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preparatory:AB 153344

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-30

Wortprotokoll

Nur zwei Sätze zur Änderung, die wir bei Artikel 65 Absatz 2 beantragen, denn sie ist doch von Bedeutung: Mit einer Ergänzung werden neu auch die Entscheidungen des Akkreditierungrates über die Akkreditierung als nichtanfechtbar festgehalten. Ausschlaggebend für diese Bestimmungen ist die Sorge, dass sich unseriöse private Anbieter im Bildungsbereich auf ein jahrelanges Rechtsstreitverfahren einlassen und währenddessen mit dem Hinweis auf eine beantragte bzw. hängige Akkreditierung weiterhin Kunden in die Irre führen könnten. Das ist der Grund, weshalb wir hier diese Änderung beantragen.