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Pelli Fulvio · Nationalrat · 2012-09-12

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion kann den Antrag der Minderheit nicht unterstützen, obwohl dieser Antrag in der Kommission von einem Vertreter der FDP-Liberalen Fraktion gestellt wurde. Sie kann ihn nicht unterstützen, weil sie - nachdem am 18. Juli 2012 etwas Wichtiges passiert ist - überzeugt ist, dass sich die Schweiz eine solche [PAGE 1348] Provokation gegenüber OECD-Ländern, G-20-Ländern, nicht leisten kann. In unserem internen Verfahrensgesetz einen Begriff beizubehalten, welcher der Praxisanpassung der OECD-Länder widerspricht, ist kontraproduktiv.

Die Meinung der FDP-Liberalen Fraktion, wie jetzt das Problem der Gruppenanfragen gelöst werden muss, ist ganz anders als einige Meinungen, die hier vertreten werden. Wir sprechen über Artikel 26 des Musterabkommens der OECD. Das ist ein Musterabkommen für die Doppelbesteuerungsabkommen, ein Musterabkommen, das dazu dient, diese Doppelbesteuerungsabkommen anzupassen. Genau das haben wir gemacht, als wir aufgrund der Entscheide des Bundesrates beschlossen haben, dass bei Steuerhinterziehung auch Amtshilfe geleistet wird, und alle Doppelbesteuerungsabkommen im Sinne dieser neuen Regelung angepasst haben.

Jetzt müssen wir aufgrund der neuen Praxis zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens alle Doppelbesteuerungsabkommen anpassen, bevor die Schweiz und insbesondere die Schweizer Gerichte den Gruppenanfragen Folge leisten. Der Bundesrat scheint eine andere Meinung zu haben - gewisse Parlamentarier auch. Erinnern Sie sich, dass wir schon einmal an die Möglichkeit geglaubt haben, die Gerichte überzeugen zu können, das zu tun, was wir wollen, ohne Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen? Die Gerichte haben Nein gesagt, und dann haben wir sechs Monate gearbeitet, um den Fehler zu korrigieren. Ich bitte den Bundesrat, jetzt die richtige Praxis aufzunehmen und alle Doppelbesteuerungsabkommen anzupassen und mit einer Regelung der Fragen zu versehen, was eine Gruppenanfrage ist, was "Gruppe" bedeutet, wie der ersuchende Staat handeln muss, um bei einer Gruppenanfrage tatsächlich eine Antwort zu bekommen. Das alles muss in den Doppelbesteuerungsabkommen geregelt werden.

Es ist eine pure Illusion zu glauben, dass das Steueramtshilfegesetz, das wir heute behandeln, genügend ist, um Gruppenanfragen rechtlich verbindlich zu machen. In diesem Gesetz gibt es kein Wort über Gruppenanfragen. Wir haben schon in einer früheren Diskussion "im Einzelfall" gestrichen, aber "im Einzelfall" war nie im Gesetz, das war nur in einem Entwurf des Gesetzes. Wenn Sie das Steueramtshilfegesetz lesen, sehen Sie, dass Gruppenanfragen nirgends erscheinen, denn das Amtshilfegesetz wurde aufgrund der Überzeugung von früher gemacht, wir könnten ohne Gruppenanfragen weitergehen.

Wir haben Zeit. Die Verpflichtungen, welche die Schweiz auf sich genommen hat, mit der Anerkennung der neuen Standardpraxis, zwingen uns nicht, innerhalb von zwei Monaten alles in der Schweiz zu regeln. Wir sind verpflichtet, jetzt alle Doppelbesteuerungsabkommen in Ordnung zu bringen. Das verlangen wir vom Bundesrat. Wenn der Bundesrat anders handeln wird, wird er von den Gerichten zurückgepfiffen, wie das schon einmal passiert ist. Ich bitte die Frau Bundespräsidentin, diesen Fehler nicht noch einmal zu machen.