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Maier Thomas · Nationalrat · 2012-09-12

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Wir behandeln heute rein formell nur die letzte Differenz zum Ständerat bei der Änderung des Amtshilfegesetzes. So einfach ist es aber nicht. Faktisch geht es um die sehr wichtige Frage, ob wir in Zukunft sogenannte Gruppenanfragen zulassen wollen oder nicht.

Die Grünliberalen haben grundsätzlich keine Freude an diesen Gruppenanfragen. Es war aber schon seit Längerem absehbar, dass diese nicht mehr zu verhindern sind. Fakt ist, dass die OECD per Juli 2012 neu Gruppenanfragen in ihren Standard aufgenommen hat. Wollen wir OECD-konform bleiben, bleibt uns nichts anderes übrig, als diesen Standard zu übernehmen. Wir Grünliberalen sind dies zähneknirschend bereit zu tun. Allerdings stellen sich in diesem Zusammenhang diverse Fragen, die unserer Meinung nach immer noch nicht abschliessend und sauber beantwortet sind. So haben wir in der Kommissionsberatung vom Bundesrat gehört, dass diese Gruppenanfragen gemäss Standard mit der einfachen Streichung der beiden Wörter "im Einzelfall" möglich seien und legiferiert sind. Ich habe allerdings mehr als nur grosse Zweifel, ob dem wirklich so ist.

Fakt ist, dass diverse Berichte und Inputs zeigen, dass diese Gruppenanfragen genauso sauber und detailliert legiferiert werden müssten wie eben neue Einzelanfragen. Dazu müssten wir allerdings viele weitere Artikel des Gesetzes wieder aufgreifen und neu beraten. Dies ist seriös betrachtet in der kurzen Zeit - das Gesetz soll per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden - schlicht nicht möglich. Konzeptionell sehen wir Grünliberalen grosse Mängel und haben langsam, aber sicher auch genug von diesem ewigen Zeitdruck.

Weiter stellt sich die Frage, welche Doppelbesteuerungsabkommen denn konform sind mit dem Gesetz und welche nicht. Offenbar gibt es Abkommen, die so formuliert sind, dass Gruppenanfragen möglich sind; ältere schliessen diese aus. Was gilt für Staaten, mit denen wir kein Abkommen haben? Wie sieht es aus mit dem Gegenrecht? Dürfen wir umgekehrt auch Gruppenanfragen stellen? Wollen wir dies überhaupt? Wie sieht es aus mit der Verhinderung von "fishing expeditions"? Im Sinne eines lösungsorientierten Vorgehens stimmen wir hier der Version des Ständerates zu und hoffen und beten, der Bundesrat erhalte Recht und die Gruppenanfragen seien auf diese Weise sauber geregelt.

Einen Grundsatz möchte ich noch festhalten: Wir wehren uns dagegen, dass in Zukunft automatisch OECD-Anpassungen übernommen werden. Im Moment sind diese Gruppenanfragen von der OECD ziemlich rudimentär geregelt. Dies kann sich aber, wie wir aus Erfahrung wissen, rasch ändern. Faktisch übernehmen wir jetzt mit dieser Legiferierung auch automatisch neue Regeln der OECD. Dies macht uns definitiv keine Freude und kommt bei anderen Themen klar nicht infrage.

Noch zwei, drei Worte zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung: Es wurde und wird ja intensiv diskutiert, ob wir dem Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland zum Durchbruch verhelfen können, wenn wir diese Regelung gemäss OECD-Beschluss in Kraft setzen. Juristisch ist dies offenbar möglich, trotzdem wird, wenn wir das tun, die Rechtssicherheit geritzt. Offenbar will die Bundesrätin diese Regelung per 1. Januar 2013 in Kraft setzen. Wenn es wirklich hilft, sind die Grünliberalen bereit, auch eine frühere Inkraftsetzung zu prüfen. Wir überlassen die Einschätzung dieser Frage der Regierung, wir konnten formell ja auch nicht darüber entscheiden. Wir erwarten aber, dass die Regierung alles unternimmt, um das fertig verhandelte Steuerabkommen mit Deutschland unter Dach und Fach zu bringen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Variante der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und damit dem Ständerat zu folgen.