preparatory:AB 153545
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Die Pauschalbesteuerung ist ein krasser Verstoss gegen die Steuergerechtigkeit. Was sind die zwei wesentlichen Prinzipien eines gerechten Steuersystems? Es ist zum Ersten die Gleichbehandlung, und es ist zum Zweiten die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Nehmen wir den ersten Punkt, die Gleichbehandlung: Von einer solchen Pauschalbesteuerung können nur Ausländerinnen und Ausländer profitieren. Wer schon länger in der Schweiz ist und in der gleichen finanziellen Lage ist wie diese Zugezogenen, kann nicht von diesem Privileg profitieren. Das hat den Kanton St. Gallen dazu gebracht, eine Standesinitiative einzureichen (08.309), die die Abschaffung dieser Pauschalbesteuerung verlangte, allerdings mit dem Fokus auf der Gleichstellung der Schweizerinnen gegenüber den Ausländern und nicht umgekehrt. Obwohl wir hier drin jene Initiative leider abgelehnt haben, ist sie meines Erachtens ein deutliches Zeichen dafür, dass das Unbehagen bis weit in bürgerliche Kreise hinein - die Idee kam im Kanton St. Gallen nämlich von der CVP - vorhanden ist. Von Gleichbehandlung kann bei dieser Art der Besteuerung keine Rede sein.
Zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Wenn Sie eine Pauschalbesteuerung beantragen, geht es wahrscheinlich darum, dass Sie dann weniger Steuern zahlen müssen, als wenn Sie ordentlich besteuert würden; anders ist das nicht zu erklären. Es gibt beim zweiten hier zu behandelnden Geschäft unter der Nummer 11.043 diese Idee, die von den Kantonen gekommen ist, dass man zumindest die Anforderungen erhöht, die jemand erfüllen muss, um zu diesem Privileg zu kommen. Das bedeutet doch umgekehrt, dass die Pauschalbesteuerten bisher eklatant - eklatant! - zu wenig Steuern bezahlt haben. Wenn man plötzlich sagen kann, der Anspruch müsse viel grösser sein, dann ist klar, dass diese Personen seit Jahren viel zu wenig Steuern bezahlt haben bzw. nicht so, dass es ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprochen hätte.
Man hat mir zu Beginn der Diskussion, die schon etwa zehn Jahre lang läuft, gesagt: Ja, man solle sich nicht so anstellen, wenn jetzt der ins Alter gekommene kleine deutsche Klempnermeister in die Schweiz komme, weil er hier vielleicht etwas weniger Steuern zahlen müsse. Nun soll man mir aber nicht mehr mit dem Klempnermeister kommen, in der Botschaft lese ich nämlich Folgendes: "Die Aufwandbesteuerung bleibt damit ein Instrument zur Stärkung der Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb um vermögende und international sehr mobile Haushalte." Darum geht es doch! Es geht nicht um den kleinen Schuhmacher mit "h" oder um den kleinen Metzgermeister. Es geht um die ganz Reichen. Dass man für sie in der Schweiz Privilegien bereithält, die Schweizerinnen und Schweizer nicht haben, das ist unerträglich.
Es gibt verschiedene Argumente für dieses Privileg. Sie haben Unterlagen von acht Kantonen erhalten, die gewisse Argumente für die Pauschalbesteuerung ins Feld führen: Steuerausfälle etwa. Von den Pauschalbesteuerten müssen aber nur wenige dableiben, wenn sie ordentlich besteuert werden, und sie bezahlen dann gleich viel Steuern wie die Pauschalbesteuerten zusammen. Ein Ärger ist es, wenn Pauschalbesteuerte zum Beispiel vom Kanton Zürich in einen anderen Kanton zügeln, um dort wieder zu profitieren. In meinem Kanton zum Beispiel führt das jetzt schon zu Problemen bei den Immobilien: Man weicht vom Kanton Zürich auf den Kanton St. Gallen aus, und dort werden die Immobilien teurer, weil man sich ja mehr leisten kann, wenn man weniger Steuern bezahlen muss.
Auch das Argument des Föderalismus wird ins Feld geführt. Ja, wenn von den Finanzdirektoren verlangt wird, dass man jetzt eine einheitliche Regelung trifft, die Pauschalbesteuerung aber nicht abschafft, dann ist das doch das genaue Gegenteil davon. Ich begrüsse es, dass man jetzt endlich dafür sorgen will, dass in der ganzen Schweiz die Spiesse gleich lang sind. Wenn man aber mit dem Argument des Föderalismus kommt, ist das völlig falsch. Sie werden ja nachher das Gesetz beraten und vermutlich diese Verschärfungen mittragen, die von den Kantonen kommen - das passt ja dann überhaupt nicht zusammen. Das Argument des Föderalismus ist also völlig falsch.
Zum Schluss noch zum Argument der wirtschaftlichen Auswirkungen: Ich lese in den Unterlagen, dass diese Pauschalbesteuerten im Durchschnitt 20 000 Franken pro Monat für Konsum ausgeben. Anders sind die Rechnungen in den Unterlagen nicht zu verstehen. 20 000 Franken pro Monat für Konsum, das scheint mir doch noch ziemlich happig. Es wird auch gesagt, jede und jeder der hinzukommenden Pauschalbesteuerten kaufe im Durchschnitt Immobilien für 2,3 Millionen Franken. Daraus errechnet man, dass sie einen Gärtner brauchen, eine Hausangestellte, sehr viel Personal jedenfalls. Sie schaffen insgesamt ja, man höre und staune, 22 497 Arbeitsplätze. Dass man das noch auf den einzelnen Arbeitsplatz heruntergebrochen hat, zeigt, dass man die Leute mit Zahlen erschlagen will. Wer sagt, es seien 22 497 Arbeitsplätze, der ficht mit einem ganz schwachen Argument.
Ich möchte Sie im Sinne der Steuergerechtigkeit bitten, mit diesem Privileg abzufahren, es zu beseitigen und der Steuergerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen.