Noser Ruedi · Nationalrat · 2012-09-12
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf hat vorhin noch auf die Materialien verwiesen. Ich möchte das auch nochmals tun, da hier in der Diskussion gegenseitige Vorwürfe erhoben werden. Wenn Sie in der Botschaft die Seiten 6030ff. anschauen, dann kommen Sie durchaus zum Schluss, dass andere Länder unter Umständen grössere Probleme hätten, hier steuerkonform zu sein.
Ich gestatte mir, aus der Botschaft zu zitieren, dass zum Beispiel in England im Jahr 2008/09 ganze 123 000 Personen pauschalbesteuert waren. Wir sprechen in der Schweiz von [PAGE 1366] etwa 5000 Personen. Es gab in England einen Steuerertrag von 6 Milliarden Pfund, was, wie ich schätze, damals ungefähr 9 bis 10 Milliarden Franken waren. Wir sprechen bei uns von einem Steuerertrag von ungefähr 600 Millionen Franken. Es gibt also durchaus andere Länder, die ihre Hausaufgaben noch machen sollten.
Wenn es so wäre, dass diese Änderung hier ein Tropfen auf den heissen Stein wäre, dann könnte man nicht davon ausgehen, dass 80 Prozent der Schweizer Pauschalbesteuerten von dieser Änderung direkt betroffen sind. Ich glaube, diese Änderung wird in den Kantonen einiges auslösen. Übrigens, wenn 80 Prozent davon betroffen sind, können es auch nicht nur superreiche griechische Reeder und Oligarchen aus Russland sein, die da betroffen sind; es gibt noch einige andere.
Nun möchte ich mich aber noch ganz kurz zu den Einzelanträgen äussern. In der Kommission gab es immer Diskussionen über die Höhe. Soll man 400 000 Franken nehmen oder höhere Beträge? Sie können das auch im Amtlichen Bulletin des Ständerates nachlesen: Es gab keinen Antrag, keine Diskussion, dass man 400 000 Franken oder tiefere Beträge nehmen soll. Die beiden Einzelanträge von Siebenthal und Wandfluh liegen, von der Kommissionsdiskussion her betrachtet, etwas quer in der Landschaft. Ich würde mir sogar gestatten zu sagen: Wenn man diesen beiden Anträgen folgen würde, würde man gegenüber den Kantonen Wortbruch begehen. Das ist ja ein Geschäft, das der Bundesrat zusammen mit den Kantonen aufgegleist hat, und die Kantone wollten, dass man 400 000 Franken nimmt. Beim Steuerharmonisierungsgesetz sind die Kantone ja dann frei zu machen, was sie wollen. Es gibt auch Kantone, die bereits höhere Beträge gesetzt haben.
Ich denke, im Sinne eines fairen Prozesses kann man die beiden Einzelanträge nicht unterstützen; folgen Sie hier der Kommissionsmehrheit.