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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-30

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-30

Wortprotokoll

Ich ergänze gerne noch, vor allem im Bereich der Finanzierung, die Ausführungen meines Kollegen Didier Burkhalter, und möchte auch meinerseits der Subkommission und Ihrer WBK für die seriöse Vorbereitung herzlich danken.

Im Rahmen der neuen Organe und der neuen gemeinsamen Ziele steht effektiv auch die Koordination durch drei Koordinationsinstrumente im Vordergrund, die meines Erachtens, Herr Ständerat Gutzwiller, tatsächlich ein historischer Meilenstein sind: Es ist für mich das erste Mal, dass wir in diesem Bereich auf der Ebene der Hochschulen eine Plattform haben und eben auch das gemeinsame Ziel, minimale Finanzierungsinstrumente zu erarbeiten. Weil wir heute für die Universitäten und die Fachhochschulen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen haben, haben wir auch unterschiedliche Finanzierungsmechanismen; wir haben das in der Botschaft dargelegt.

Es wurde gesagt, in vielen Bereichen bestehe Intransparenz. Wir haben neu auch die Vergleichbarkeit der Kosten für die einzelnen Studiengänge, die bisher nur erschwert hergestellt werden konnte oder fast gar nicht vorhanden war. Mit dieser neuen Koordination, insbesondere mit der gemeinsamen Ermittlung des Finanzbedarfs, erhalten wir nicht nur Transparenz, sondern wir erhalten eben auch Aufschluss darüber, wie die Parlamente - Sie auf Stufe des Bundes, aber auch die Parlamente in den Kantonen - die Mittel bereitzustellen haben, damit unsere Hochschulen gerade im internationalen Raum kompetitiv bleiben und alle zuständigen Finanzierungsträgerschaften ihre Planung in Kenntnis der Zahlen, der Ziele und des Bedarfs weit voraus anpeilen können. Dieser Aufschluss ist sehr wertvoll.

Wie haben in diesem Gesetz drei Instrumente, die für die Koordination wesentlich sind: Das ist zum einen die Prioritätensetzung zur besseren Positionierung des Hochschulraums Schweiz im internationalen Umfeld; das ist zweitens die Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen - es wurde von Ihnen mehrfach dargelegt, dass dafür grosser Bedarf besteht -; und es ist drittens diese gemeinsame Finanzplanung, welche die Transparenz und Legitimität der eingeforderten Finanzmittel erhöht und die Abstimmung, die Koordination, der Bundesbeiträge, der interkantonalen Beiträge und der Trägerfinanzierung ermöglicht.

Zusammen mit den von der Plenarversammlung festzulegenden Referenzkosten, an deren Gesamtbetrag der Bund einen fixen Beitragssatz leistet, erhöht die gemeinsame Finanzplanung die Verlässlichkeit des Bundes, insbesondere gegenüber den Trägerkantonen. Sie alle kennen die Diskussionen, die im Rahmen der BFI-Botschaft geführt wurden, wo dem Bund immer vorgeworfen wurde, er betreibe eine Stop-and-go-Politik. Gerade mit der verlässlicheren Ermittlung des Beitrags des Bundes werden wir hier mit den Trägerkantonen der Hochschulen für Planungssicherheit sorgen.

Für mich ist aber auch wichtig, dass Sie den Meccano sehen, dass Sie also sehen, wie die Finanzplanung in Ihre künftige Arbeit, auch die Arbeit im Rahmen der BFI-Botschaft, eingebettet ist. Die Finanzplanung bildet die Schnittstelle zur BFI-Botschaft; sie stellt eine kohärente schweizerische Hochschulpolitik in Abstimmung mit der Forschungsförderung und der Innovationspolitik des Bundes sicher. Dabei steht die Grundfinanzierung der Lehre - ich möchte das betonen - an den kantonalen Universitäten und Fachhochschulen, d. h. der Gesamtbetrag der gemeinsam ermittelten Referenzkosten, im Vordergrund. Der Bund übernimmt inskünftig einen fixen Anteil des Gesamtbetrags der Referenzkosten des gesamten Hochschulraums, nämlich 20 Prozent bei den kantonalen Universitäten und 30 Prozent bei den Fachhochschulen. Weshalb dieser Unterschied? Die Fachhochschulen haben natürlich einen viel grösseren Anteil an der Lehre; deshalb ist mit den Kantonen, mit der Trägerschaft, dieser unterschiedliche Fixanteil an den Referenzkosten ermittelt worden.

Die Verteilung der in dieser Phase festgelegten Grundbeiträge des Bundes an die kantonalen Fachhochschulen und Universitäten erfolgt neu nach einheitlichen Bemessungskriterien, die eben auch leistungsorientiert sind. Das ist eine Forderung, die während vieler Jahre auch im Parlament gestellt wurde. Bei der Festlegung der Grundbeiträge des Bundes kommen also verschiedene Kriterien zur Anwendung. Das ermöglicht uns eine Mischung von aufwand- und leistungsorientierter Finanzierung. Die leistungsorientierte Finanzierung ist gerade mit Blick auf das zu nennen, was Ständerat Gutzwiller angetönt hat und was einige von Ihnen mit "Masse statt Klasse" umschrieben haben. Mit den Komponenten einer leistungsorientierten Finanzierung können Sie die Klasse betonen, die Exzellenz. Das entspricht ganz dem Willen des Bundesrates und der Trägerschaften - immer mit Blick auf die Lehre und nicht mit Blick auf die Forschung, denn dort ist es dann natürlich wieder anders. Aber eine reine Leistungsorientierung - Output-Faktoren wie Zahl von Papers, Zahl von Diplomen - ins Auge zu fassen, das erachtet der Bundesrat wiederum als gefährlich. Wir bewegen uns nämlich, ich sage es nochmals, im Bereich der Lehre, und die Zahl von Diplomabschlüssen ist nicht immer die aussagekräftigste Zahl im Hinblick auf die Qualität einer Hochschule.

Die verstärkte Finanzierungssicherheit geht aber auch mit der Stärkung der Informations- und Konsultationsrechte der Legislative - also von Ihnen - einher. Während der Phase der gemeinsamen Koordination wird der Bundesrat nach diesem Gesetz die Fachkommissionen laufend über wichtige Entwicklungen und Entscheide in der gesamtschweizerischen Hochschulpolitik informieren. Heute haben Sie das nicht. Heute haben Sie die BFI-Botschaft, und mit dieser Finanzierungsfrage ist die Aufgabe des Parlamentes weitgehend erledigt. Zudem wird die Hochschulkonferenz vor wichtigen Beschlüssen Vernehmlassungen durchführen und dabei in dieser Phase natürlich auch die zuständigen Kommissionen informieren. Dann können die Kommissionen natürlich Stellungnahmen abgeben. Überdies werden wir zuhanden der Bundesversammlung alle vier Jahre in einem Wirksamkeitsbericht offenlegen, ob diese Koordination, wie sie jetzt hier vorgeschlagen wird, die gewünschten Erwartungen erfüllt oder nicht.

Frau Ständerätin Fetz, es ist so: Wir lassen uns auf etwas Neues ein. Man hat Vorstellungen, und es ist nicht absehbar, ob sie sich wirklich alle bewahrheiten werden. Es ist ja üblich, dass jedes Gesetz optimiert wird; deshalb sagen wir nicht, dass das alles für zwanzig Jahre in Stein gemeisselt ist. Es ist ja immer so, dass man wieder justieren kann, wenn man gewisse Mängel feststellt - deshalb auch dieser Wirksamkeitsbericht, bei dem sich herausstellen kann, dass wir hier und dort etwas verändern sollten. Es ist ja in der Verfassung ausdrücklich vorgesehen, dass der Bund mehr Rechte an sich ziehen kann, falls sich das alles nicht bewerkstelligen lässt oder falls sich die Kantone, wie Sie befürchten, zehn Jahre lang streiten. Aber ich habe Vertrauen in die Kantone, und ich habe auch Vertrauen in diese neuen Organe, dass sie diese Koordinationen wollen und auch umsetzen können.

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Zum Schluss noch eine Ergänzung zur Umsetzung dieses Gesetzes: Wenn Sie eintreten und diesem Gesetz, mit welchem Inhalt auch immer, zustimmen, würden nach der Inkraftsetzung das Hochschulkonkordat und die Zusammenarbeitsvereinbarung entstehen. Dadurch würden die gemeinsamen Organe konstituiert, und diese würden dann die notwendigen Vorschriften für die Koordination und die Aufgabenteilung erlassen. Die neuen Organe, die in diesem Gesetz implizit verankert sind, erhalten also Autonomie. Daraufhin werden die Finanzierungskonkordate der Kantone angepasst und die Bemessungskriterien in einer bundesrätlichen Verordnung festgelegt. Das ist die Phase eins unmittelbar nach Inkrafttreten des HFKG.

In einer Phase zwei, die etwa von 2014 bis 2015 oder 2016 dauern würde, starten wir dann mit der eigentlichen Koordination und der gemeinsamen Ermittlung des Finanzbedarfs nach den Artikeln 36ff. Das ist also die Phase, wo es heiss wird, wo die Prioritäten und die Aufgabenteilung in den besonders kostenintensiven Bereichen beschlossen werden. Dort geht es dann auch bei den künftigen finanziellen Leistungen des Bundes um die Substanz. Ab dann sind Sie bis hin zur BFI-Botschaft, wo ja die gesamten finanziellen Leistungen des Bundes für den Hochschulraum zur Debatte stehen, sehr stark in die ganze Frage der Bundesbeteiligung involviert.

Erlauben Sie mir, noch etwas zu den Fachhochschulen zu sagen, damit ich mich nachher kürzer fassen kann. Ich glaube, auch aus Sicht der Fachhochschulen ist diese Vorlage ein Meilenstein: Sie werden mit diesem Gesetz als Hochschulen anerkannt. Herr Ständerat Maissen hat gesagt, dass sie gleichwertig, aber andersartig seien. Sie haben ein eigenes Profil, das der Bundesrat beibehalten möchte: Zulassungsbestimmungen, Praxisorientierung und Berufsqualifikation sollen weiterhin die notwendigen Differenzierungen enthalten. Das kommt, wie ich vorhin angetönt habe, nicht zuletzt im Finanzierungsbereich zum Ausdruck. Das HFKG verzichtet wie das bisherige Fachhochschulgesetz darauf, Spezifitäten einzelner Fachbereiche normativ hervorzuheben. Die Fachhochschulen werden inskünftig viel Freiheit erhalten. Sie werden - das hat Herr Ständerat Bürgi zu Recht gesagt - lernen müssen, mit dieser Freiheit umzugehen, zeigen müssen, ob sie dazu in der Lage sind, weil sie dann zum Beispiel ihre Studiengänge nicht mehr bewilligen lassen müssen. Können sie sorgsam damit umgehen, oder wird es zu einem inflationären Anstieg beim Master führen, weil das eine lukrative Sache ist?

Wir glauben, dass die Fachhochschulen ihre Praxisorientierung erhalten können, dass sie aber trotzdem in diesem Hochschulraum ihre berechtigte Rolle haben. Deshalb ist in Artikel 26 die Andersartigkeit entsprechend zum Ausdruck zu bringen. Wir werden darauf zurückkommen.

Gesamthaft glaube ich, dass mit dieser seriös erarbeiteten Vorlage der Verfassungsauftrag tatsächlich gut umgesetzt wird und dass damit gerade auch im Bereich der Finanzierung viele Fragen, die im Parlament aufkamen, wie Stipendienharmonisierung, Transparenz, kostenintensive Bereiche, tatsächlich einer guten Lösung zugeführt werden können. Deshalb bitte ich Sie natürlich ebenfalls, auf dieses Gesetz einzutreten und in der Detailberatung der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.