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Bieri Peter · Ständerat · 2010-09-30

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-09-30

Wortprotokoll

Hier gilt es, Ihnen, Herr Gutzwiller, zu widersprechen. Sie reagieren immer relativ ungehalten, wenn wir die Verfassungsfrage stellen. Herr Bischofberger hat sie jetzt beantwortet. Ich war Präsident der Subkommission, als wir diesen neuen Verfassungsartikel 63a mit der Formulierung "Bund und Kantone" geschaffen haben. Auch bei der Volksabstimmung war es völlig klar, dass damit alle Kantone gemeint waren. Es sind alle Kantone gemeint und nicht einfach nur die Hochschulkantone. Die anderen Kantone wären mit der Version der Minderheit entmündigt, sie hätten einfach ihre Beiträge zu bezahlen und nicht mitzureden.

Die Kommission und vor allem auch die Subkommission haben den Aufgabenbereich der Plenarkonferenz in Artikel 11 eingeengt und präzisiert. Wir sind nicht weiter gegangen als bis zu denjenigen Aufgaben, die hier zu lösen sind. Wir haben keine Ausweitung vorgenommen, sondern im Gegenteil Präzisierungen gemacht, damit all das, was von den Hochschulen operativ gemacht werden muss, wirklich auch von den Hochschulkantonen gemacht werden kann.

Wenn Sie, Herr Gutzwiller, einfach kühn behaupten, das sei das Modell der Hochschulkantone, so stimmt das nicht, im Gegenteil! Herr Bürgi hat bereits Frau Chassot zitiert. Die EDK will das Modell, wie es hier vom Bundesrat aufgestellt worden ist. Seien wir ehrlich: Es ist Ihr Kanton, sprich Frau Regierungsrätin Aeppli - und das ist nicht die Mehrheit der Schweizerischen Universitätskonferenz -, die dieses Modell vertritt. Ich muss sagen: Ich habe Mühe, wenn einzelne grosse Kantone einfach möglichst alle Macht für sich beanspruchen wollen und die Entscheidungsmöglichkeiten der anderen, auch der kleinen Universitäten, minimiert werden.

Ich darf Sie an etwas erinnern: Was haben wir mit diesem Verfassungsartikel gewollt? Wozu haben das Volk mit 86 Prozent und alle Stände Ja gesagt? Dieses Ja muss sich auch in diesem Gesetz wiederfinden, sonst haben wir dort das Volk mit falschen Angaben in die Irre geführt. Es gilt hier die Verfassungslinie sauber durchzuziehen. Mit unserer feinaustarierten Arbeit bei den Artikeln 11ff. haben wir darauf geachtet, dass die Autonomie der Hochschulen und ihrer Trägerkantone gewahrt bleibt.

Für uns Nichthochschulkantone wäre eine Zustimmung zum Antrag der Minderheit ein Killerkriterium. Wir könnten diesem Gesetz so nicht mehr zustimmen, denn das wäre gegenüber der heutigen Lösung, wie wir sie im Universitätsförderungsgesetz vorfinden, ein Rückschritt.

Ich bitte Sie dringend, hier der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.