Jans Beat · Nationalrat · 2013-12-11
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-11
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, der parlamentarischen Initiative Müller Leo keine Folge zu geben.
Zunächst möchte ich aber meinen Vorrednern ein paar Worte widmen: Herr Ritter, Sie haben gesagt, dass Sie dieser Initiative Folge geben möchten, weil Sie eine Gesamtschau und eine Übersicht erhalten wollen. Das ist aber nicht der Inhalt dieser Initiative, so haben wir sie in der Kommission nicht diskutiert. Diese Initiative hat ein klares Ziel: Sie möchte den Kantonen vorschreiben, dass sie künftig mit dem monistischen System besteuern sollen; das lehnt die Mehrheit der Kommission klar ab. Wenn Sie etwas anderes wollen, müssen Sie meines Erachtens eigentlich einen anderen Vorstoss einreichen.
Dann noch etwas zu Herrn Müller: Sie sagen, die Besteuerung sei für den Einzelnen nicht mehr überblickbar und mit dieser Initiative würde es dann einfacher. Das stimmt natürlich nicht, die Besteuerung ist in jedem Fall - egal, wie Sie hier stimmen - für den Einzelnen klar. Es gibt ein klares System, wie besteuert wird. Das Einzige, was Sie mit dieser Initiative erreichen, ist, dass in gewissen Kantonen dann ein anderes System angewendet wird. Für den Einzelnen ist das deshalb noch lange nicht einfacher. Im Gesamten gibt es vielleicht weniger kantonale Möglichkeiten, aber der Einzelne steht dann immer noch in einer bestimmten Situation, einfach einer anderen - und diese beurteilt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben als eindeutig nachteilig.
Zunächst einmal ist aus unserer Sicht kein Handlungsbedarf zu erkennen. Der Initiant erhofft sich eine Vereinfachung des Steuersystems. Es gibt Amtsdirektoren beim Bund, aber auch Finanzdirektoren von verschiedenen Kantonen, die sagen: Nein, nein, nein, der Wechsel zum monistischen System macht die ganze Sache komplizierter.
Es gibt Auswirkungen beim Bund und Auswirkungen bei den Kantonen, wenn Sie dieser parlamentarischen Initiative zustimmen.
Beim Bund hätte es erstens einmal erhebliche Steuerausfälle zur Folge. Bei der direkten Bundessteuer wären dann nämlich Wertzuwachsgewinne im Geschäftsvermögen neu steuerfrei. Leider ist niemand in der Lage, die Mindereinnahmen zu beziffern, denn heute sind diese Gewinne Teil des steuerbaren Gewinns und werden nicht separat ausgewiesen. Es ist deshalb nicht das Hohelied auf die Einnahmen, das wir singen, Herr Müller. Es kann einfach niemand seriös abklären, wie hoch diese Ausfälle wären. Es gibt Finanzdirektoren, die sagen, sie wären erheblich, es könnte grosse Folgen haben. Wer würde entlastet? Es würden Menschen entlastet, die Gewinne auf Grundstücken machen, und das sind wahrscheinlich die Letzten, die es jetzt im Moment wirklich nötig haben.
Zweitens: Auf kantonaler Ebene wäre die Folge eben, dass eine grosse Anzahl der Kantone ihre Steuerpraxis ändern müsste. Sie müssten dann das monistische System anwenden. Das beträfe ungefähr die Hälfte aller Kantone, unter anderem auch den Kanton des Initianten, der hier neue Steuerpraxen erfinden müsste. Auch bei den Kantonen sind durch diesen Wechsel Steuerausfälle möglich. Auf jeden Fall würden die Kantone den Anteil der Bundessteuer verlieren, der ihnen in diesem Fall zusteht; das sind 17 Prozent dieser Einnahmen.
Von Vereinfachung kann keine Rede sein, im Gegenteil. Das monistische System ist in der Summe komplizierter, vor allem für die Unternehmen. Lassen Sie mich Ihnen dies kurz erklären: Sämtliche Unternehmen müssten künftig die [PAGE 2166] Wertzuwachsgewinne neu über die Grundstückgewinnsteuer abrechnen. Das ist eine separate Steuer, die in gewissen Kantonen neu eingeführt werden müsste. Für die Verwaltung bringt dies einen Mehraufwand, weil es sehr viel komplizierter ist, diese Steuer zu erheben, vor allem in Fällen, in denen Grundstücksverluste mit Betriebsgewinnen oder umgekehrt verrechnet werden müssen. Ausserdem müsste die Verwaltung ständig dokumentieren, welchen Wert die Gebäude früher hatten, um das entsprechend einstellen zu können. Im dualistischen System hingegen wird das mit dem Betriebsgewinn verrechnet. Besonders kompliziert wird es bei international tätigen Firmen, bei denen man die Gewinne aus dem Immobilienhandel quasi herauslösen und separat dokumentieren müsste. Das bedeutet einen erheblichen Zusatzaufwand für die Firmen. Das System ist in diesem Sinne in keiner Weise vereinfacht.
Die parlamentarische Initiative will, dass sämtliche Wertzuwachsgewinne auf Liegenschaften des Geschäftsvermögens als steuerfreie Kapitalgewinne zu betrachten seien. Das führt, ich wiederhole es, zu erheblichen Steuerausfällen beim Bund. Es führt zu einer Verkomplizierung bei den Kantonen, und es ist ein Eingriff in die kantonale Steuerhoheit.
Aus diesem Grund hat die WAK-NR dieser Initiative keine Folge gegeben, und zwar mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen.