Fetz Anita · Ständerat · 2010-09-30
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-30
Wortprotokoll
Ich habe dieser Debatte jetzt genau zugehört und werde mir erlauben, ein paar sehr grundsätzliche Überlegungen zum vorliegenden Gesetz zu machen.
Mit seinen Doppel- und Mehrfachspurigkeiten ist das Schweizer Bildungs- und Hochschulwesen nicht nur eines der teuersten der Welt, es ist auch schwer steuerbar, und jede noch so kleine Veränderung dauert Jahre, ja Jahrzehnte. Das sollte mit dem Bildungsartikel und seinem Koordinationsauftrag für den Hochschulraum endlich der Vergangenheit angehören.
2006 gab das Volk - allerdings wissen ja alle, dass das praktisch unter Ausschluss jeder Diskussion stattfand und mit einer Stimmbeteiligung, die erschütternd war - den Auftrag, dass Bund und Kantone den Hochschulbereich gemeinsam zu steuern haben, insbesondere in den kostenintensiven Bereichen; darüber ist bis jetzt eigentlich noch kaum etwas gesagt worden. Der Supertanker - ich nenne das föderale Bildungssystem, übrigens genauso wie das Gesundheitswesen, einen föderalen Supertanker - sollte nun gemeinsame Strategien und Ziele erhalten sowie eine klare Steuerung, bei der nicht mehr viel zu viel Geld in komplexen Strukturen versickert. Das vorliegende Gesetz soll nun den Rahmen für diese gemeinsame Steuerung schaffen, mit Betonung auf Rahmen. Herausgekommen ist - nomen est omen - das sogenannte Hochschulförderungskoordinationsgesetz. Wer versteht das schon! Der vom Verfassungsauftrag erhoffte frische Wind in der Hochschullandschaft Schweiz ist meiner Meinung nach mit einem überregulierten Organisationsgesetz erstickt worden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass ich in der Kommission einen Rückweisungsantrag gestellt habe, der leider abgelehnt worden ist. Die Kommissionsberatung hat dann trotz monatelanger Vorberatung in einer Subkommission und kontroversen Debatten in der WBK darin gegipfelt, dass der Ausdruck "gemeinsame Planung" durch den Ausdruck "gemeinsame Koordination" ersetzt worden ist. Ansonsten - man muss es einfach nüchtern sehen, wie es ist - wurde einfach der Status quo neu organisiert. Die ganze Konstruktion mit einer komplizierten Zusammenarbeitsvereinbarung und einem neuen Hochschulkonkordat ist anfällig für lange, lange Umsetzungsstreitigkeiten und ist vor allem auch extrem schwerfällig bezüglich einer zukünftigen Veränderung. Verändern Sie mal Zusammenarbeitsverträge oder Konkordate mit den Kantonen; da brauchen Sie gerade nochmals fünfzehn Jahre, um eine Veränderung hinzubekommen. Auch wenn dieses Gesetz die beiden Räte überleben wird, ist die Gefahr also gross, dass nachher, analog zur Harmos-Geschichte, eine jahrelange Auseinandersetzung folgen wird.
Ich möchte auf ein paar Punkte etwas genauer eingehen. Ich mache das darum in der Eintretensdebatte etwas ausführlicher, weil ich mich in der Detailberatung dann nicht mehr melden will und - ich sage Ihnen offen - auch weil ich ein paar Anregungen zuhanden des Zweitrates mitgeben möchte, auf den ich nun grosse Hoffnungen setze.
1. Zur Steuerung: Was wird denn jetzt so gänzlich anders als heute? Ich sehe einfach, dass der föderale Status quo neu organisiert wird. Wir haben neue Gremien; man sagt, es seien weniger - ja, wenn man sie zählt, sind es weniger, aber wenn man sämtliche Unterkonferenzen bei der Hochschulkonferenz und beim Hochschulrat anschaut, bin ich nicht mehr sicher, ob es dann noch so viel weniger sind. Stellen Sie sich das Gremium Hochschulkonferenz vor, das ja massgeblich entscheiden wird: Es besteht aus Vertretern von 26 Kantonen und einem Bundesrat. Eigentlich ist das eine zweite EDK plus Bundesrat mit Vetorecht; mehr ist es nicht. Die alte EDK bleibt erhalten. Wir haben ein neues Gremium, das praktisch das genaue Abbild der alten EDK ist. Glauben Sie, dass diese Vollversammlung aller Kantone bezüglich kostenintensiver Fächer schnellere Entscheide zustande bringt, als es beispielsweise die GDK im Bereich der Spitzenmedizin seit zehn Jahren zu tun versucht? Ich glaube das nicht. Für kostenintensive Bereiche ist der Verfassungsauftrag relevant. Dort brauchen wir riesige Synergieeffekte. Dort werden die grossen Auseinandersetzungen um die Königreiche geführt, um die Frage, wer wo was zu sagen hat. Wenn Sie dies alles einfach quasi in eine zweite EDK überführen, werden diese Auseinandersetzungen erstens nicht weniger an der Zahl, und zweitens werden sie auch nicht schneller beigelegt.
Hinzu kommt für mich noch: Ein Gremium mit 27 gleichberechtigten Mitgliedern, die naturgemäss alle ihre unterschiedlichen finanziellen, politischen und regionalen Interessen einbringen werden, kann nicht effizient sein. 27 Kapitäne steuern einen Supertanker nicht besser. Die Gefahr ist gross, dass bei diesem Vollversammlungsprinzip niemand die Verantwortung für etwas hat, weil immer alle für alles verantwortlich sind. Und da der Bund nur marginal vertreten ist, kann auch er keine Dynamik auslösen; er kann [PAGE 975] allenfalls Vorschläge machen, er kann allenfalls mit seinem Vetorecht etwas verhindern - aber das Verhindern ist eigentlich ein defensives und nicht ein offensives Führungsinstrument.
Dann kommt noch hinzu, dass das Gesetz ja nur für einen Teil der Hochschulen gilt, nämlich für die kantonalen Universitäten und für die Fachhochschulen. Die ETH sind ausgeklinkt - man kann, wenn man sich, wie ich, für einen starken Forschungsplatz Schweiz einsetzt, im Prinzip sagen: zum Glück. Zum Glück sind diese ausgeklinkt, dann können wenigstens sie sich international positionieren. Auch die 16 pädagogischen Hochschulen bleiben aussen vor. Das heisst, dass mit diesen auch noch koordiniert werden muss, wenn wir den Hochschulraum Schweiz gesamthaft koordinieren wollen.
Sie hören es aus meiner Beurteilung: Ich anerkenne das Bemühen der Autoren dieses doch hochkomplexen Steuerungsinstrumentes, dass sie sozusagen die Quadratur des Kreises wollten, bringt man doch Bund und Kantone sehr schwer zusammen. Sie ist aber aus meiner Sicht nicht gelungen oder besser gesagt: Der Mehrwert ist marginal. Die Vielfalt der Gremien ist nur äusserlich reduziert worden. Nicht einmal die Minimalforderung, die Zuständigkeit für alle Hochschulen in einem bundesrätlichen Departement zu integrieren, haben wir in einer verbindlichen Form. Sie haben es letzte Woche in der Fragestunde mitbekommen, dass man in Aussicht gestellt hat, dass das auf 2012 geschehen kann, also nach den Wahlen. Herr Kollege Bürgi, Sie sind mein Zeuge: Ich habe immer gesagt, dass ich keinem Gesetz zustimmen werde, bevor dieses Bildungsdepartement stehe. Es wird ansonsten nie kommen. Es fällt mir umso leichter, diesem Gesetz nicht zuzustimmen, als ich es erst noch nicht für sehr effizient halte.
2. Zur Finanzierung: Ich weiss nicht, wer von Ihnen das genau angeschaut hat. Die Grundlage ist ja ein Finanzierungsbericht und eine relativ ausführliche Darstellung, wie das ganze Finanzierungsmeccano neu organisiert sein soll. Voraussetzung ist aber, dass wir die Finanzflüsse kennen; diese sind bis heute total undurchsichtig, und wir können auch die Konsequenzen noch nicht abschätzen. Das ist bis heute nicht gelungen, obwohl es eine Voraussetzung für die Umsetzung dieses Gesetzes ist, dass die Finanzflüsse transparent dargestellt werden. Alle, sowohl die Kantone, der Bund als auch die Hochschulen, müssen ihre Kostenrechnungen öffnen. Tja, auf diesen Tag warte ich noch; ich bin nicht sehr optimistisch, dass das in einer relativ vernünftigen Zeit passiert. Das ist aber eine Voraussetzung für die Finanzierung. Wir installieren im Moment ein Meccano, das heisst, wir sagen, wie die Grundbeiträge zusammengesetzt werden, wie die Referenzkosten ausgewiesen werden müssen, welchen Anteil an den Referenzkosten die Lehre und die Forschung haben. Aber wir haben keine Ahnung, auf welchen Finanzflüssen das basiert. Das heisst, wir legiferieren im Finanziellen in Richtung Blackbox, anders kann man das nicht nennen.
Wir haben ja in der Kommission von den beiden Bundesämtern einen Überblick über die Finanzflüsse verlangt. Bekommen haben wir ein Organigramm, das den Mechanismus aufzeigt; den haben wir gekannt. Dazu kam die Aussage - die ich natürlich verstehen kann -: Bevor nicht alle ihre Kostenrechnungen geöffnet haben, kann niemand sagen, wie sich die Finanzflüsse verändern - also Blackbox.
Zu den Referenzkosten haben sich einige Vorredner auch schon geäussert; ich möchte Sie einfach auf etwas aus meiner Sicht ganz Schwieriges hinweisen: In Artikel 51 können Sie nachlesen, welche Indikatoren für die Referenzkosten gelten. Es sind alles quantitative Indikatoren. Es ist die Anzahl Studierende, es ist die Anzahl Abschlüsse, es ist die durchschnittliche Studiendauer; das tönt halt schon sehr nach Masse, nicht nach Klasse. Gut, es ist alles noch veränderbar, auch auf Verordnungsebene, aber hier ist etwas angelegt, das mir nicht gefällt.
3. Zu den Grundbeiträgen: Die grosse Errungenschaft dieses Gesetzes wird ja den Kantonen so verkauft, dass die Grundbeiträge nun endlich gebunden seien: 20 Prozent für die kantonalen Universitäten, 30 Prozent für die Fachhochschulen. Sie wissen ja, dass letztendlich das Parlament die definitive Budgetkompetenz hat. Wenn wir zum Beispiel im Dezember dann wieder kleinere Sparübungen im BFI-Bereich machen - im Jahr 2012 werden es grössere sein -, wird mit dieser Bindung überhaupt nicht verhindert, dass auch Grundbeiträge gekürzt werden können, ausser das Parlament lässt es nicht zu. Ich bin gespannt, wie das dann aussehen wird.
Sie merken es: Ich finde, dass das HFKG zwar gut gemeint, aber leider eher ein bürokratisches Organisationsgesetz ist, das vor allem den Entscheidungsmechanismus definiert, aber kaum etwas zur Strategie, zu den Inhalten, zu den zukünftigen Herausforderungen sagt. Ich bin der Meinung, dass es gegenüber heute letztlich keinen Mehrwert bringt. Es ist einfach ein neuer Schlauch für den alten Wein. Zum Glück ist unser alter Wein, das bisherige Bildungs- und Hochschulwesen, immer noch sehr gut. Aber - und das wird leider in der föderalistischen Sichtweise vollkommen übersehen - es ist sehr schwierig, so zukunftsfähig zu bleiben.
Natürlich haben diese komplexen Strukturen unterdessen unser Bildungs- und Forschungssystem immer noch an der Spitze gehalten. Aber beobachten Sie, was im Umfeld passiert. Das hat sich gewaltig geändert. Neue Player sind auf der internationalen Bildungs- und Forschungsbühne aufgetreten. Ich nenne nur Brasilien, Argentinien, China und Indien, also riesige Volkswirtschaften, die mit nur einem Bruchteil ihrer Ressourcen Spitzeninstitutionen auf die grüne Wiese stellen und uns ganz gewaltig konkurrenzieren auf einem Gebiet, das für die Schweiz matchentscheidend ist, nämlich Bildung und Forschung. Wir verpflichten uns einem sehr breit ausgelegten Hochschulwesen in einem ganz kleinen Land. Ich glaube nicht, dass das für die Zukunft die richtige Richtung ist.
Wie gesagt hoffe ich auf den Zweitrat, darauf, dass er dieses bürokratisch überladene Gesetz nochmals grundsätzlich hinterfragt - es ist meiner Meinung nach relativ einfach umbaubar - und dass er es auf das absolut Nötige redimensioniert, sodass die Bildungs- und Forschungsakteure die nächsten Jahre nicht mit administrativem Aufwand verbringen müssen, sondern sich wirklich auf die Inhalte, auf die Lehre und die Forschung in einer sehr kompetitiven Welt, konzentrieren können.