlich am 26. September 2010, bereits wieder ändern müssen, aber in diesem Fall drängt sich das wirklich auf. Es kann vorkommen, dass Versicherte trotz jahrelanger Erwerbstätigkeit die Beitragspflicht nicht erfüllen, weil sie während der vorgesehenen Frist die Stelle gewechselt haben und kurze Absenzen aufweisen oder weil sie selber nach Arbeit suchten, bevor sie sich beim RAV meldeten. Damit entsteht eine Lücke in der Beitragszeit. Dies betrifft über 55-jährige Personen und Personen mit einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent.

Um diese Lücke zu schliessen, hat die WAK-NR eine parlamentarische Initiative eingereicht. Damit soll bei der Arbeitslosenversicherung die Mindestbeitragszeit von 24 Monaten innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren auf 22 Monate [PAGE 1605] herabgesetzt werden. Wenn eine 55-jährige Person innerhalb der letzten zwei Jahre zum Beispiel einen Stellenwechsel hatte, ist es praktisch immer gegeben, dass sie nicht auf die vollen 24 Monate Beitragszeit kommt. Damit hat sie kein Anrecht auf alle 520 Taggelder.

Wohl wurden mit der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bereits zwei Massnahmen beschlossen und eingeleitet, nämlich die Förderung der Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen und Einarbeitungszuschüsse für 12 Monate statt wie vorher für 6 Monate, nebst Coaching, Berufs- und Ausbildungspraktika und Beschäftigungsprogrammen. Die SVP-Fraktion anerkennt jedoch den Handlungsbedarf und ist der Meinung, dass gerade die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, nicht bestraft werden sollen. Auch ist bekannt, dass gerade ältere Personen dazu neigen, sich zuerst selber zu helfen, und nicht daran denken, sich bei drohender Arbeitslosigkeit sofort an das RAV zu wenden. Deshalb sind wir für die Korrektur, das heisst für eine Beitragszeit von nur 22 Monaten, damit die über 55-Jährigen trotzdem 520 Tage Arbeitslosengelder beziehen können.

Die SVP-Fraktion stimmt also dem Anliegen der vorliegenden parlamentarischen Initiative zu, auch deswegen, weil eigenverantwortliches Handeln nicht bestraft werden soll und dies auch der richtige Weg ist, um die Erfahrung der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wertzuschätzen.