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Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-09-12

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Wir Grünen kritisierten bei der ersten Beratung des Steueramtshilfegesetzes, dass der Entwurf die Ungleichbehandlung von Ländern hinnimmt bzw. festschreibt. Damit waren und sind wir nicht einverstanden. Der Ständerat hat im Steueramtshilfegesetz die Türe für die Zulassung von Gruppenanfragen geöffnet. Damit würde der OECD-Standard verbindlich und die Vorzugsstellung, die die USA vis-à-vis der Schweiz in einem separaten Abkommen durchgesetzt haben, wenigstens im OECD-Rahmen aufgehoben.

Die OECD hat in der Zwischenzeit Artikel 26 des Musterabkommens neu kommentiert. Neu gehören Gruppenanfragen aufgrund von Verhaltensmustern zum Standard. Der Beschluss des Ständerates war und ist daher richtig. Denn seit dem 18. Juli dieses Jahres sind die neuen Standards für die Mitgliedländer verbindlich. Tatsache bleibt aber, dass die Ungleichbehandlung von Ländern, die nicht der OECD angehören, weitergeführt wird.

Zu jenen, denen die Errungenschaften der OECD nicht wirklich zugutekommen, gehören leider auch die Kantone, weil im Inland die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufrechterhalten wird. Das führt zur absurden Situation, dass ein schweizerischer Steuerbeamter auf Ersuchen aus dem Ausland Auskünfte über Steuerhinterziehungen einholt, diese werden ins Ausland geliefert, im inländischen Verfahren aber dürfen die Ergebnisse nicht verwendet werden. Das ist auch den kantonalen Finanzdirektoren ein Dorn im Auge. Wir Grünen fordern, dass diese Ungleichheiten schleunigst aufgehoben werden.

Dass auch die Schweiz in der OECD den Änderungen zugestimmt hat, begrüssen wir Grünen. Wir halten uns dabei immer auch vor Augen, wem es nützte, wenn sich die Schweiz den Neuerungen widersetzen würde - den Steuerhinterziehern nämlich. Mit eine Rolle spielt auch, dass bei einem renitenten Verhalten der Schweiz mit der Wiederaufnahme auf graue oder schwarze Listen zu rechnen wäre. Das erspart sich unser Land mit Vorteil.

Vieles deutet darauf hin, dass die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs der Steuerbehörden eine Frage der Zeit ist. Die Schweizer Banken müssten dann sicher nicht als Steuereintreiber agieren. Wir Grünen erwarten, dass sich der Bundesrat in diese Richtung vorbereitet. Leider beantragt er unser Postulat (12.3420), mit dem wir einen entsprechenden Bericht verlangen, zur Ablehnung. Die Schweiz stellt sich dieser Aufgabe mit Vorteil proaktiv, statt mühsam verteidigen zu wollen, was letztlich doch aufgegeben werden muss.

Das Finanzdepartement hat der vorberatenden Kommission eine schriftliche Stellungnahme zur Klärung des Begriffs der Gruppenanfragen - im Unterschied zu "fishing expeditions" - zukommen lassen. Wir Grünen sind mit den Darlegungen zufrieden. In diesem Sinne beantragen wir, bei Artikel 4 dem Ständerat zu folgen und den für die Schweiz verbindlichen OECD-Standard im Gesetz zu verankern. Das erfolgt, wenn der Passus "im Einzelfall" gestrichen wird.

Wenn Gruppenersuchen möglich sind, stellt sich die Frage des Zeitpunkts, ab dem solche gestellt werden können. Wir Grünen halten dafür, den Zeitpunkt so zu wählen, dass Steuerflüchtlinge möglichst erfasst werden können und dass die Lösung rechtsstaatlich korrekt ist. Die Kompetenz, den Zeitpunkt festzulegen, liegt beim Bundesrat. Wir Grünen gehen davon aus, der Bundesrat verbessere die Akzeptanz der Abkommen umso mehr, je besser die Schlupflöcher zum Abschleichen gestopft werden.

Zusammengefasst: Der Beschluss des Ständerates geht in die richtige Richtung. Er ermöglicht die Übernahme des OECD-Standards und korrigiert den Status quo insofern, als im neuen Rahmen plus/minus die Gleichbehandlung der Mitgliedländer eingeführt wird. Das hilft auch dem Image der Schweiz in der internationalen Staatengemeinschaft. Es bleibt aber noch viel zu tun.

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