Noser Ruedi · Nationalrat · 2012-09-12
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Nach dem Aufwand pauschal zu besteuern ist ein vereinfachtes Veranlagungsverfahren für ausländische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, hier aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Gestatten Sie mir zuerst die Erwähnung einiger Zahlen; Sie finden diese auch auf Seite 6026 der Botschaft.
2010 wurden etwa 5450 Personen nach dem Aufwand besteuert. Neben der Schweiz kennen auch andere Staaten die Besteuerung nach dem Aufwand, z. B. Grossbritannien, Holland, Belgien, Luxemburg, Österreich und Liechtenstein. Die Aufzählung ist nicht vollständig, es gibt noch mehr Staaten. Die generierten Steuereinnahmen betrugen 2010 schätzungsweise etwa 660 Millionen Franken. Laut der Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung gibt es etwa 22 000 Menschen, die direkt oder indirekt aufgrund dieser Pauschalbesteuerten einen Arbeitsplatz haben. Die Pauschalbesteuerung ist ein Teil der Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb. Der volkswirtschaftliche Nutzen durch die Steuereinnahmen, Investitionen und Arbeitsplätze ist eigentlich sehr hoch.
Die Kommission hat darüber diskutiert, ob die Besteuerung nach dem Aufwand abgeschafft werden soll, wie das die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer 11.452 verlangt, oder ob man auf die Anliegen der Kantone eintreten soll. Die Kantone haben uns einen Brief geschrieben, worin steht, dass sie die Anforderungen an die Pauschalbesteuerung koordinieren wollen und erstens national höhere Anforderungen wollen und zweitens sich in einem Konkordat auf Anforderungen einigen werden. Die Kommission hat entschieden, auf die Anliegen der Kantone und auf das Anliegen des Bundesrates einzutreten und der parlamentarischen Initiative zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung keine Folge zu geben. Wichtig für diesen Entscheid waren einerseits diese Zahlen, andererseits der volkswirtschaftliche Nutzen und nicht zuletzt natürlich auch der Föderalismus, weil die Kantone - ich persönlich komme aus einem solchen Kanton - selbst das Recht haben zu entscheiden, ob sie die Pauschalbesteuerung aufrechterhalten wollen oder nicht. Meines Wissens findet am nächsten Wochenende auch im Kanton Bern eine Abstimmung dazu statt. Wenn man den höheren Anforderungen folgt, die uns der Bundesrat in seiner Botschaft vorgelegt hat, kann man davon ausgehen, dass ungefähr 80 Prozent der heutigen Pauschalbesteuerten höhere Steuern bezahlen müssen, als sie nach altem Regime bezahlen mussten.
Wir sind Zweitrat, der Ständerat ist auf die Vorlage eingetreten und hat sie praktisch gemäss Bundesrat übernommen. Die Beratungen in der Kommission haben ergeben, dass Ihre Kommission sich mehrheitlich dem Ständerat anschliesst. Die Reform der Besteuerung nach dem Aufwand war in der Kommission unbestritten. Es war, glaube ich, klar, nicht zuletzt nach einigen Volksentscheiden, dass es wichtig ist, dass es hier höhere Anforderungen gibt, die man erfüllen muss, als das, was früher zum Teil in gewissen Kantonen gegolten hat, wenn man dieses Steuersystem über längere Frist am Leben erhalten will.
Die Revision, wie wir sie jetzt gemacht haben, tangiert den Föderalismus nicht. Darum wird sie auch von allen Kantonen unterstützt. Wir geben vor, dass der Bund klare Richtlinien hat, die erhöht sind, und nachher können sich die Kantone auf eigene Richtlinien einigen. Es ist zum Beispiel so, dass wir eine Mindestbemessungsgrundlage von 400 000 Franken definiert haben. Es gibt Kantone, die diesbezüglich tiefer liegen, es gibt auch Kantone, die höher liegen. Meines Wissens hat der Kanton Luzern in einer Volksabstimmung 600 000 Franken beschlossen. Die Kantone sind frei, hier die Minima und Maxima festzulegen. Es wäre sicher gut, wenn sich die Kantone dann auf ein Minimum, das gelten würde, einigen würden.
Aus diesem Grund beantragen wir von der Kommission Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.
Jetzt zu den Anträgen der Kommission, damit ich es nachher etwas einfacher machen kann: Die Abschaffung der Aufwandbesteuerung wurde mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 [PAGE 1354] Enthaltung abgelehnt. Eine weitere Verschärfung der Aufwandbesteuerung wurde mit dem gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt. Ich denke, das reicht im Moment als Einleitung.